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HOAI.de - Forum : Allgemeines : LP 1 bis 4 - Höhennivellement inbegriffen?
Beitrag von Nachricht
Bjoern4
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 03.03.2009
IP: Logged
icon LP 1 bis 4 - Höhennivellement inbegriffen?

Hallo zusammen!

Bin beim Suchen nach meinem kleinen "Problem" auf dieses Forum gestoßen und würde daher ganz gerne meine Frage zum o.g. Thema loswerden:

Wenn ich nun einen Bauantrag mit allen notwendigen Eintragungen gemäß Vorschriften stellen will gehört dazu ja auch die Eintragung der vor Ort gemessenen Höhen über NN. bzw. der vorgebenen Abstände des neuen Gebäudes zur Grundstücksgrenze.

Dazu würde ich ganz gerne mal wissen ob dieses Höhennivellement bzw. die Vermessung des Grundstücks (ob das neue Gebäude überhaupt die Abstände zur Grenze einhalten kann) auch in die LP 1 bis 4 fällt oder ob ich diese Arbeiten durch einen ext. Vermesser durchführen lassen kann ohne irgendwelche Abzüge vom Honorar zu erleiden.

Gruß
Björn

03.03.2009 at 12:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: LP 1 bis 4 - Höhennivellement inbegriffen?

Guten Tag,

die Entwurfsvermessung ist eine HOAI-Leistung nach Teil XIII und in § 97a beschrieben Sie kann nach § 2 (3) letzter Satz damit nicht zu den Grundleistungen bei der Objektplanung gehören.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de


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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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04.03.2009 at 12:53 Uhr
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Bjoern4
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 03.03.2009
IP: Logged
icon Re: LP 1 bis 4 - Höhennivellement inbegriffen?

Hallo Herr Doell.

Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort!

Der Grund für meine Frage war einfach folgender:

Da die Bauämter (jedenfalls bei mir in der Ecke) selbst bei so kleinen Anbauten immer auch darauf bestehen die genauen Höhenangaben mit anzugeben (was ja eigentlich auch richtig ist), selbst wenn um das neue Gebäude/den neuen Anbau herum noch soviel Platz ist das die Abstandsflächen locker ausreichen, muß ich mir ständig von den Bauherren anhören das eine Vermessung doch nicht nötig sei!
Da ich die Tage mit einem Mitarbeiter vom Bauordnungsamt mal über dieses Thema gesprochen habe meinte dieser sinngemäß zu mir das (seiner Ansicht nach) dies eh in LP 1-4 inbegriffen sei.

Von daher gehe ich nun davon aus es weiter so zu handhaben diese Messungen durch einen Vermesser durchführen zu lassen.

04.03.2009 at 13:08 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: LP 1 bis 4 - Höhennivellement inbegriffen?

Nun, ein paar Höhen zu nivellieren ist ja nicht DIE Arbeit, wenn man einen verbindlichen Höhenfestpunkt in der Nähe hat und das Gelände relativ frei und eben ist. Wichtiger ist aber die Lagedarstellung, d.h. die Besorgung der amtlichen Flurkarte (möglichst digital) und die Definition der Gebäudeumrisse in Bezug auf diese Grenzen.

Wichig, wenn Sie die Arbeit von einem Vermesser machen lassen: definieren Sie das ganze als Entwurfsvermessung, dann haftet er auch dafür! Ich kenne einen Fall, wo für einen städtebaulichen Wettbewerb die Höhen benachbarter Geschosse und Dächer nur sehr grob aufgenommen werden sollten und hinterher danach gebaut wurde. Der Haftungsanspruch des Bauherren gegen den Vermesser wegen unrichtiger Höhen (d.h. die Gebäudegeschosse passten in der Höhe nicht zusammen und die Dächer auch nicht) ging fehl, weil der Verwendungszweck der beauftragten Höheneinmessung nur ein Wettbewerb war und keine Entwurfsvermessung nach HOAI!

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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04.03.2009 at 14:06 Uhr
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Bjoern4
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 03.03.2009
IP: Logged
icon Re: LP 1 bis 4 - Höhennivellement inbegriffen?

Naja, es geht mir eigentlich weniger um die Arbeit als um die Haftung (wieder ein Punkt mehr für den ich gerade stehen muß).

Verbindliche Höhenfestpunkte sind ja meißt die Kanaldeckel...aber da steht auf jedem Kanalbestandsplan vom Tiefbauamt auch wieder das keine Haftung für die angegebenen Höhen übernommen wird.

Und gerade im Bestand ist doch dich Frage ob die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auch wirklich mit den Gebäuden vor Ort übereinstimmen (wenn man sich die meißten Bestandspläne alter Bauten anguckt gibt es dort ja oft genug Abweichungen).

Und wie es bei den Bauherren so üblich ist werden Angebote von Vermessern eigentlich immer ohne große Verhandlungen akzeptiert während man bei unserer Berufsgattung immer meint wir müßten doch alles für die Hälfte machen :-)

04.03.2009 at 15:52 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : LP 1 bis 4 - Höhennivellement inbegriffen?
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