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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anteiliges Architektenhonorar bei Kündigung des Architekten
Beitrag von Nachricht
bauherr_nrw
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.11.2017
IP: Logged
icon Anteiliges Architektenhonorar bei Kündigung des Architekten

Hallo liebe Forumsmitglieder. Im Namen eines Bekannten ( ) bitte ich um Hilfestellung bezüglich der folgenden Situation:

Per gültigem Architektenvertrag übernimmt der Architekt alle gängigen Leistungsphasen, allerdings eingeschränkt nur auf die Erstellung eines Rohbaus. Ähnlich wie für andere Leistungsphasen wird für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung des Rohbaus) eine Pausschalsumme von - sagen wir fiktiv - 10.000 Euro vertraglich vereinbart (Es gibt keine Vereinbarung über Abschlagszahlungen innerhalb dieser Leistungsphase, beispielsweise nach Baufortschritt).

Es läuft anfangs gut, allerdings erkrankt der Architekt plötzlich und schwer exakt 5 Wochen nach dem Rohbaubeginn. Der Bauherr beginnt sich selbst mit den zum Glück sehr erfahrenen und kompetenten Handwerkern zu organisieren und der Rohbau läuft weiter. Nach nun 14 Wochen Rohbauphase ohne jegliche Tätigkeit des Architekten gibt dieser an, dass die Genesung sich noch weiter hinziehe und er dem Bauherren nicht mehr zur Verfügung steht, womit er den Vertrag (aus wichtigem Grund?) aufkündigt. Der Rohbau ist nach insgesamt 16 Wochen abgeschlossen, der Baufortschritt war konstant. Es gibt keine formale Abnahme durch den Architekten.

Der erkrankte Architekt fordert nun mehr als 6.000 Euro (also gut 60%) seines Honorars für die Leistungsphase 8, obwohl er die vereinbarte Objektüberwachung nur an 5 von 16 Rohbauwochen ausgeführt hat. Zu diesem Zeitpunkt war von dem dreistöckigen EFH folgendes geleistet: Aushub, Bodenplatte, Kellergeschoß mit Decke und die ersten Steinreihen des Erdgeschosses. Bereits die wichtige Drainage der Bodenplatte vor der Erdreichverfüllung des Kellergeschosses hat er nicht mehr gesehen.

Nun die Frage an die Experten / die Community: was ist ein realistischer oder ein legitimer bzw. rechtlicher Anteil, auf der Architekt Anspruch hat? Wäre ein Anteil von 5/16tel, also etwa 3.750 EUR vertretbar(er)?

Vielen Dank für Eure Antworten und Beiträge dazu!

[Edited by bauherr_nrw on 12.11.2017 at 10:33 Uhr]

09.11.2017 at 15:26 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Anteiliges Architektenhonorar bei Kündigung des Architekten

Klar wäre das vertretbar. Die Frage ist aber: womit begründet der Planer sine 6.000 € angesichts der erbrachten Leistungen?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.11.2017 at 00:28 Uhr
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