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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten
Beitrag von Nachricht
schijoe
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 30.03.2009
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten

Ich bin Bauherr und habe mit meinem Architekten einen Architektenvertrag abgeschlossen. Nun steht die Abrechnung der Leistungsphasen 1 - 4 an, was bei mir Fragen zum Thema "Anrechenbare Kosten" aufgeworfen hat:

1) Im Architektenvertrag heißt es: "Anrechenbar sind für die Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenenden Ausbau auch die Kosten für Installation, zentrale Bretriebstechnik und betriebliche Einbauten, die der Aufttragnehmer fachlich plant und deren Ausführung er fachlich auch überwacht."

Im Gegensatz zum §10 (4) HOAI fehlt hier doch das entscheidende Wörtchen "nicht". Da die Planung der o.g. Gewerke nicht über den Architekten läuft, kann er mir diese unter diesen Umständen überhaupt berechnen?

2) Des Weiteren irritiert mich der berechnete Betrag. Gebe ich die folgenden Werte in den HOAI-Rechner ein,

- Honorarzone III
- Umbauzuschlag 20%
- Nebenkosten 3%
- Voll anrechenbare Kosten: 282.861,57 €
- Teilweise anrechenbare Kosten (technische Gebäudeausrüstung): 39.800 €

ergibt sich folgender Betrag (brutto): 13.356,05 €.

Der Architekt berechnet mir jedoch brutto 17.392,61 €. Immerhin 4.000 € mehr!!! Kann mir jemand sagen, was ich falsch mache?


Wäre klasse, wenn mir relativ rasch jemand helfen könnte.

DANKE im Voraus!!!

30.03.2009 at 10:19 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten

Hallo schijoe,

fordern Sie doch einfach den Architekten auf, Ihnen eine prüfbare Rechnung zu erstellen. Anhand dieser sollten Sie dann auch mit einem Taschenrechner und der Honorartabelle sehr einfach den Rechenweg nachvollziehen können.

Was Ihre beiden Fragen betrifft:

1. Hier kommt es wohl darauf an: erstens, was - auch laut Ihrem Vertrag - Priorität hat: die HOAI oder die (evtl. missglückte) Vertragsregelung; zweitens, ob der Architekt nicht doch irgendwie die TGA mitplant (schwer vollstellbar, daß die Gebäudetechnik völlig losgelöst von der Gebäudeplanung bearbeitet wird). Ich rate Ihnen, sich auch hier vom Architekt erklären zu lassen, was er meint. Oder einen versierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

2. Für die Nachvollziehbarkeit fehlen noch ein paar Informationen: was ist der vereinbarte Honorarsatz (Mindestsatz/Mittelsatz/Höchstsatz), was haben Sie als anrechenbare Kosten eingetragen und welchen HOAI-Rechner haben Sie verwendet (ich kann Ihre Zahlen nicht nachvollziehen)?

MfG,
R. Kürbitz

30.03.2009 at 18:51 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Anrechenbare Kosten

Hallo,

zu Pkt.1):
Es ist egal, ob das Wort "nicht" dort steht oder nicht. Der Architekt hat in jedem Fall Anspruch darauf, dass die Kosten der Technischen Gebäudeausrüstung - zumindest anteilig - bei der Berechnung der Anrechenbaren Kosten einfließen. Falls er nicht nur Leistungen nach Teil II, HOAI (Leistungen bei Gebäuden,....), sondern auch zusätzlich die Technische Gebäudeausrüstung plant, dann hat er auch noch einen Anspruch auf Vergütung nach Tei IX, HOAI (Leistungen bei Technischer Ausrüstung).
Man kann sich die Regeln zur Anrechenbarkeit der Gebäudetechnik (§ 10 (4), HOAI) am besten an Zahlenbeispielen klarmachen, z.B.:[url=http://] http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=593&page=0#1826[/url]


Zu Pkt. 2):
Ich bin ebenfalls irritiert, weil ich auf noch andere Werte komme! Mit den genannten Angaben komt man auf anrechenbare Kosten von 282.861,57 € + 39.800 € = 322.661,57 €.
Bei Abrechnung nach dem Mindestsatz berechnet sich das Honorar zu 12.875,88 € brutto und bei Abrechnung nach dem Höchstsatz zu 15.859,26 € brutto. In jedem Fall weit unterhalb des angegebenen Honorars von 17.392,61 € brutto.
Als Erklärungsmöglichkeit gäbe es noch den Ansatz von "Mitzuverarbeitender Bausubstanz" gem. § 10 (3) HOAI oder die Abrechnung von "Besonderen Leistungen". Für Letztere wäre aber eine vertragliche Regelung erforderlich.
Ansonsten würde mir nur noch einfallen, dass sich der Architekt verrechnet hat.
Lassen Sie sich doch die Abrechnung von ihm erklären!

Viele Grüße
bento

30.03.2009 at 19:43 Uhr
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schijoe
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 30.03.2009
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten

Danke für die raschen Antworten!

Hier noch einmal ein paar Infos zusammen gefasst:

Vereinbart ist der Mindestsatz, berechnet habe ich das Ganze mit dem HOAI-Rechner auf der HOAI.de.

Aus meiner Sicht ergeben sich aus den meinerseits angegebenen Kosten Gesamtherstellungskosten von 338.119,26 €:

Voll anrechenbare Kosten:
282.861,57 €

Teilweise anrechenbare Kosten:

1) vollständig bis zum 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten
0,25 x 282.861,57 = 70.715,39 €

2) zur Hälfte mit dem 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag

39.800 € - 70.715,39 € = - 30.915,39 €

0,5 x -30.915,39 € = - 15.457,70 €

70.715 € - 15.457,70 € = 55.257,69 €

Summe:

282.861,57 € + 55.257,69 € = 338.119,26 €

Gebe ich diesen Wert - ist übrigens auch der Ausgangswert meines Architekten - in den Rechner auf dieser Seite ein, komme ich also auf das bereits genannte Honorar.

Vielleicht helfen diese Infos nochmals etwas weiter.

Danke!

31.03.2009 at 07:08 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten

Hallo schijoe,

da haben Sie einen kleinen Fehler:

Sie haben mit 39.800 € nicht mehr als 25% der 282.861 €. Also sind 39.800 € vollständig anzurechnen, und fertig. (HOAI §10 (4), Punkt 1).

Es gibt keinen Betrag, der die 25 v.H. der sonstigen Kosten übersteigt nach HOAI §10 (4) Punkt 2. Dieser Punkt 2 käme zur Anwendung, wenn Sie z.B. 100.000 € Kosten für TGA hätten. Dann wären 70.715 € voll anzurechnen (=25% von 282.861 €), zzgl. (100.000-70.715=) 29.285 € zur Hälfte, also ingesamt dann 282.861+70.715+14.642 = 368.218 €. Klar geworden?

Ihr 2) entfällt also, und Sie haben insgesamt wie von bento beschrieben 282.861,57 € + 39.800 € = 322.661,57 € anrechenbare Kosten.

Damit ergibt sich ein Bruttohonorar für LP 1-4, Mindestsatz, 20% Umbauzuschlag, 3% Nebenkosten, inkl. MwSt 19% von 13.186,50 €. Also noch weniger, als Sie dachten.

Unser Rat an Sie bleibt also: lassen Sie sich die Abrechnung erklären!

Viele Grüße,
R. Kürbitz

31.03.2009 at 07:46 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten

Eigenartig,
ich komme nach wie vor auf ein Bruttohonorar von 12.875,88 € bei Unterstellung des Mindestsatzes. Diese Differenz zu immerhin 13.186,50 € dürfte eigentlich nicht auftreten!

quote:
Gebe ich diesen Wert - ist übrigens auch der Ausgangswert meines Architekten - in den Rechner auf dieser Seite ein, komme ich also auf das bereits genannte Honorar.
Also, entweder der Architekt hat die Anrechenbaren Kosten falsch berechnet oder Sie haben da was falsch verstanden und ihre Darstellung in der Eröffnungsfrage war falsch. ---->Sollten Sie mit Ihrem Architekten klären!

Zu Ihrer Beruhigung:
Falls die Anrechenbaren Kosten tatsächlich 338.119,26 € betragen, dann haben Sie mit Ihrem ermittelten Bruttohonorarergebnis von 13.356,05 € (Mindestsatz) vollkommen richtig gelegen!

Viele Grüße
bento
31.03.2009 at 20:15 Uhr
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