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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten - Eigenleistungen
Beitrag von Nachricht
Wienertom
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.07.2009
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten - Eigenleistungen

Grüß Gott!

Bei unserem EFH-Neubau haben wir diverse Leistungen wie z. Bsp. Malerarbeiten, Bodenlegearbeiten und die Gartenarbeiten selber durchgeführt bzw. selber direkt bei Handwerkern angefragt, diese beauftragt und die Durchführung der Gewerke betreut.
Obwohl vorab mit dem Architekten dieses Vorgehen abgestimmt wurde und hierzu von ihm keine Ausschreibung/Überwachung erfolgte, werden diese Leistungen nunmehr unter den anrechenbaren Kosten mit einbezogen.
Ist das zulässig oder kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?

Servus,
Tom

23.07.2009 at 19:08 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten - Eigenleistungen

Hallo,

das dürfte meiner Meinung nach zulässig sein, denn §10 (3) der HOAI besagt:
"(3) Als anrechenbare Kosten nach Absatz 2 gelten die ortsüblichen Preise, wenn der Auftraggeber

1. selbst Lieferungen oder Leistungen übernimmt,
2. von bauausführenden Unternehmen oder von Lieferern sonst nicht übliche Vergünstigungen erhält,
3. Lieferungen oder Leistungen in Gegenrechnung ausführt oder
4. vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe oder Bauteile einbauen läßt."

Hintergrund ist, daß selbstverständlich auch die von Ihnen in Eigenleistung erbrachten Arbeiten in der Planung Teil des Gesamtkonzepts sind. Die Honorarordnung gibt ja (nach Festlegung von Honorarzone und Honorarsatz) eine Art Pauschalpreis für kreative und planerische Leistungen vor. Betrachten Sie es doch einmal umgekehrt: es ist z.B. in Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für einen Architekten nicht weniger aufwendig, diese zu erstellen, wenn die Maler- und Bodenlegearbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden. Gleiches gilt für (fast) alle anderen Leistungsphasen. Nicht selten verursachen Eigenleistungen der Bauherrschaft sogar eher einen erhöhten Aufwand, da - ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - zahllose Fragen von Baulaien bearbeitet werden müssen, die ansonsten nicht anfallen würden.

Ich empfehle Ihnen daher, über dieses Thema einmal ergebnisoffen mit Ihrem Architekten zu sprechen. Er sollte Ihnen das auch plausibel erklären können.

MfG,
R. Kürbitz

23.07.2009 at 20:50 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten - Eigenleistungen

Hallo Tom,

grundsätzlich stimme ich dem Kollegen Kürbitz zu, möchte die genannten Leistungen aber etwas unterschiedlich bewerten.

1) Eigenleistungen des Bauherren werden bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt.

2) Bei den Leistungen, die der Bauherr selbstständig an andere Firmen vergibt, hängt die Art der Honorarabrechnung von den "vertraglichen Gegebenheiten" ab:

a) Die Erbringung dieser Leistungen (z.B. Ausschreibung, Vergabevorbereitung und Abwicklung von Bodenbelagsarbeiten) durch den Architekten wurde nicht vereinbart oder sogar ausdrücklich ausgeschlossen.
Dann haben sie m.E. auch nichts in den a.K. zu suchen.

b) Eigentlich gehörten diese Leistungen zum Leistungsumfang des Architekten; der Bauherr hat sich jedoch überlegt, diese Arbeiten selbst zu beauftragen, weil beispielsweise der Chef der Bodenlegerfirma sein Kegelbruder ist. Dann handelt es sich rechtlich gesehen um eine Teilkündigung des Vertrages (ohne wichtigen Grund) und der Planer hätte Anspruch auf das Honorar hierfür, abzüglich erspartem Aufwand. Ich glaube, in diesem Fall ist man als Bauherr auf das Good-Will des Planers angewiesen.
Soll bedeuten: Der Fall sollte vom Bauherrn immer vorher angesprochen werden und die Kosten tauchen nur dann nicht auf, wenn der Planer damit einverstanden ist.

3) Normalerweise sind Kosten der Außenanlagen nach § 10 Abs.5 Nr.5+6 HOAI bei einem Objektplanungsvertrag nicht anrechenbar, es sei denn, die Kosten für die Außenanlagen betragen weniger als 7.500 € netto (§ 18 HOAI). Dann kann ein Objektplaner, so er die Leistung denn erbringen soll, die Kosten bei den a.K. berücksichtigen.
Da du die "Gartenarbeiten" jedoch selbst ausführst bzw. ausführen lässt, dürften diese Kosten - auch wenn sie weniger als 7.500,- € netto betragen sollten - nicht anrechenbar sein.

Viele Grüße
bento

24.07.2009 at 15:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten - Eigenleistungen

Guten Tag,

bzgl. der selbst durchgeführten Bauleistungen stimme ich Herrn Kürbitz voll und ganz zu.

Sie erwähnten aber auch, dass Sie teilweise Leistungen entsprechend den HOAI-Leistungsphasen 7 und 8 selbst durchgeführt hätten, und zwar

a) selber direkt bei Handwerkern angefragt
b) diese beauftragt und
c) die Durchführung der Gewerke betreut

Dazu schreiben Sie auch, dass seitens des Architekten "hierzu von ihm keine Ausschreibung/Überwachung erfolgte".

Möglicherweise haben Sie hier tatsächlich Leistungen, die Sie dem Architekten ursprünglich übertragen hatten, nun doch - in Absprache mit ihm - selbst durchgeführt. Bitte lesen Sie doch noch einmal sehr genau § 15 (2) Lph. 7 und 8 durch und prüfen Sie, welche Leistungen Sie selbst durchgeführt haben (nicht, welche nicht erforderlich waren!) Sollte davon etwas durch Sie geleistet worden sein, besteht evtl. ein Anspruch auf Honorarminderung nach § 5 (2), allerdings nur, wenn Ihr Architektenvertrag eine mündliche Änderung zur Rückübertragung dieser Teilaufgaben an den Auftraggeber ohne schriftliche Vereinbarung als gültig und damit honorarverbindlich vorsieht (es sei denn natürlich, Sie hätten eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung getroffen, aber dann würden Sie wohl hier nicht posten...).

Sollte ein solcher Anspruch infolge Rückübertagung von HOAI-Leistungen also rechtlich bestehen und Sie die erbrachten Teilleistungen bei den einzelnen Gewerken (nebst deren anrechenbaren Kosten und denen des Gesamtprojektes) hier genau beschrieben können, kann man evtl. sogar ausrechnen, wieviel Honorarersparnis Ihnen in etwa zusteht.

Die Leistung zu b) ist dabei aber auf jeden Fall eine Bauherrenaufgabe und keine eines Planers, der Leistungen nach HOAI erbringt.



____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

24.07.2009 at 15:41 Uhr
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Wienertom
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.07.2009
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten - Eigenleistungen

Vielen Dank für die Antworten!!
Ich werde mit diesen Hintergrundinformationen einfach noch einmal ein klärendes Gespräch mit unserem Architekten führen. Unterm Strich hat dieser eine wirklich gute Arbeit geleistet, so daß ich hier auch nicht um jeden Euro feilschen möchte.

Gruß,
Wienertom

27.07.2009 at 06:30 Uhr
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