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HOAI Rechner

Unser HOAI Online-Rechner zur Honorarberechnung nach der HOAI steht zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Auch die Nutzung der zusätzlichen Funktionen (drucken, abspeichern, laden und per E-Mail versenden) nach der Registrierung ist kostenfrei!

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Erklärvideo zum HOAI-Online-Rechner

In diesem Video werden die Funktionen und die Anwendung des HOAI-Online-Rechners erklärt.

Erklärvideo zum HOAI-Rechner ansehen

Weitere Informationen rund um den HOAI Rechner

Mit unserem HOAI-Rechner können Sie schnell und einfach das Honorar für Leistungen der Architekten und Ingenieure für alle in der HOAI geregelten Grundleistungen berechnen.

Wann benötige ich den HOAI-Rechner?

Der HOAI-Rechner wird in folgenden Situationen benötigt:

  1. Zur Preiskontrolle bei allen Verträgen, die bis zum 31.12.2020 abgeschlossen wurden (Anwendungsbereich der HOAI-Fassungen 2002, 2009 und 2013)
  2. Zur Ermittlung des Basishonorarsatzes nach der HOAI 2021 (bei formunwirksamen Honorarvereinbarungen; fehlende Textform)
  3. Zur Berechnung des vertraglich vereinbarten Honorars (wenn ein sog. Berechnungshonorar nach der HOAI vereinbart ist)
  4. Zur Honorarorientierung (z.B. im Rahmen von Honorarverhandlungen)

Wie funktioniert der HOAI-Rechner und ist er wirklich kostenlos?

Die Anwendung ist vollständig webbasiert, so dass der HOAI Rechner mit jedem Browser online bedient werden kann. Eine lokale Softwareinstallation ist nicht erforderlich. Die Benutzung des HOAI-Rechners ist vollständig kostenfrei.  

Bei uns registrierte Benutzer können in unserem Rechner – ebenfalls kostenfrei – zusätzliche Funktionen wie das Abspeichern und Drucken der Ergebnisse nutzen.

Für die Honorarberechnung müssen folgende Parameter eingestellt werden:

  1. Auswahl der richtigen HOAI-Fassung (z.B. HOAI 2013)
  2. Auswahl des entsprechenden Leistungsbilds (z.B. Objektplanung Gebäude)
  3. Honorarzone, in die das Objekt einzuordnen ist (Honorarzone I, Honorarzone II, Honorarzone III, Honorarzone IV oder Honorarzone V)
  4. Honorarsatz (Mindestsatz, Viertelsatz, Mittelsatz, Dreiviertelsatz oder Höchstsatz, der sich nach der vertraglichen Vereinbarung bestimmt)
  5. anrechenbare Kosten 
  6. Gegebenenfalls Zuschläge in % (z.B. Umbauzuschlag)
  7. Besondere Leistungen oder Zusätzliche Leistungen 
  8. Nebenkosten in %
  9. Mehrwertsteuer 
  10. Leistungsphasen (entsprechend des vereinbarten Leistungsumfangs)

Die Paragrafenangaben zum Leistungsbild beziehen sich immer auf die entsprechende Vorschrift in der HOAI, die die Honorartafel zum Leistungsbild enthält.

Die anrechenbaren Kosten können entweder als ein (zuvor ermittelter) Gesamtbetrag oder aufgeschlüsselt nach den Kostengruppen der DIN 276 eingegeben werden.  

Sie können auswählen, welche Leistungsphasen der Honorarberechnung zugrunde gelegt werden sollen. Wollen Sie z.B. nur die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung in die Berechnung einbeziehen, so setzen Sie nur in diesen drei Leistungsphasen ein Häkchen. Zudem kann auch jede Leistungsphase hinsichtlich ihrer Bewertung noch angepasst werden. Standardmäßig bildet unser HOAI Rechner die Leistungsphasen der Honorarordnung so ab, wie sie in den einzelnen Leistungsbildern der HOAI vorgegeben werden. Für die Berechnung des Honorars können die Werte frei angepasst werden. 

Besondere Leistungen können ebenso wie zusätzliche Leistungen als Nettobetrag in Euro eingegeben werden. Die Nebenkosten können pauschal berechnet werden. 

Welche HOAI-Fassungen und welche Leistungsbilder unterstützt der HOAI-Rechner?

Der HOAI Rechner unterstützt alle Fassungen der HOAI, also die HOAI 1996/2002, die HOAI 2009, die HOAI 2013 und die derzeit aktuelle HOAI 2021. 

Aktuell werden folgende Leistungsbilder und Tabellen unterstützt: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Landschaftsrahmenplan, Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie Pflege- und Entwicklungsplan. Da mit der HOAI 2021 alle Leistungen und Leistungsbilder der HOAI eine freie Honorarvereinbarung zulassen und auch für die Beratungsleistungen in der Anlage 1 zur HOAI das neue “Basishonorar” einschlägig ist, haben wir den HOAI Rechner entsprechend auf die weiteren Leistungsbilder aus der Anlage 1 erweitert. 

Vollständiger Text der unterschiedlichen HOAI-Fassungen seit der HOAI 1996 mit Euroumstellung im Jahr 2002.

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