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vplan
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.10.2009
IP: Logged
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Umbauzuschlag bei Verkehrsanlagen
Die Verwendung des Umbauzuschlags regelt sich bei der neuen HOAI im §35. Dieser steht im Teil 3 Objektplanung unter dem Abschnitt 1 "Gebäude und raumbildende Ausbauten".
Nun ist mir nicht ganz klar, ob die Regelung ausschließlich für den betreffenden Abschnitt anzuwenden ist oder auch auf dem Abschnitt 4 Verkehrsanlagen zutrifft. Im Abschnitt 4 selber ist dieser Punkt nicht geregelt.
Wie wird diese Fragestellung im Forum gesehen ?
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01.10.2009 at 12:46 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag bei Verkehrsanlagen
Lesen Sie § 46 (2).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.10.2009 at 15:45 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag bei Verkehrsanlagen
Im Gegensatz zur ehemaligen HOAI orientiert sich der Aufbau der Neufassung an einer "klassischen" Gesetztesstruktur: ein vor die Klammer gezogener Allgemeiner Teil, dessen Regelungen für alle gelten, und dann Einzelabschnitte mit besonderen Regelungen für die jeweiligen "Fachgruppen". Der Umbauzuschlag hätte eigentlich in den allgemeinen Teil gehört. Dann hätte er aber auch für die Flächenplanung gegolten. Da das nicht gewollt war, steckte man ihn in die Gebäudeplanung und arbeitet in den anderen Abschnitten mit Verweisungen darauf. Juristisch-handwerklich nicht gerade eine gesetzestechnische Meisterleistung, aber nun gut.
Noch ein Wort zum Umbauzuschlag: Ein Umbau im Sinne dieser Vorschrift setzt jetzt nicht mehr voraus, dass es sich um einen "wesentlichen" Eingriff in den Bestand handelt (Bezug auf die neue Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 6), und er gilt jetzt für jede Leistung, nicht mehr nur ab "durchschnittlichem" Schwierigkeitsgrad.
P.S. zur neuen 80%-Spanne:
Wer es als Erster geschafft hat, einen Umbauzuschlag von mindestens 50% auszuhandeln und zu vereinbaren, der gebe mir mal Bescheid....
____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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01.10.2009 at 17:22 Uhr |
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