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planer1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.09.2009
IP: Logged
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Pflicht Datenübergabe für Revisionspläne ?
Hallo,
ist man als Fachplaner eigentlich verpflichtet, seine Ausführungsplanung in EDV-Form (dwg, dxf) dem ausführenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen 
In diesem Fall fordert das die ausführende Firma, um die Revisionspläne zu erstellen. Spart denen natürlich eine Menge Arbeit, einfach ein paar Linien oder Bezeichnungen anpassen, das eigene Firmenlogo drauf und fertig.
Das sehe ich etwas anders. Sie erhalten eine gute Summe Geld für diese LV-Position "Revisionspläne" und bedienen sich unentgeltlich Leistungen Dritter.
Kann man sich dagegen wehren ?? Wie handhabt ich das denn so ??
P.S.: Entsprechend HOAI hat die Firma natürlich Anrecht auch die fortgeschriebene Ausführungsplanung, die wie auf Papier und als PDF liefern. Nur die Herausgabe von DWG / DXF Dateien wollen wir verhindern.
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02.09.2009 at 10:15 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Pflicht Datenübergabe für Revisionspläne ?
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, Daten in CAD-Formaten an ausführende Unternehmen zu übergeben, es sei denn, Ihr Vertrag mit dem Auftraggeber sieht es so vor. Siehe auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=271 und http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=791.
Was haben Sie denn in der Ausschreibung dazu geschrieben?
Zwei Vorschläge:
1. Sie fragen, wie denn der EP für die Revisionspläne kalkuliert wurde, d.h. was der Anteil für das Nachzeichnen der fortgeschriebenen Ausführungsplanung dabei ist. Diesen Betrag bieten Sie dann für 10-20% (bzw. den NU-Zuschlag des ANs) weniger an für die Überlassung Ihrer CAD-Pläne.
2. Sie bieten die Erstellung der Revisionspläne nach Eintragungen in Papierplänen an. Kalkulation: Gesamtbetrag des LVs für Revisionspläne ohne G+V-Zuschlag abzgl. Handaufzeichnungen abzgl. Kontrolle der CAD-Eintragungen und Vervielfältigungen = kalkulierter Aufwand der Planerstellung. Hiervon ca. 70-90% = Ihr Angebotspreis (oder so, dass der NU-Zuschlag auf Ihren Angebotspreis den kalkulierten Preis oder gar noch weniger ergibt), dann macht der AN noch etwas mehr Gewinn). Vorteile: Sie sparen sich Korrekturläufe bei der Prüfung der Revisionspläne und der AN spart sich diese ebenfalls.
Alternative: Sie erstellen sogar die kompletten Revisionspläne einschließlich Bestandsaufnahme und interner Kontrolle.
Variante: beim nächsten Projekt bieten Sie das gleich dem AG an.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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02.09.2009 at 12:17 Uhr |
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planer1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.09.2009
IP: Logged
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Re: Pflicht Datenübergabe für Revisionspläne ?
Vielen Dank für die Info und den Link !
In unserer Ausschreibung für die ausführende Firma steht klar, welche Revisionspläne zu erstellen sind und dass diese 3-fach in Papierform und auch auf Datenträger zu liefern liefern sind (allerdings ohne Angabe in welchem Format).
Mehr steht da nicht, normal müsste der AN für die Kalkulation seines Preises vom schlimmsten Fall ausgehen, dass er die Pläne selber komplett neu zeichnen muss ! Er könnte höchstens probieren vom Bauherr die "nackten" Grundrisspläne als DWG zu bekommen
um überhaupt eine Grundlage zu haben, wo er seine Technik einzeichnen kann.
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02.09.2009 at 12:41 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Pflicht Datenübergabe für Revisionspläne ?
Ich als Fachplaner erwarte - so biete ich immer an - die Verwendung kostenlos überlassener Pläne von Seiten des Architekten, Ingenieurs, Außenanlagenplaners bzw. der Topografie der Stadt, auf der ich aufbauen will. Genauso erwartet der Auftragnehmer Pläne des Fachplaners kostenlos zur weiteren Bearbeitung. Beides sollte der Vertrag regeln (für den AN Ihr LV!). Wenn das nicht so geregelt ist und der Planer sich dann ziert, so klingt das aus meiner Sicht im Zeitalter von dxf, GAEB, pdfs umwandelbaren plts reichlich kleinkariert. Darüber haben wir zuletzt mit Architekten Anfang der 90er Jahren diskutiert, als die sagten, sie könnten uns keine (dxf/dwg-) Dateien geben. Wir könnten ja die Architektenpläne abzeichnen.
Wenn man dem Ausführenden keine Dateien gibt, warum soll er dann den Planerplankopf übernehmen? Sie sind dann auf den Bestandsplänen nicht mehr zu sehen und nach Errichtung als unbekannt aus dem Projekt verschwunden.
Wir verlangen nach der Übergabe, dass unser Plankopf nach oben geschoben wird und über dem Kopf des Ausführenden verbleibt. So verewigt man sich auch ein wenig.
Im neuen AutoCad kann man übrigends pdfs hinter eine Datei legen und drüber zeichnen. Wenn ich als AN Ihre Dateien nicht bekommen würde, dann würde ich Ihren Plankopf dabei auch weiß abdecken!
Christian Tietje
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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02.09.2009 at 19:37 Uhr |
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