Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Planervertrag - HOAI
Beitrag von Nachricht
Diplomant
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 01.12.2008
IP: Logged
icon Planervertrag - HOAI

Hallo liebe Forumsmitglieder

Ich hätte eine Frage, die wie folgt lautet:

Grundlage der Vertragssituation ist ein Bauvertrag mit Vereinbarung der VOB/B.
In diesem Bauvertrag ist noch ein Planungsvertrag für das Gewerk der Tragwerksplanung enthalten.
(AG Vertrag mit Generalplaner, Generalplaner schliesst Vertrag mit Bauunternehmer)

Die HOAI ist Abrechnungsgrundlage des Planervertrages.

Meine Frage lautet nun: wie hat das BGB in diesem Fall auf die Vertragssituation Einfluss?Vielleicht mit der Gewährleistung?

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte und vielleicht die Grundlagen der Vertragssituation kurz erörtern könnte.

Grüsse

01.12.2008 at 15:51 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Planervertrag - HOAI

Der Sachverhalt ist nicht klar genug. Ebenso unklar ist mir, welche Information nun eigentlich genau mit der konkreten Frage erhofft wird.

Sie schreiben, "Grundlage" sei ein Bauvertrag und IN dem Bauvertrag sei ein Planungsvertrag für die Tragwerksplanung enthalten. Soll also der Bauunternehmer auch die Tragwerksplanung erbringen? Ok, das kommt vor.
Dann aber steht in der Klammer, der Auftraggeber habe einen VErtrag mit dem Generalplaner und dieser mit dem Bauunternehmer (und in letzterem soll dann wohl die Tragwerksplanung enthalten sein). ->

Daß ein GeneralPLANER einen Bauvertrag schließt, ist sehr ungewöhnlich. Oder handelt es sich vielmehr um einen GeneralÜBERNEHMER, der sich gegenüber dem Auftraggeber sowohl zur Erbringung der Planungs- wie auch der Bauleistungen verpflichtet? Ist also vielleicht der Generalübernehmervertrag die Grundlage, nicht der Bauvertrag?

Wie dem auch sei - wenn es bei allem nur um die Anwendbarkeit des BGB geht, ist dies wiederum leicht zu beantworten: jeder Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Generalplaner- oder Generalübernehmervertrag und jeder Bauvertrag ist ein Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB. Auch ein Bauvertrag, in dem die Geltung der VOB (wirksam) vereinbart ist, bleibt ein Werkvertrag nach §§ 631ff BGB (nur werden hier die Bestimmungen des BGB weitreichend durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Namen "VOB/B" modifiziert/ergänzt/ersetzt). Das BGB ist also immer die maßgebliche GESETZLICHE Grundlage bei jeder Art dieser Verträge.




____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

01.12.2008 at 18:50 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Planervertrag - HOAI

Guten Tag,

Ihre Angaben scheinen zunächst einmal etwas widersprüchlich:

Entweder es handelt sich um einen Bauvertrag nach VOB/B, der u.a. auch Leistungen der Tragwerksplanung beinhaltet, deren Honorierung nach HOAI erfolgen soll, d.h. die anrechenbaren Kosten beziehen sich dann vermutlich auf definierte Leistungspositionen bzw. -titel aus dem Bauvetrag.

Oder es handelt sich um einen Generalübernehmervertrag, bei dem der AG dem sog. GÜ sowohl Planungs- als auch Bauleistungen überträgt. Dabei umfassen die Planungsleistungen i.d.R. aber wesentlich mehr als nur die Tragwerksplanung.

Oder es handelt sich um einen Generalplanervertrag verbunden mit Vollmachten, namens und auf Rechnung des Auftraggebers auch Bauverträge mit ausführenden Unternehmen abzuschließen.

Das sollten Sie also zunächst einmal genau klären.

Dann zu Ihrer eigentlichen Frage. Das BGB ist ein ziemlich umfangreiches Werk. Welche Fragestellung genau interessiert Sie denn da im Zusammenhang mit dem og. Vertrag?

Bitte bedenken Sie auch, dass in diesem Forum vor allem ArchitektInnen und IngenieurInnen antworten und nur ganz wenige JuristInnen. Ihre sehr allgemein gehaltene Frage würde vielleicht besser in eine Vorlesung oder ein Kolloquium zu Ihrer Fragestellung passen. Hier bitten wir immer darum, sich zunächst einmal selbst mit der Materie auseinanderzusetzen und dann möglichst genau spezifizierte Fragen an das Forum zu richten. Schließlich machen wir das alles ehrenamtlich und in unserer Freizeit. Vielen Dank!

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

01.12.2008 at 19:01 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Planervertrag - HOAI
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no