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fizbankovi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 28.04.2009
IP: Logged
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Frage zum Anrechenbare Kosten
Hi!
ich vorbereite mich grad auf eine Prüfung, und bei mir herscht ne völlige durcheinander im Kopf...
Bitte um Hilfe betreffend folgende Fragen:
1. Anrechnenbare kosten
für Architechten bei Gebauden sind:
Kostengruppe 300 und 400
3.1 und 3.5.1 sind "sonstige anrechnebare kosten" 3.2-3.4+3.5.2-3.5.4 werden voll dazu gezahlt wenn sie nicht mehr als 25% der 3.1+3.5.1 sind, sonnst nur die hälfte.
nicht zu anrechnenbare kosten gehören: 3.5.5?
kostengruppe 400 wird 100% dazu gezahlt?
siehe [url=http://www.ibl.uni-stuttgart.de/03studium/html/baubetriebslehre3/2004/zusammenfassung_projekt2002/gruppe09/ta1_gruppe09.htm]beispiel 1.6[/url]
2. Für tragwerksplaner
kostengruppe 3 wird zum 55% gezhalt, davon so wie so nur
3.1-3.2 bzw. 3.5.1-3.5.2 (ohne die 25% beschrenkung)
+kostengruppe 400 mit 20%
Oder so dachte ich bis jetzt, aber hier bei HOAI:de wird bei die kalkulation die 400 kostengruppe nicht mit eingerechnet! Warum ist dass so? Sind die obigen Aussagen soweit richtig?
Danke für die Hilfe!
Attila
[Edited by fizbankovi on 28.04.2009 at 10:15 Uhr]
[Edited by fizbankovi on 28.04.2009 at 10:16 Uhr]
[Edited by fizbankovi on 28.04.2009 at 10:41 Uhr]
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28.04.2009 at 10:14 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Frage zum Anrechenbare Kosten
Guten Tag Attilla,
wenn Sie sich auf eine Prüfung vorbereiten oder gar auf den späteren Beruf eines mit Bauplanung Befassten, empfehle ich dringend, sich um Ihre Rechtschreibung zu kümmern - gute Noten nutzen leider nichts, wenn Sie nicht angemessen schriftlich mit anderen Projektbeteililgten kommunizieren können.
Zu Ihren Fragen: die grundsätzliche Schwierigkeit besteht wohl darin, dass ein Planer Leistungen nach der jeweils neuesten Fassung einer DIN-Norm schuldet, also z.B. die Kostenermittlung nach DIN 276 in der derzeit gültigen Fassung, während die Honorarberechnung der gültigen HOAI immer noch nach der Fassung DIN 276 aus 1981 erfolgt (vgl. § 10 (2)). Die Kostengruppen der beiden Fassungen sind jedoch nicht direkt vergleichbar. Einen Anhalt bildet Tabelle 3 in DIN 276 vom Juni 1993, in der die Kostengruppen etwas generalisiert gegenüber gestellt sind. Wenn Sie diese Tabelle analysieren, wird die Ursache des Verwirrspiels vielleicht etwas klarer.
Konkret: die anrechenbaren Kosten bei Gebäuden sind die Herstellkosten des Objekts mit Ausnahme der in § 10 (5) genannten Kostenanteile. Die Kosten der Technischen Ausstattung (3.2 Installationen, 3.3 Zentrale Betriebstechnik, 3.4 Betriebliche Einbauten, 3.5.2 Besondere Installationen, 3.5.3 Besondere Zentrale Betriebstechnik und 3.5.4 Besondere betriebliche Einbauten) werden nach § 10 (4) nicht immer vollständig angerechnet: wenn sie 25% der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigen, wird der übersteigende Anteil (!) nur noch zur Hälfte angesetzt. Dies nimmt darauf Rücksicht, dass die Technischen Ausrüstungen (für welche eigene Fachplanungen nach Teil IX HOAI zu erbringen sind) vom Gebäudeplaner komplett zu integrieren sind, allerdings ab einem gewissen relativen Kostenniveau nicht mehr mit linear ansteigendem Aufwand.
Die Kosten, die nach HOAI gem. DIN 276 aus 1981 als anrechenbar gelten, kann man nur in grober erster Näherung mit denen der Kostengruppen 300 und 400 der aktuellen DIN gleichsetzen. Die Vereinfachung in Ihrem Übungsbeispiel (Ansatz der Kostengruppen 300 + 400 nach neuer DIN, wobei die Kosten der Gruppe 400 25% der sonstigen aK nicht überschreiten, weshalb wohl keine Abminderung nach $ 10 (4) vorgenommen wurde) ist somit nicht HOAI-konform.
Im Prinzip müssen Sie bei einer Kostenermittlung für jede Kostenart die Kostengruppen nach DIN 276 alt UND neu bestimmen und dann zur Ermittlung der Baukosten nach der neuen DIN sortieren sowie zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach der alten. Manche Software erledigt dies von alleine oder man strickt sich etwas selbst mit Hilfe einer Tabellenkalkulation...
Für die Tragwerksplanung gilt nach § 62 (4) bei Gebäuden, dass 55 v.H. der Baukonstruktionen und Besonderen Baukonstruktionen ( Kgr. 3.1 und 3.5.1) sowie 20 v.H. der Installationen und besonderen Installationen (Kgr. 3.2 und 3.5.2) anrechenbar sind. Kgr. 3.3, 3.4, 3.5.3 und 3.5.4 sind hier also NICHT anrechenbar, auch nicht teilweise. Die anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung sind also auch nicht identisch mit denen der Gebäueplanung.
Auch bei der Tragwerksplanung gilt natürlich, dass die Kostengruppen 300 + 400 (neu) nicht identisch sind mit den relevanten Kostengruppen nach DIN 276 alt für die Honorarberechnung.
Also als Wichtigstes bitte merken: Kosten nach aktueller DIN (Kgr. 300 und 400) haben nichts mit den anrechenbaren Kosten nach alter DIN (Kgr. 3.x.x usw.) zu tun. Wenn Sie (oder Ihr Aufgabensteller) dies vermischen, ist das die Basis einiger Verwirrung.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.05.2009 at 10:45 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Frage zum Anrechenbare Kosten
Hallo Attila,
alles recht verwirrend, nicht wahr!
Ich behaupte einmal. dass auch die Mehrheit der deutschen Architekten und Ingenieure so ihre Schwierigkeiten mit der Ermittlung der a.K. nach den genauen Vorgaben der HOAI hat und deshalb die Berechnung in der Praxis oftmals aus Vereinfachungsgründen nach der aktuellen DIN 276 (und nicht nach der 1981-ger - Ausführung) durchführt.
Korrekt ist das allerdings nicht!
Und da es sowohl bei Prüfungsaufgaben als auch vor Gericht auf den genauen Gesetzestext ankommt, bleibt dir dieser steinige Weg wohl nicht erspart.
Hoffnung verspricht jedoch die neue HOAI, die in diesen Tagen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll. Sollte der bisher bekannte Referentenentwurf in diesem Punkt so bleiben - und davon gehe ich stark aus - dann werden demnächst die a.K. für die Honorarermittlung nach der jeweils aktuellen DIN 276 ermittelt. Das dürfte vieles vereinfachen, aber es müsste wohl auch etliche Prüfungsaufgaben überarbeitet werden.
Viel Grüße
bento
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03.05.2009 at 19:45 Uhr |
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