Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Bauschild
Beitrag von Nachricht
Feuerbär
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 06.03.2009
IP: Logged
icon Bauschild

Hallo Forumsmitglieder,

hab noch eine Frage: Wo ist in der alten DIN 276 das Bauschild untergebracht? Wurde ausgeschrieben, ständig auf den neusten Stand gebracht, abgerechnet. Jetzt soll das Bauschild in Kostengruppe 6.2.9.0 sein und lt. HOAI §10(5)Nr. 10 nicht anrechenbar. Oder kann man hier anderweitig abrechnen?

Vielen Dank

W. Backhaus

06.03.2009 at 15:19 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bauschild

In der DIN 276 vom Juni 1993 ist für die Übergangszeit die Gliederung der neuen Fassung in der 1. und 2. Ebene der Gliederung der alten DIN gegenübergestellt.

In der Fassung 1993 sind Bauschilder unter Kgr. 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen (genau 391 Baustelleneinrichtung) aufgeführt. der in Tabelle 3 aus der alten DIN die Gliederung 3.1.9 Sonstige Konstruktionen zuzüglich Teile aus 3.5.1 Besondere Baukonstruktionen zuzüglich Teile aus 6.2 Zusätzliche Maßnahmen beim Bauwerk entspricht. Die alte Form der DIN habe ich leider nicht im Original vorliegend, aber als "Zusätzliche Maßnahme" würde ich ein Bauschild eher nicht ansehen; da gehören m.E. eher die nach der neuen DIN unter Kgr. 398 erfassten Zusätzlichen Maßnahmen hin.

Auch unter http://www.ludolph-management.de/downloads/din276nach1981.pdf ist - etwas differenzierter als in der Tabelle der DIN selbst - die Kgr. 391 neu lediglich als Kgr. 3.1 alt dargestellt und nur die 398 neu soll der 6.2 alt entsprechen.

In http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung6/referat63/Muster3_4.pdf ist die alte Kgr. 6.2 ebenfalls ohne Baustelleneinrichtung dargestellt.

Ich würde also zunächst einmal als zutreffend annehmen, dass ein Bauschild nicht zu 6.2, sondern zu 3.1 zu zählen ist. Etwas anderes wäre nur mit dem Originaltext der alten DIN verbindlich zu klären.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de





____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.03.2009 at 14:35 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Bauschild
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no