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baumann
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 02.09.2009
IP: Logged
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Pflichtleistung DIN 277
Hallo,
eine Frage als Bauherr.
Habe mit einem Architekten einen Vertag gemäß dem Leistungsbild HOAI ,LP 2 bis 9, geschlossen.
LP 3 hat er zu meiner Zufriedenheit erstellt, was mir aber fehlt, ist die Flächenermittlung gemäß DIN 277.
Habe ich ein Anrecht darauf, wenn ich die vollen Honorarsätze vereibart habe?
Als Grundleistung habe ich die Flächenermittlung nicht gefunden.
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02.09.2009 at 15:05 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Pflichtleistung DIN 277
Wenn Sie in Ihrem Architektenvertrag die Leistungen, die der Planer zu erbringen hat, nicht im einzelnen beschrieben sondern an dern Leistungsphasen des § 15 HOAI (1996) orientiert haben, dann kommt es darauf an: ist Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig und schreibt das Baugenehmigungsrecht Ihres Bundeslandes vor, mit dem Bauantrag auch eine Wohnflächenberechnung einzureichen, dann ist die Flächenberechnung eine geschuldete und vom Honorar mit umfaßte Grundleistung im Rahmen der Genehmigungsplanung (LPh 4). Andernfalls können Sie eine solche Berechnung nur aufgrund besonderer Vereinbarung verlangen, und der Planer darf dann dafür auch seinerseits die Vereinbarung eines Zusatzhonorars verlangen.
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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02.09.2009 at 17:35 Uhr |
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baumann
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 02.09.2009
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Re: Pflichtleistung DIN 277
Vielen Dank Herr Dr.Althof
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10.09.2009 at 14:29 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Pflichtleistung DIN 277
Gern geschehn!
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
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10.09.2009 at 14:58 Uhr |
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