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HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Aufmaß für Gebäude
Beitrag von Nachricht
petra@huether2000.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.08.2009
IP: Logged
icon Aufmaß für Gebäude

Hallo,

ich habe ein altes Gebäude vermessen und die dazugehörigen Grundriss -Zeichnungen erstellt, da keine Pläne des Bestands vorlagen.
Ich selbst bin Bautechniker.Was kann ich als Kostengrundlagen für diese Leistung ansetzen? Einen Vertrag gibt es nicht.
Fällt diese Art von Bestandsaufnahme unter die HOAI?

Lieber Gruß
Petra Hüther

07.08.2009 at 08:46 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Aufmaß für Gebäude

Hallo Petra,

bei den von dir erbrachten Leistungen handelt es sich um Besondere Leistungen der Leistungsphase 1 gemäß § 15 Abs.2 HOAI, nämlich um die Bestandsaufnahme ([url=http://]http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#15[/url]).

Der grundsätzliche Anspruch auf Vergütung der besonderen Leistungen hängt u.a. davon ab, ob diese Leistungen isoliert erbracht werden oder in Zusammenhang mit anderen Grundleistungen.
Nach deiner Beschreibung vermute ich, dass es sich um "isolierte besondere Leistungen" handelt.

Für die Honorierung solcher sonstigen Leistungen gelten die allgemeinen Bestimmungen des Werkvertragsrechts, nach denen eine übliche Vergütung als vereinbart gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist. Insofern entsteht der Honoraranspruch auch – außer beispielsweise bei Gemeinden – bei mündlicher Beauftragung. (siehe auch die letzten sechs Absätze unter: [url=http://]http://www.hoai.de/online/grundleistungen.php[/url])

Da es sich um Besondere Leistungen handelt, gibt es also keine Honorartabellen, aus denen man die Vergütung ablesen könnte.
Als Richtwerte für eine Stundenabrechnung könnte aber der § 6 HOAI dienen, der die Stundensätze eines Bauzeichners im Bereich von 31,- bis 43,- € (netto) pro Stunde sieht. Da diese Sätze aus dem Jahr 1996 stammen und du zudem Bautechnikerin bist, würde ich eher den Höchstwert als gegeben ansehen, zumal sich heutzutage schon die meisten Baustundenlöhne um die 40,- € netto bewegen.

Am Ende dürfte aber die Frage eine entscheidende Rolle spielen, was dein Auftraggeber akzeptiert, denn die o.g. Stundenlohnsätze resultieren normalerweise aus einer betrieblichen Kostenkalkulation. Und wenn du beispielsweise nicht freischaffend tätig bist sondern angestellt bist und diese Leistungen "nebenher" erbracht hast, dann fallen natürlich etliche Kostenblöcke (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung, Urlaub, etc.) weg.
Auf die Schwarzarbeitsproblematik bzw. Rechnungsstellungsproblematik möchte ich hier gar nicht weiter eingehen.

Schönes Wochenende
bento

[Edited by bento on 07.08.2009 at 18:03 Uhr]

07.08.2009 at 12:04 Uhr
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petra@huether2000.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 07.08.2009
IP: Logged
icon Re: Aufmaß für Gebäude

Herzlichen Dank, Benno, für Ihre Antwort.

Ich weiß noch nicht wie ich dieses Problem lösen kann.
Ich bin Freiberufler, habe aber mittlerweile eine anderen Schwerpunkt als Arbeitsgebiet, sodass ich mit der HOAI nicht mehr auf dem Laufenden bin.


Freundlicher Gruß
Petra Hüther

31.08.2009 at 07:52 Uhr
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