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Joerg Stephan
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.11.2008
IP: Logged
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Übernahme von Planungsleistungen
Für einen befreundeten Kollegen der gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist einen Auftrag durchzuführen , soll ich einen Bauherren übernehmen und dessen Bauvorhaben zu Ende führen.
Konkret Ist die Leistungsphase 1-4 fast vollständig erbracht. Ich müßte die fertigen Genehmigungspläne nur noch prüfen, unterschrieben und die diversen Formulare zusammenstellen. Wie rechne ich diese Leistung ab? Ich denke, ich muss die Vorleistung auf alle Fälle bauplanung- und bauordnungrechtlich wegen meiner Sorgfaltspflicht nochmals überprüfen. Da ich ja auch die Haftung dafür übernehme, muss ich dafür auch eine Honorar verlangen. Was kann ich dem Bauherren in Rechnung stellen, ohne die besondere Situation übermäßig auzunutzen?
Im voraus vielen Dank an meine Kollegen!
Gruß
[Edited by Joerg Stephan on 22.11.2008 at 11:59 Uhr]
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22.11.2008 at 11:58 Uhr |
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paul.t
Level: Sr. Member
Beiträge: 34
Registriert seit: 17.11.2008
IP: Logged
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Re: Übernahme von Planungsleistungen
hallo herr stephan
quote
hoai § 5 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen
(1) Werden nicht alle Leistungsphasen eines Leistungsbildes übertragen, so dürfen nur die für die übertragenen Phasen vorgesehenen Teilhonorare berechnet werden.
(2) Werden nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase übertragen, so darf für die übertragenen Leistungen nur ein Honorar berechnet werden, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht. Das gleiche gilt, wenn wesentliche Teile von Grundleistungen dem Auftragnehmer nicht übertragen werden. Ein zusätzlicher Koordinierungs- und Einarbeitungsaufwand ist zu berücksichtigen.
unquote
schön, schön - kennen sie auch schon
sie müssen die planung prüfen, sie unterschreiben in ihrem namen und haften, bezahlt oder nicht.
lassen sie sich die bisherige planung vom bauherren freizeichnen und bieten dem bauherren im ersten anlauf lph 4 ihrem aufwand entsprechen anteilig an, ggf als besondere leistung
hat sich ihr bauherr schon positioniert, oder sondieren sie erst?
ist der vertrag des kranken kollegen sauber abgeschlossen?
ich nehme an, es ist nicht in ihrem sinn, daß der bauherr sich am kranken kollegen schadlos halten könnte.
ich überlege weiter, und wünsche vor allem ihrem kollegen gute besserung.
mfg paul
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22.11.2008 at 12:35 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Übernahme von Planungsleistungen
Hallo, Herr Stephan
paul.t hat insoweit Recht, als Sie insgesamt den Kopf hinhalten müssen. Prüfen Sie alle Unterlagen, die Sie erhalten, sehr sorgfältig.
Entgegen paul´s Vermutung kann hier mit dem Deckmäntelchen der bsonderen Leistungen nichts gemauschelt werden. Sie erbringen zunächst ganz ordinäre Grundleistungen. Das zusätzliche Prüfen der Planung Ihres befreundeten, leider erkrankten, Kollegen ist keine besondere Leistung, sondern ein zusätzlicher Koordinierungs- und Einarbeitungsaufwand.
Die Leistungsphase 4 Ihrem Aufwand entsprechend anteilig abzurechnen funktioniert - zumindest formal preisrechtlich - auch nicht. Sie müssen die Genehmigungsplanung insgesamt erbringen, anders geht es gar nicht. Ob Sie dabei bereits erstellte Unterlagen verwenden können, oder nicht, spielt keine Rolle - hier fallen für die Leistungphase 4 bereits 6 % des vollen Honorars an.
Zusätzlich müssen Sie den Entwurf hinsichtlich seiner Genehmigungsfähigkeit prüfen und mit dem Bauherrn klären, ob er seine Planungsziele darin verwirklicht sieht. Dafür gibt es in der HOAI keine konkrete Bewertung, so dass Sie hier Gestaltungsspielraum haben. Da die Leistungsphasen 1 und 3 mit zusammen 14 % bewertet werden und der Kontrollaufand bei etwa 10-20 % liegen dürfte, würde ich hier eine Größenordnung von ca. 2 % vorschlagen.
Sie könnten dem Bauherrn damit insgesamt die Genehmigungsplanung mit 8 % des vollen Honorars anbieten; das wäre sicher nicht überzogen. Da Ihr Kollege seinen Vertrag (wenn auch krankheitshalber) vorzeitig beenden musste, wird er die Genehmigungsplanung aber wohl nicht abrechnen können; das sollte er verstehen.
Auch von mir beste Wünsche an den Kollegen!
____________________________
Miky
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22.11.2008 at 13:42 Uhr |
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paul.t
Level: Sr. Member
Beiträge: 34
Registriert seit: 17.11.2008
IP: Logged
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Re: Übernahme von Planungsleistungen
hallo herr stephan,
ja miky, hat natürlich recht.
sie wollen ihren kollegen beschützen (hochachtung) aber sie müssen auch sich beschützen, von daher auch mein,zugegeben, zaghafter versuch, möglichkeiten zu formulieren. ich würde nicht mauscheln sagen, aber ich versetze mich in die lage des bauherren. der ist möglicherweise, finanziell gesehen, nicht in der lage sein verständnis auszuleben. sie übernehmen und planen erfolgreich weiter. aber der bauherr kann sich schlicht nicht leisten das von ihnen geforderte honorar "noch mal" zu bezahlen und muß sagen, verständnis hin oder her, der kranke planer hat seinen vertrag nicht erfüllt. ich denke der gedanke bewegt sie.
deshalb, war meine frage. hat sich ihr bauherr schon positioniert?
ich denke immer noch.
mfg paul
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22.11.2008 at 14:11 Uhr |
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