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tuba
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.01.2003
IP: Logged
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Nutzungsgenehmigung für eine Cafe/Bar/Bistro
Hallo,
Ich bin dabei eine Nutzungsgenehmigung für eine Cafe/Bar/Bistro zu beantragen. Ich habe dabei folgende Fragen. Mein Auftragsgeber möchte, dass ich nur die Leistungsphasen 1-4 für ihn erbringe. Den Rest möchte er selber übernehmen.
1. Meines Wissens muss ein "Antrag auf behördliche Abnahme und mit anschließender Teilnahme" erfolgen. Diese Leistung gehört aber zum Punkt 8 in den Leistungsphasen. Daher meine Frage, ist es daher überhaupt möglich, das ich nur die Leistungsphasen 1-4 erledige. Und wie sieht dann jeweils die Berechung meines Honorars aus?
2. Ich gehe bei meine Berechungen für mein Honorar von der Honorarzone III aus, da in "§ 12 Objektliste für Gebäude" HOAI Punkt 3. von "Gaststätten, Kantinen" die Rede ist. Ist das so richtig?
3. Mein Auftragsgeber möchte viele der Bauarbeiten selber verrichten. Daher fällt mir die Berechung der anrechenbaren Kosten schwer, da ich keine Kostenvoranschläge eingeholt habe.
Ich müsste die Kosten schätzen, dieses fällt mir aber sehr schwer, da ich relativ neu im Gewerbe bin und noch zu wenig Erfahrung habe. Wo kann man Mindestkosten für Bauleistungen erfahren? Damit ich diese benutzen kann.
Ich bedanke mich schon in vorraus für eure Hilfe.
Gruß
Tuba
[Edited by tuba on 01-27-2003 at 08:47 PM GMT]
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27.01.2003 at 00:51 Uhr |
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