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IC-Planer
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.09.2009
IP: Logged
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Schlitz+Durchbruchplanung
Sind entsprechend der HOAI LP 5 mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung auch Aussparungen in Trockenbauwänden anzugeben? Wir haben für die TGA nur Schlitze- und Durchbrüche in Mauerwerk und Beton angegeben. Da Trockenbauwände nach den TGA-Installationen erstellt werden sind wir der Meinung, dass wir keine Aussparungen angeben müssen.
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01.09.2009 at 17:36 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Schlitz+Durchbruchplanung
Schlitz- und Durchbruchspläne sind ja nicht nur für die leichte und kostengünstige Montage der TGA-Leitungen erforderlich. Bei größeren Durchbrüchen müssen evtl. Stürze eingebaut werden, bei tragenden Konstruktionen ist die verbleibende Tragfähigkeit abzuschätzen usw. Ferner müssen um viele Leitungen definierte Durchtrittskonstruktionen gebaut werden, um die Durchdringung gegen Schall, Wärme, Wasser, Rauch usw. abzudichten.
Das ganze gilt natürlich auch für Leichtbaukonstruktionen. Zumindest müssen hier m.E. die Wandabwicklungen vermaßt dargestellt werden, damit der Ausführungsplaner (Architekt) oder Werkplaner (Trockenbauer) sich überlegen kann, wie er die Konstruktion um die bereits gebauten TGA-Leitungen schließt. Und wenn Durchtrittskonstruktionen erforderlich sind, müssen Sie ja auch angeben, wie groß und in welcher Lage die Öffnungen gebaut werden sollen.
Zweck Ihrer Ausführungsplanung ist es ja, dafür zu sorgen, dass das ganze Gebäude nach Erstellung in allen Details fachlich einwandfrei errichtet wurde. Das, was Sie dazu beitragen müssen, damit Ihren Leitungen kein Schaden zugefügt wird und Ihre Leitungen und Wanddurchdringungen auch keine Schäden verursachen (s.o.), das muss in Ihre Ausführungsplanung rein.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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02.09.2009 at 12:28 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Schlitz+Durchbruchplanung
Der Sinn der HOAI ist ja wohl, die Baukosten in angemessenem Rahmen zu halten und weder die Planer zu übervorteilen, noch den Auftraggeber. Dementsprechend würde ich frei interpretieren, dass die Angabe von Durchbrüchen vor allem die Baukosten schonen soll, damit später nicht oder nur schwer/teuer herstellbare Aussparungen eben geplant werden, damit wirtschaftlich errichtet werden. Sie sollten nicht mehr oder weniger zufällig/ungeplant durch Ausführende herzustellen sind. Das heißt also, dass man kleine Aussparungen - von wem auch immer, kostet bei allen gleich wenig - bohren oder mit der Stichsäge schneiden kann. Große Löcher für Brandschutzklappen mit Laibungen oder wenn Auswechselungen nötig sind, müssen geplant werden!
Christian Tietje
Dipl.-Ing. (FH) Energie- und Wärmetechnik
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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02.09.2009 at 19:02 Uhr |
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