fdoell
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Re: HOAI - Tragwerksplanung - Leistungsphase 5 Ausführungsplanung - Werkstattzeichnungen
Die Ausführungsplanung (auch) der Holzkonstruktion ist zunächst einmal Teil der Leistungsphase 5 der Gebäudeplanung, also die Ihrer Kollegen (vgl. § 15 (2) Lph. 5 in HOAI 1996/2002). Sie beinhaltet mindestens die Hauptabmessungen, d.h. Querschnitte und Abstandsmaße sowie grundsätzliche Materialeigenschaften wie Güteklassen des Holzes oder Holzwerkstoffes.
Die Holzkonstruktionspläne des Tragwerksplaners nach § 64 (3) Lph. 5 HOAI 1996/2002 beinhalten darüber hinaus die statisch relevanten Detailabmessungen der Verbindungselemente, d.h. also Art und Ausführung von Nagelverbindern, Verzahnungen, Auflagern, Verdübelungen usw.
Die Ausführungsvorgaben müssen die in DIN 18334 Zimmer- und Holzarbeiten Kap. 0 (VOB/C) geforderten Vorgaben enthalten.
Werkstattzeichungen und Stücklisten dazu beinhalten die Angaben der Arbeitsvorbereitung für die Ausführenden, die sich nicht aus den og. Plänen ergeben, also z.B. Abbundangaben, Oberflächen- und Kantenbehandlungen, Anzugsmomente, Maßtoleranzen, Bauabfolgen, Holzschutz an kritischen Punkten u.a.m. Sie müssen die Angaben enthalten, die erforderlich sind, um die in DIN 18334 Kap. 3 Ausführung geforderten Eigenschaften der fertigen Konstruktion einzuhalten.
Siehe auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=882&page=0#2993 und http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1072&page=0#3914 für ähnliche Fragestellungen.
Ein Tipp für Ihr Bauvorhaben: machen Sie ein Abstimmungsgespröch mit ausführender Firma, Statiker und Bauherrn und klären Sie gemeinsam, wer was wie und wann benötigt und wer das jeweils zu liefern hat.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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