|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
nordlicht
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 01.02.2010
IP: Logged
|
Haftung, Bauleitung
Nachdem ich schon viele hilfreiche interessante Antworten in diesem Forum gefunden habe, stelle ich nun auch meine Frage in den Raum:
als Innenarchitektin wurde ich von einem Bauherren beauftragt, ihm bei der Neugestaltung seiner Gaststätte behilflich zu sein- sprich Möblierung, Beleuchtung, Wand- , Boden- Farbgestaltung- das Übliche halt.
Wie sich bei der ersten Begehung herauststellte, war der Hauptraum der Gaststätte nach einem Wasserschaden in einem der darüber befindlichen Gästezimmer sehr stark beschädigt. Der Bauherr hatte schon seinerseits eine Schadensregulierung durch seine Versicherung in Angriff genommen, ein Sachverständiger hat den Schaden aufgenommen und Teile der Inneneinrichtung, der Konstruktion der Decke etc waren entfernt- zwecks Entfeuchtung...
Der Sachverständige ist gleichzeitig Inhaber eines professionelle "Rundum-Sorglos-Sanierungunternehmens" und hatte wohl dem Bauherrn seine Dienste angetragen. Da der Bauherr diesbezüglich etwas "unbedarft" ist, habe ich bis dato nicht genau eruieren können, in welchem Vertragsverhältnis sie miteinander stehen. Für mich verwunderlich dann, dass der Bauherr plötzlich irgendeinen ihm bekannten Schreiner für die Instandsetzung der Decke beauftragte...Nun komme ich ins Spiel: da ich ja zur Erfüllung meines Auftrages z.B. die Planung der Beleuchtung ausführen soll, muss ich nun wissen, wie man (wer???) die Decke sanieren wird. Auf die Frage, ob es denn einen Bauleiter oder einen verantwortlichen Planer für die fachgerechte Ausführung der anstehenden Instandsetzungsarbeiten gäbe der diese Arbeiten koordiniert, erhielt ich keine Antwort. Ich konnte anhand der Ausführungen des Schreiners erkennen, dass man von Brandschutz noch nie etwas gehört hatte. Dem Bauherrn ist auch nicht klar, dass es eine Gaststättenverordnung gibt geschweige denn eine Landesbauordnung.
Streng genommen liegen diese Dinge außerhalb meiner beauftragten Leistungen. Die Frage ist nur, wenn die Verhältnisse so verworren und undurchsichtig sind, kann ich meine Arbeiten sinnvoll ausführen? Außerdem befürchte ich, dass auf mich Haftungsrisiken zukommen könnten, da ich natürlich Nachfragen stelle bezüglich der "mitzuverarbeitenden Bausubstanz", wodurch der Bauherr auf viele Dinge aufmerksam wird, die ihn verunsichern. In diesem speziellen Fall möchte ich auf keinen Fall die Bauleitung für die Instandsetzungsarbeiten übernehmen, sollte das an mich herangetragen werden. Meiner Meinung nach müßte dieses Sanierungsunternehmen die Aufgabe übernehmen. Wie wird das normalerweise gehandhabt - gerade im gewerblichen Bereich? Soll ich den Bauherrn diesbezüglich hinweisen? Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Bauherrn? Meine Befürchtung ist, dass wegen der Undurchsichtigkeit der Zuständigkeiten z.B. die Decke nicht korrekt feuerbeständig etc ausgeführt wird und mir in einem Schadensfall angelastet werden kann, dass ich dies hätte verhindern müssen/erkennen müssen o.ä. . Meine Vorstellung wäre, alle an einen Tisch zu holen und dem Bauherren klarzumachen, dass er einen Bauleiter benötigt und beauftragen muss, da auch auf ihn Probleme zukommen, wenn er Maßnahmen veranlaßt, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Soll ich überhaupt eine Art "Moderatorenrolle" übernehmen ?
Lauter Fragen - ich würde mich sehr über Beiträge und Hinweise freuen und danke schon im Voraus
[Edited by nordlicht on 01.02.2010 at 21:41 Uhr]
|
01.02.2010 at 21:39 Uhr |
|
|
landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
|
Re: Haftung, Bauleitung
Werte Kollegin,
Sie haben das alles sehr schön praxisnah beschrieben, so dass ich es mir so richtig gut vorstellen kann.
Mein Rat ist, den Bauherrn schriftlich und unmissverständlich darüber zu informieren, was Sie planen und was nicht und darüber, wo die Grenze Ihres Planungsbereichs (entweder 'geometrisch' oder fachlich) liegt.
Weisen Sie den Bauherrn allgemein darauf hin, was Sie erkannt haben - denn, wie Sie schon so richtig hier schreiben: Sie haben das mit dem fehlenden Brandschutz erkannt, also warum nicht dem Bauherrn schreiben: "ich vermute, dass .... Im Zweifelsfall rate ich Ihnen zur Einschaltung eines Sachverständigen / Fachplaners für ..."- Sie möchten ja gerade vermeiden, dass der Bauherr später kommt und sagt: das hätte die Innenarchitektin (die ja mehr wissen muss als ein Schreiner) mir ja sagen müssen!
Ihre Idee, alle an einen Tisch zu holen, ist nicht schlecht. Ich empfehle, das Ergebnis einerseits schriftlich dokumentieren, andererseits aber nicht zu sehr 'Moderator' zu sein - denn Sie arbeiten ja für den Bauherrn, und nicht für den Schreiner/die Versicherung etc.
Insgesamt sollten Sie versuchen, so souverän zu handeln, dass der Bauherr eben nicht verunsichert wird, sondern klar und deutlich über die Schäden und Risiken informiert wird und gleichzeitig einen Weg aufgezeigt bekommt, wie diese gehandhabt werden können - auch wenn es Geld (Baukosten, Planungshonorar) kostet. Es ja doch meistens so, dass Ignorieren, Vertuschen und SchnellSchnellBilligBillig langfristig noch teurer wird.
Alles Gute!
R. Kürbitz
|
02.02.2010 at 00:52 Uhr |
|
|
nordlicht
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 01.02.2010
IP: Logged
|
Re: Haftung, Bauleitung
Sehr geehrter Kollege,
vielen herzliche Dank für die Antwort! Inzwischen habe ich die Entscheidung getroffen, Fachplaner einzubeziehen, denn das verlangte u.a. auch die Versicherung des Bauherren. Nun kann eine saubere Trennung zwischen meinem Aufgabenbereich und der eigentlichen Schadenssanierung beginnen. Natürlich wirft das jetzt weiter Fragen auf: die Versicherung kommt ja nur für die "Wiederherstellungskosten" aus, nicht jedoch für diejenigen Kosten, die der bauherr aufwenden muss, um z.B. besagte Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Die Versicherung übernimmt auch nur mein Honorar bezogen eben auf diese Tätigkeiten, die sie betrifft. Nun benötige ich aber auch mit dem Bauherren eine Vereinbarung bezüglich des Honorars für die übrigen Arbeiten. Diese Kosten werden geringen ausfallen, sodass ein Honorar frei vereinbart werden kann. Ich tendiere dazu, dem Bauherrn eine prozentuale Regelung vorzuschlagen, da ich zeitlich keine Vorhersagen treffen kann und auch keine Grundlage für eine Pauschale finde.
Ist das üblich und machbar, diesen Weg zu gehen?
freundliche Grüße
k.Mohr
|
11.02.2010 at 09:04 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|