landungsbrücken
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Re: Bauzeitüberschreitung
Werter Kollege,
ich bin zwar kein Anwalt und kann daher keine Rechtsberatung geben, meine aber folgendes:
Da dem Bauherren kein Schaden entstanden ist, wird es wohl schwierig sein, Honorar zu verweigern. Außer natürlich, in Ihrem Architektenvertrag steht etwas anderes, was man als Bauzeitengarantie auslegen könnte.
Außerdem dürften die folgenden Aspekte eine Rolle spielen:
- wer hat die Verzögerung zu verantworten? Architekt zu langsam oder z.B. neue Wünsche des Bauherrn, unerwartete Probleme durch Grundstück, Wetter, Konjunktur, vorhandene Bausubstanz (=alles Bauherrenrisiken)
- wurde der Bauzeitenplan von Ihnen fortgeschrieben? Siehe HOAI §15, Grundleistung LP8: "Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)".
Als kleinen Tipp kann ich Ihnen empfehlen, immer auf alle Bauzeitenpläne Folgendes schreiben: "Planungsänderungen, Schlechtwetter und Ausführungsmängel können die
Bauzeit verzögern. Dieser Bauzeitenplan stellt keine verbindliche
Terminzusage seitens der Architekten dar."
Das Problem ist ja in Wirklichkeit, daß Ihr Bauherr wohl dachte, der Bauzeitenplan hätte ein bestimmtes Maß an Verbindlichkeit; für Sie ist (der tatsächlichen Praxis entsprechend) der Bauzeitenplan ein Steuerungsinstrument (mit dem man eben gerade die Auswirkungen von Verzögerungen kontrollieren kann). Möglicherweise ein klassisches Kommunikationsproblem.
Ich würde Ihnen raten, Ihrem Bauherren einmal in klaren, einfachen Sätzen zu schreiben, was der Bauzeitenplan ist ("möglicherweise liegt ein Missverständnis vor, das wir hiermit gerne aufklären ..." ). Und natürlich ebenfalls erwähnen, daß das kein Grund zu Zahlungsverweigerung ist.
Viel Erfolg,
R. Kürbitz
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