Honorarangebot für ein Projekt [ https://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=863 ]


MRX
29.01.2008 at 18:34 Uhr
Honorarangebot für ein Projekt

Hi,
ich muss ein Angebot für ein Projekt bei verschiedenen Fachplanern einholen. Da ich mich beruflich mit der HOAI erst seit kurzem befasse, würde mich interessieren, was der Unterschied zwischen dem standardmäßigen Einholen eines Honorarangebots nach der HOAI ist und dem Einholen eines Honorarangebots mit einer funktionalen Beschreibung nach der HOAI. Kann mir das jemand erklären?

Vielen Dank im Vorraus

Gruß




fdoell
30.01.2008 at 12:33 Uhr
Re: Honorarangebot für ein Projekt

Guten Tag MRX,

haben Sie das vielleicht mit einem Einheitspreis-LV und einem Funktional-LV bei der Ausschreibung von Bau- oder sonstigen Leistungen verwechselt?

Wenn Sie Planer um einen Leistungs- und Honorarvorschlag bitten, sollten Sie natürlich so viel Projektbeschreibung wie möglich dazu packen, dass sich der Bieter ein Bild von der Schwierigkeit, den anrechenbaren Kosten und den erforderlichen Grund- und Besonderen Leistungen der Projektbearbeitung machen kann. Das nennt man aber normalrweise nicht "funktionale Beschreibung"; zumindest ist der Begriff mehr im og. Sinne geläufig.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de




MRX
30.01.2008 at 16:03 Uhr
Re: Honorarangebot für ein Projekt

Hallo,
ich weiß nicht ob ich da richtig liege, aber ich denke eine funktionale Beschreibung ist eine Honoraranforderung mit einer Beschreibung für eine Planungsaufgabe ohne konkrete Angaben zu machen. Also kein LV mitzuliefern. Der Planer kann so die Planungsaufgabe kreativ ohne Vorgaben durchführen.
Kann das jemand so bestätigen ?

Danke und Grüße




bento
30.01.2008 at 20:25 Uhr
Re: Honorarangebot für ein Projekt

Hallo MRX,

wenn Sie gerne ein Angebot für Leistungen hätten, die in der HOAI beschrieben sind, dann müssen diese Leistungen auch innerhalb der Honorargrenzen der HOAI abgerechnet werden.
Das bedeutet normalerweise, dass dort nur Spielraum bei der Vereinbarung des Honorarsatzes, des Stundenlohnsatzes und der Nebenkosten besteht. Die anrechenbaren Kosten können vorab ohnehin nur geschätzt werden und müssten deshalb für alle Büros, die angefragt werden gleich sein, damit Angebote überhaupt vergleichbar sind..

Wie Sie unschwer erkennen können, benötigen Sie weder eine "Funktionalbeschreibung" (hab ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört) noch ein Leistungsverzeichnis (jeder Fachplaner würde sich hierüber amüsieren).

Es reicht also im Normalfall:
- eine kurze Beschreibung dessen, was Sie bauen wollen (Neubau/Umbau etc.)
- die Art der Leistung, die Sie haben möchten (Planung, Statik, etc.)
- die Angabe der Anrechenbaren Kosten, hilfsweise des Betrages, den Sie ausgeben wollen
- die Angabe der Honorarzone (wenn möglich)
- den Leistungsumfang (Welche Leistungsphasen?)

Wie Sie erkennen können, ist für eine Honorarkostenvorabschätzung - und nichts anderes ist ein Angebot - keine Bau- oder Funktionalbeschreibung erforderlich. Im Gegenteil: die bekommen Sie von Ihrem Fachplaner im Verlauf der Planung (z.B. als Objektbeschreibung)

Anders sieht die Sache aus, wenn Sie Leistungen anfragen möchten, deren Abrechnung nicht in der HOAI geregelt ist .
Dann bleibt Ihnen für eine Angebotseinholung wohl nichts weiter übrig als:
a) eine Leistungsbeschreibung mit möglichst genauen Vorgaben zu erstellen oder
b) einen Besprechungs- bzw. Ortstermin zu vereinbaren und das Anliegen versuchen zu erklären.

Ich würde ohnehin dazu raten, Fachplaner nach Empfehlung und persönlichem Eindruck statt (nur) über den Angebotspreis auszuwählen.

Viel Erfolg bei der Auswahl wünscht
bento