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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Bauzeitüberschreitung
Honorarverweigerung durch Bauzeitüberschreitung?
Honorar
Bauzeitabhängigkeit
Beitrag von Nachricht
Leinweber
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.02.2009
IP: Logged
icon Bauzeitüberschreitung

...wegen Überschreitung der Bauzeit nach dem vom Architekten = Bauleiter vorgelegten Bauzeitplan werden weitere Honorarzwischenzahlungen verweigert. Hier geht es um einen privaten Anbau im Bestand, eine Bauzeit war vertraglich nicht vereinbart, die Vorlage eines Bauzeitplanes betrachten wir als Architekten als "Richtschnur" und Standard. Die Bauzeitüberschreitung zur Fertigstellung für den Bauherrn und Nutzer beträgt 3 Monate, ein wirtschaftlicher Schaden ist für den Bauherrn nicht entstanden. Der Auftrag umfasst neben dem "zu spät" fertig gestellten Anbau noch nicht fertig gestellte Außenanlagen (vereinbarungsgemäß geplant für das Frühjahr). Gibt es eine nachvollziehbare rechtliche Begründung für eine Honorarzahlungsverweigerung?

26.02.2009 at 00:38 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Bauzeitüberschreitung

Werter Kollege,

ich bin zwar kein Anwalt und kann daher keine Rechtsberatung geben, meine aber folgendes:

Da dem Bauherren kein Schaden entstanden ist, wird es wohl schwierig sein, Honorar zu verweigern. Außer natürlich, in Ihrem Architektenvertrag steht etwas anderes, was man als Bauzeitengarantie auslegen könnte.

Außerdem dürften die folgenden Aspekte eine Rolle spielen:
- wer hat die Verzögerung zu verantworten? Architekt zu langsam oder z.B. neue Wünsche des Bauherrn, unerwartete Probleme durch Grundstück, Wetter, Konjunktur, vorhandene Bausubstanz (=alles Bauherrenrisiken)
- wurde der Bauzeitenplan von Ihnen fortgeschrieben? Siehe HOAI §15, Grundleistung LP8: "Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)".

Als kleinen Tipp kann ich Ihnen empfehlen, immer auf alle Bauzeitenpläne Folgendes schreiben: "Planungsänderungen, Schlechtwetter und Ausführungsmängel können die
Bauzeit verzögern. Dieser Bauzeitenplan stellt keine verbindliche
Terminzusage seitens der Architekten dar."

Das Problem ist ja in Wirklichkeit, daß Ihr Bauherr wohl dachte, der Bauzeitenplan hätte ein bestimmtes Maß an Verbindlichkeit; für Sie ist (der tatsächlichen Praxis entsprechend) der Bauzeitenplan ein Steuerungsinstrument (mit dem man eben gerade die Auswirkungen von Verzögerungen kontrollieren kann). Möglicherweise ein klassisches Kommunikationsproblem.

Ich würde Ihnen raten, Ihrem Bauherren einmal in klaren, einfachen Sätzen zu schreiben, was der Bauzeitenplan ist ("möglicherweise liegt ein Missverständnis vor, das wir hiermit gerne aufklären ..." ). Und natürlich ebenfalls erwähnen, daß das kein Grund zu Zahlungsverweigerung ist.

Viel Erfolg,
R. Kürbitz

26.02.2009 at 21:10 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Bauzeitüberschreitung

..........aber möglichst nicht gleichzeitig Mehrkosten für Bauzeitverlängerung verlangen!

26.02.2009 at 22:13 Uhr
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