bento
30.01.2008 at 20:25 Uhr
|
Re: Honorarangebot für ein Projekt
Hallo MRX,
wenn Sie gerne ein Angebot für Leistungen hätten, die in der HOAI beschrieben sind, dann müssen diese Leistungen auch innerhalb der Honorargrenzen der HOAI abgerechnet werden.
Das bedeutet normalerweise, dass dort nur Spielraum bei der Vereinbarung des Honorarsatzes, des Stundenlohnsatzes und der Nebenkosten besteht. Die anrechenbaren Kosten können vorab ohnehin nur geschätzt werden und müssten deshalb für alle Büros, die angefragt werden gleich sein, damit Angebote überhaupt vergleichbar sind..
Wie Sie unschwer erkennen können, benötigen Sie weder eine "Funktionalbeschreibung" (hab ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört) noch ein Leistungsverzeichnis (jeder Fachplaner würde sich hierüber amüsieren).
Es reicht also im Normalfall:
- eine kurze Beschreibung dessen, was Sie bauen wollen (Neubau/Umbau etc.)
- die Art der Leistung, die Sie haben möchten (Planung, Statik, etc.)
- die Angabe der Anrechenbaren Kosten, hilfsweise des Betrages, den Sie ausgeben wollen
- die Angabe der Honorarzone (wenn möglich)
- den Leistungsumfang (Welche Leistungsphasen?)
Wie Sie erkennen können, ist für eine Honorarkostenvorabschätzung - und nichts anderes ist ein Angebot - keine Bau- oder Funktionalbeschreibung erforderlich. Im Gegenteil: die bekommen Sie von Ihrem Fachplaner im Verlauf der Planung (z.B. als Objektbeschreibung)
Anders sieht die Sache aus, wenn Sie Leistungen anfragen möchten, deren Abrechnung nicht in der HOAI geregelt ist .
Dann bleibt Ihnen für eine Angebotseinholung wohl nichts weiter übrig als:
a) eine Leistungsbeschreibung mit möglichst genauen Vorgaben zu erstellen oder
b) einen Besprechungs- bzw. Ortstermin zu vereinbaren und das Anliegen versuchen zu erklären.
Ich würde ohnehin dazu raten, Fachplaner nach Empfehlung und persönlichem Eindruck statt (nur) über den Angebotspreis auszuwählen.
Viel Erfolg bei der Auswahl wünscht
bento
|