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NikNolte
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 30.06.2009
IP: Logged
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Tiefgründung
Aus der HOAI kann ich nicht erkennen, dass die Kosten der Tiefgründung anrechenbare Kosten sind für das Honorar des Architekten ??
Wie ist das wirklich bzw. wo kann man das nachlesen...??
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30.06.2009 at 08:06 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Tiefgründung
Gutan Tag,
Kosten der Tiefgründung gehören nach der geltenden DIN 276-1:2008-12 zu KG 323. Nach der mir vorliegenden synoptischen Gegenüberstellung der DIN 276:1993 mit der für die Honorarberechnung heranzuziehenden DIN 276:1981 entsprach KG 320 in DIN 276:1981 der
Kgr. 3.1.1.2 Fundamente, Unterböden
- zuzüglich Teile aus 3.5.1 Besondere Baukonstruktionen
- zuzüglich Teile aus 3.1.3.3 Nichttragende Konstruktionen der Decken (Bodenbeläge auf Boden- und Fundamentplatten)
und müssten damit, falls Kgr 3.1.1.2 oder 3.5.1 zutrifft, anrechenbar sein.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.06.2009 at 15:53 Uhr |
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