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Danielrow
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Registriert seit: 28.07.2009
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Honorar für Verkehrswertgutachten
Hallo,
ich habe eine Frage und konnte Sie selbst nicht durch die Informationen auf dieser Seite beantworten da ich einige Dinge nicht verstehe.
Ich habe ein Haus + Grundstück von einem Gutachter begutachten lassen. Von Verwandten und Bekannten habe ich vorher in etwa erfahren was soetwas kostet (500-700 €) doch als nun die Rechnung kam war ich etwas geschockt.
Können Sie mir beantworten ob alles richtig berechnet wurde und die Rechnungssumme gerechtfertigt ist?
Es wurde ein Wertgutachten erstellt und ein Honorar von netto 1.100 EUR berechnet zzgl. 100 EUR für Fahrtkosten, Fotos, Bauamt.
Es handelt sich um ein Grundstück in Außenlage und es gab keine Bodenrichtwerte für das Grundstück so dass der Herr sich ziemlich lange daran aufgehalten hat diesen Wert herauszufinden wie er sagte.
Insgesamt wurde für das Grundstück und Haus ein Verkehrswert von rd. 66.000,00 EUR ermittelt.
Anhand der Hoai Tabelle müssten die Kosten dafür deutlich geringer sein. In der Rechnung steht: Für die ermittlung des Wertgutachtens erlaube ich mir lt. HOAI zu berechnen.
Bitte um kurze Info
Vielen Dank
Daniel
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28.07.2009 at 19:10 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Guten Tag,
schauen Sie sich doch bitte mal genau die §§ 33 und 34 an und dann die Ihnen vorliegende Rechnung. Und dann beantworten sie sich (und evtl. auch den Lesern dieses Forums) bitte folgende Fragen:
1. Wurde ein Gutachten nach § 33 oder eine Wertermittlung nach § 34 gefertigt?
2. Falls Gutachten: wurde ein Stundensatz vereinbart? Falls ja -> Stunden * vereinbarter Stundensatz + Nebenkosten = Nettohonorar. Falls nein, gilt die Formel auch, aber statt eines vereinbarten Stundensatz gilt der Mindestsatz nach § 6 (2) für den Auftragnehmer, 38 €/h netto (vgl. § 4 (4)).
3. Falls Wertermittlung:
a) es gilt die Normalstufe, es sei denn, die Schwierigkeitsstufe ist bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden (§ 34 (4)), weil Gründe nach § 34 (5) vorliegen..
b) Es gilt der Mindestsatz, wenn nichts anderes vereinbart wurde (vgl. § 4(4)).
c) bei gewissen Vereinfachungen nach § 34 (6) gibt es auch noch Abschläge von dem Honorar.
d) Nebenkosten können auf Nachweis zusätzlich berechnet werden.
Für die Fälligkeit der Rechnung kommt es vor allem darauf an, ob sie prüffähig ist, d.h. ob alle Rechenansätze durch Verweis auf die HOAI belegt sind und mit den dortigen Begründungen hergeleitet werden.
Sie schrieben leider nur den Rechnungsendbetrag, aber nicht, wie er rechnerisch ermittelt wurde. Das wäre für eine fundiertere Aussage aber notwendig zu wissen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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28.07.2009 at 20:32 Uhr |
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Danielrow
Level: Jr. Member
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Registriert seit: 28.07.2009
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Hallo
in der schriftlichen Auftragsbestätigung wurde die Erstellung eines Wertgutachtens bestätigt und auch auf der Rechnung wurde es als "Wertgutachten" berechnet. Ein spezieller Stundensatz wurde vorher nicht vereinbart auch nicht evtl. Schwierigkeiten schriftlich festgelegt.
Wenn dann dieser Mindestsatz als Honorar berechnet wird - kann der Auftragnehmer beliebig viele Stunden abrechnen um auf die Summe in seiner Rechnung zu kommen?
Die Rechnung selbst ist wie folgt aufgebaut:
Honorar Wertgutachten 1.100,00
Kostenpauschale
Fahrtkosten, Fotos, Bauamt, etc 100,00
Gesamt 1200,00
zzgl. 19% MwSt
Rechnungsbetrag brutto 1428,00
Dort ist keine Auflistung der benötigten Stunden oder wie sich der Rechnungsbetrag zusammenstellt und nach welchem Stundensatz abgerechnet wurde.
Was soll ich tun? Den Herrn ansprechen?
Vielen Dank für die bisherige Hilfe
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30.07.2009 at 14:14 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Hallo Danielrow,
diese Rechung ist - wenn sie nicht älter als 2 Monate ist - nicht prüffähig, da es offensichtlich im Vorfeld keine Vereinbarung über "diesen Abrechnungsmodus" gab und sie mit einer HOAI-konformen Aufstellung schon gar nichts zu tun hat!
quote: Was soll ich tun? Den Herrn ansprechen?
Genau das!
(Rein formal müsste die Rechnung binnen 2 Monaten mit dem Hinweis der Nicht-Prüffähigkeit zurückgeschickt werden.)
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 30.07.2009 at 17:58 Uhr]
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30.07.2009 at 17:53 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Tip: es gibt in jeder Gemeinde/Stadt und Kreisverwaltung
Gutachterausschüsse für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Immobilien.
Die haben auch Honorartabellen, deren Grundlage der ermittelte Verkehrswert einer Immobilie ist. Einfach mal nachfragen, dann vergleichen und dann verhandeln empfiehlt
Corinna Zeh
[Edited by C.Zeh on 30.07.2009 at 19:36 Uhr]
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30.07.2009 at 19:35 Uhr |
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Danielrow
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Registriert seit: 28.07.2009
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Vielen Dank für die bisherige Hilfe
Habe die Rechnung zurückgeschickt und um die Erstellung einer HOAI konformen Rechnung gebeten.
Wie soll ich reagieren wenn nun eine Rechnung mit detailierten Aufstellungen kommt und dort eine sehr hohe Stundenzahl abgerechnet wird um auf seine ursprüngliche Rechnungssumme zu kommen? Währen bei 1.100 EUR / 38 € Mindestsatz ja immerhin knapp 29 Std.
Wäre diese Stundenzahl normal für die Erstellung eines Wertgutachtens für ein Einfamilienhaus? Oder gibt es für die maximal Zahl an Stunden die Berechnet werden dürfen auch Vorgaben nach HOAI.
Sonst könnte er ja rein theoretisch sagen er habe 60 Stunden gebraucht für die Erstellung seines Gutachtens
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31.08.2009 at 09:24 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Da das Gutachten von seiner Qualität her nicht beurteilt werden kann, kann man so auch nicht pauschal sagen, dass 29 Stunden für die Bearbeitungszeit angemessen sind. In der Regel sind das 3-5 Tage Arbeit.
Für ein gutes und plausibles Gutachen mit Ortstermin, Datenerhebung, Einsicht in Grundbuch, Liegenschaftskataster, Baulastenverzeichnis und Einholung von Vergleichsdaten für die Plausibilsierung des ermittelten Wertes (Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren) fällt diese Bearbeitungszeit schon an, vorausgesetzt, Sie haben ein Gutachten vorliegen, das nicht nur 3-4 Seiten umfasst und auf völlig falschen Ansätzen fundiert (Reichsbrandversicherung 1913 und ähnlicher Käse)
Näheres dazu finden Sie in der WertV (einfach mal googln)
Stundensätze für Gutachter liegen regional unterschiedlich bei um die 70 € netto
aufwärts.
Vielleicht stellen Sie hier im Forum einmal dar, warum Sie an der Höhe der Honorarechnung zweifeln ? Stimmt die Qualität nicht oder können Sie den ermittelten Verkehrswert bzw. Zu- und Abschläge nicht nachvollziehen ?
Beste Grüße
Corinna Zeh
[Edited by C.Zeh on 01.09.2009 at 07:21 Uhr]
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31.08.2009 at 16:33 Uhr |
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Danielrow
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Ich zweifel an dem Betrag weil ich von verschiedenen Leuten gehört habe was für ein Gutachten in gleichem Umfang bezahlt wurde und die Kosten liegen bei ca 50%.
Habe jetzt eine Stellungnahme bekommen und er hat die Original Rechnung wieder mit zurückgeschickt.
Er schreibt: Eine nachvollziehbare Bemessungsgrundlage für das Honorar ergibt sich aus dem Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz. Dieser Stundensatz beträgt 75€ zzgl. Nebenkosten und MWSt.
Auf der Rechnung steht aber er rechnet ab nach HOAI.
Fahrtkosten 160km - 80 €
Auslagen Foto etc 10€
Gebühren für Pläne 17,50€
17 Std a 75 € = 1275,00 €
3 Std Aufnahme Gutachten (er war nur höchsten 1,5 Std da)
Beibringung Vollmacht für Akteneinsicht 1 Std
Akteneinsichtnahme Bauamt 1 Std
Besprechung Katasteramt für Bodenrichtwertermittlung 1 Std
Zusammenstellung Berechnung
Gutachten 8 Std
Schriftsatz 3 Std.
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05.09.2009 at 14:14 Uhr |
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annalein
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Das mit deinem Gutachten ist wirklich interessant. Ein guter Freund von mir hat sich vor einiger Zeit [url=http://www.haus-experten.de/]ein Haus gekauft[/url] und da hat er auch eine Wertermittlung machen lassen, aber bei ihm haben die Kosten dafür 700€ betragen. Ich werde ihn mal genau fragen was bei ihm auf der Rechnung gestanden hat. Ich habe auch noch von niemanden gehört, dass eine Wertermittlung so teuer ist.
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Die Kunst liegt nicht darin, etwas zu bekommen, sondern es auch noch zu wollen, wenn man es hat.
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18.11.2009 at 14:40 Uhr |
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C.Zeh
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Re: Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
quote: annalein wrote:
Ich habe auch noch von niemanden gehört, dass eine Wertermittlung so teuer ist.
Quatsch mit Ohren, Annalein ! Was meinst Du, was ein Gutachten für ein Hotel oder eine Wellnessanlage kostet ! Ein plausibles Verkehrswertgutachten macht richtig Arbeit, allein schon die Datenerhebung und Ermittlung von Vergleichswerten ist sehr aufwendig. In der alten HOAI gab es für Wertermittlung eine Honorartabelle und die Honoraransätze dort waren in der Praxis anhand des Aufwandes nachvollziehbar. Aber billiger geht immer.......
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18.11.2009 at 18:45 Uhr |
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Danielrow
Level: Jr. Member
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Hallo nochmal,
habe das ganze Thema nun abgeschlossen und insgesamt rund 900 brutto bezahlt also 500 EUR weniger als gefordert wurde.
Haben das Thema mit dem Gutachter am Telefon diskutiert aber für mich war der Fall klar.
Es war nicht vorher vereinbart von besonderen Schwierigkeitsstufen oder ähnlichem also ist der Mindeststundensatz abzurechnen.
Dann war plötzlich die Rede von Berechnung nach dem Justizentschädigungsgesetz aber auch dies war natürlich nicht der Fall, denn meines wissens trifft diese Berechnung nur zu wenn der Gutachter vom Gericht bestellt ist.
Traurig nur das man sich über Wochen schlau machen muss, Stellungnahmen schreiben und am Telefon rumdiskutieren muss über Sachen die dem Gutachter eigentlich klar sein dürften und der nur versucht einem 500 EUR mehr aus der Tasche zu ziehen. Mit Sachen wo man sich nicht so gut auskennt versuchen eben viele einen erstmal übers Ohr zu hauen.
Jedem das was ihm zusteht aber unverschämt abzocken lasse ich mich auch nicht.
Danke für alle Tipps und Ratschläge hier aus dem Forum.
Vg
Daniel
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18.11.2009 at 22:54 Uhr |
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maikäfer
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Hmm das ist doch bestimmt auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich man sollte viele angebote eingeholt haben.
Ich habe aber auch schon gehört, dass man beim zuständigen Amt den Verkehrswert schätzen lassen kann ob das so gut ist weiß ich nicht aber man könnte es ja mal probieren.
Viele Chancen hat man ja nicht ^^
Hier ist die Seite von dem Gutachter meines vertrauens [url=http://www.ccfranzen.de/verkehrswertgutachten-hamburg.php]klick[/url]
liebe Grüße
maikäfer
[Edited by maikäfer on 22.08.2012 at 13:04 Uhr]
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22.08.2012 at 13:01 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Gutachterausschüsse können die Wertermittlung auch machen; in Hessen sogar die Ortsgerichte (sog. Schätzungen, aber da wäre ich sehr vorsichtig).
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22.08.2012 at 17:00 Uhr |
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Stefan Ruth
Level: Jr. Member
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Registriert seit: 01.10.2012
IP: Logged
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Guten Tag,
da Sie Experten in diesem Bereich sind (so schätze ich sie zumindest ein), möchte ich die Gelegenheit nutzen und nachfragen wie sich Verkehrswertgutachten definieren lässt. Hintergrund hierfür ist mein Interesse an einem Immobilienmakler ([url=http://www.ccfranzen.de/verkehrswertgutachten-hamburg.php]klick[/url]). Das spielt aber keine Rolle.
Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten.
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01.10.2012 at 19:25 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den vorläufigen Marktwert einer Immobilie.
Grundlagen sind
Baugesetzbuch (BAUGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO )
Richtlinie für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (WERTR 2006)
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV)
Der Marktwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 wurde insbesondere klargestellt, dass der Begriff Verkehrswert (§ 194 BauGB) synonym zu gebrauchen ist.
Dabei wird als Wert der Durchschnitt der zum Wertermittlungszeitpunkt (Wertermittlungs-/Qualitätsstichtag) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen
Unter „gewöhnlichem Geschäftsverkehr“ versteht man einen Handel auf einem freien Markt, wobei weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck oder sonstigen Zwängen stehen und ausschließlich objektive Maßstäbe zur Geltung kommen.
In der BRD hat sich anstelle der gesetzlichen Definition „Marktwert“ der ebenfalls zulässige Begriff „Verkehrswert“ im Sprachgebrauch durchgesetzt und dementsprechend werden Gutachten zur Immobilienbewertung als „Verkehrswertgutachten“ bezeichnet.
Der Verkehrswert eines Grundstückes ist also der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr einstellen wird. Er kann aber auch vom Marktwert abweichen, da sich Angebot und Nachfrage auch auf den Markt auswirken. Im Gutachten versucht man deshalb, sich dem Marktwert anzunähern, indem Anpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätze sowie Vergleichdaten aus Kaufpreissammlungen herngezogen werden, um die Ergebnisse zu plausibillisieren. Inwieweit Immobilienmakler in der Lage sind, einen zutreffenden Marktwert zu bestimmen, richtet sich nach deren Qualifikation und Kenntnis des Marktes an sich. Tip: ImmowertV lesen.
Es grüßt Corinna Zeh
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04.10.2012 at 11:54 Uhr |
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Maria F.
Level: Jr. Member
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Re: Honorar für Verkehrswertgutachten
sorry ich denke ich bin Falsch bei Euch.
[Edited by Maria F. on 28.01.2015 at 16:35 Uhr]
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28.01.2015 at 14:36 Uhr |
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