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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Stundensatz Architekt ??
Beitrag von Nachricht
grb8fe
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.03.2010
IP: Logged
icon Stundensatz Architekt ??

Guten Tag zusammen

Heute haben wir die Rechung meines Architekten erhalten. Ich muß sagen, ich möchte Architekt sein bei diesem Stundenlohn.

Nun zu den Leistungen des Architekturbüros
Wir sind bei der Überlegung das elterliche Haus umzubauen: vollkommene Dämmung, neue Fenster. Im ersten Stock neue Elektrik, neue Heizung (nur Heizkörper) und vieles mehr.

Um zu sehen, ob sich der Umbau lohne, zogen wir einen Architekten zu Rate. Meine Frau zeichnete die Pläne, Außenansicht und Innenaufteilung. Nun hatten wir einige Sitzungen beim Architekten. Der Architekt zeichnet die Pläne meiner Frau ins reine. Der Beitrag des Architekten: Statt Wendeltreppe nun L-förmige Treppe. Als Abbruchunternehmen, Wände entfernen, Dach der Garage entfernen .. schlug er einen Fliesenleger vor. Ein Mitarbeiter des Architekten war nun zusammen mit dem Fliesenleger bei uns und erklärte ihm den Umbau. Der Architekt befragte uns nun nach unseren Wunschhandwerkern. Wir nannten ihm den Elektriker, den Installateur und Elektriker. Statiker und Energieberater steuerte der Architekt bei. Mit allen Beitilgten wurden nun Sitzungen anberaumt, wobei der Mitarbeiter des Architekten relativ ruhig auf seinem Stuhl saß, ohne wesentlich zum Gespräch beizutragen. Bei der vorletzten Sitzung brachte er uns nun eine Kostenberechung mit. In der letzten Sitzung mit dem Energieberater sagten wir uns nun vom Architekten los, wir waren nicht bereit für keine Leistung Gebühren zu bezahlen.

Noch ein Hinweis: Erst in der Kostenschätzung erhielten wir eine Angabe über das Architektenhonorar. Ein Architektenvertrag wurde ebenfalls nicht geschlossen, sondern nur angesprochen. Heute nun die Rechung des Architekten:

Gesamtbaukosten netto 180.000 Euro

Erbrachte Leistungen HOAI 2009 § 33

Leistungsphase 1 3%
2 7 %
3 11%
4 25%
5 4% (anteilig

Erbrachte Leistungen 50% von 24.192 = 12.096
Umbauzuschlag 20 % von 12.096 = 2.420


Resthonorar brutto 17.274,04

Falls wir bis 29.03.2010 den Rechungsbetrag überweisen wird, ist er bereit, uns Skonto uin Höhe von 274,04 einzuräumen.

Wir sind gespannt welche Zuschriften zu unserem Beitrag entstehen und bedanken uns bereits im Vorfeld

Bernie mit Familie


[Edited by grb8fe on 22.03.2010 at 20:42 Uhr]

22.03.2010 at 20:41 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Stundensatz Architekt ??

Hallo,

um hier etwas sagen zu können, sollen Sie am besten einmal folgende Fragen beantworten:

1. Was genau war der Planungsauftrag (mit welchem Ziel) an den Architekten und ggf. an einen Hiezungs- und einen Elektroplaner und einen Statiker?

2. Welche Leistungen haben Sie denn nun erhalten - eine Vorplanung mit z.B. 1:200 Plänen, einen Entwurf mit 1:100 Plänen, eine Genehmigungsplanung mit erwirkter Baugenehmigung, Teile der Ausführungsplanung 1:50? Kostenschätzung, Kostenberechnung? Erläuterungen, Kostenvergleiche usw.?

3. Was war denn der Planungsstand, dass bereits Handwerker ins Spiel kamen, wenn der Planer nach Ihren Rechnungsangaben erst mit der Ausführungsplanung begonnen hatte?

4. Stimmen denn Ihre Leistungsphasen und Prozente? Nach § 33 wird Lph. 4 mit 6%, Lph. 5 dagegen mit 25% bewertet. Falls Lphl 5 gemeint ist - wie stehen Sie denn dazu, bereits die Ausführungsdetails zu bearbeiten, wenn die Baugenehmigung noch gar nicht erteilt ist? Wollten Sie das so?

5. Passen denn die anrechenbaren Kosten mit den Ihnen vorgelegten Planungen und Kostenermittlungen überein und wären diese Kosten für Sie für diesen Umbau ok?

6. Erst "in der Kostenschätzung" erhielten Sie eine Angabe zum Architektenhonorar? Haben Sie sich denn einmal vor Beauftragung über mögliche Honorare anhand der HOAI oder einer populären Literatur dazu informiert? Oder den Planer Ihres Vertrauens befragt (war er das? Wenn nicht, wie kam er denn zu dem Auftrag?)

7. Eine Beauftragung ist hier sicher durch schlüssiges Handeln erfolgt; einen schriftlichen Vvertrag braucht es dazu nicht. Allerdings kann der Planer dann nur mit den Mindestsätzen der zutreffenden Honorarzone abrechnen.

8. Was ist denn mit den erforderlichen Fachplanungen zur Heizung, Elektrik und Statik? Gab es da Leistungen, gibt es da Honorarforderungen?

9. Wie ist denn Ihre Überschrift gemeint? Die Arbeit eines Planers passiert i.d.R. hauptsächlich im Büro und nicht beim Gespräch mit dem Auftraggeber.

10. Wofür möchten SIe denn wissen, welchen Stundensatz er gerne hätte? Wenn es mehr ist als mit Kalkulationssätzen berechnet, bleibt ihm etwas übrig, wenn es weniger ist, zahlt er drauf. Damit Sie sich nicht damit plagen müssen, gibt es ja die Honorartafeln. Da kommt es im wesentlichen darauf an, was denn konkret für Leistungen erbacht wurden, welche anrechenbaren Kosten und welche Honorarzone zutreffend sind. Der Rest sind angewandte Grundrechenarten, aber die drei vorgenannten Faktenbereiche richtig zu definieren scheint das Problem zu sein.

Sorry, aber wenn Sie eine ernsthafte Antwort möchten, müssen Sie erst einmal ernsthafte Fakten auf den Tisch legen, ansonsten bleibt das alles ziemlich polemisch (und ist auch für ehrenamtliche Fragenbeantworter keine schnelle und nette Sache).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.03.2010 at 00:17 Uhr
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grb8fe
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.03.2010
IP: Logged
icon Re: Stundensatz Architekt ??

Guten Tag H. Döll

Herzlichen Dank für schnelle Kommentierung meines Themas

Entsprechend Ihren einzelnen Fragen nun die Antworten

1 . Planungsauftrag
Das Betr. Haus liegt direkt an einer Hauptstrasse, nachdem, meine Mutter ins Altenheim zog, überlegten wir uns folgende Alternativen:
Haus abreißen und etwas versetzt neu aufbauen
Haus und Grundstück verkaufen und irgendwo neu bauen
Haus entsprechend unseren Vorstellungen sanieren: Wanddurchbrüche, Decjkendurchbruch für eine Innentreppe… meine Frau hatte ihre Wünsche bereits genau zeichnerisch dargestellt.
Der Architekt wurde herangezogen um zu prüfen, ob der Entwurf machbar sei, insbesoders waren wir an den zu erwartenden Kosten interessiert, um uns dann zu entscheiden.

2. Leistungen
Wir erhielten Außenansicht + Aufteilung der Wohnung entsprechend den Plänen meiner Frau. Des weiteren erhielten wir einen ich denke technischen Plan für den Statiker und am 8.3.2010 die erste Kostenberechung mit den zu erwartenden Umbaukosten und Honorar gemäß HOAI für den gesamten Umbau.
Genehmigungsplanung und Kostenvergleiche Fehlanzeige

3. Planungsstand
Hier kann ich nichts dazu sagen es war die Entscheidung des Architekten

4. Leistungsphasen Prozente
Ich habe es so aus der Rechung abgeschrieben. Zur Frage wollten Sie das so? Ich wurde nicht gefragt. Ich hatte das erste Mal in meinem Leben Kontakt mit einem Architekten. Beruflich arbeite ich etwas völlig artfremdes SAP Berater.


5. Passen Planungen und Kostenermittlungen
Nachdem wir lange Zeit keine Kostenschätzung erhielten machte ich mich im Internet schlau und zog Hochrechungen aus einem früheren Umbau zu Rate. Ich kam dann auf eine Summe zwischen 200 und 250 In der Kostenberechung des Architekten vom 8.3. dieses Jahres kam er auf etwa 240 Also in Summe ok.

6. Honorar Kostenschätzung

Zur HOAI hatte ich mich oberflächlich bei Immoscout kundig gemacht. Architektenkosten ca. 10 % der Bausumme, des weiteren werden dann der gesamte Bau in Bauabschnitte untergliedert, der mit verschieden Prozentsätzen bewertet wird. Einen Planer meines Vertrauens habe ich nicht. Der Architekt wurde mir von einem befreundeten Handwerkers im etzten Jahr empfohlen. Nach schlechten Erfahrungen mit dem Architekten rückt er nun von seiner Empfehlung ab. Er hatte ebenfalls den Architekt für einen Bau beauftragt.

7. Beauftragung
Beauftragung erfolgte natürlich mündlich. Der Architekt erwähnte einen sogenanten Architektenvertrag. Im Mai März diese Jahres war er anscheinend fertig, er hatte ihn aber 1 oder 2 mal vergessen mitzubringen somit sahen wir ihn nie zu Gesicht

8. Fachplanungen
Statiker und Elektrik wurde in der Kostenberechung mit berechnet. Heizung war eigentlich nur ein Nebenprodukt. Wir hatten angedacht Solar oder Erdwärme zu installieren dies war aber bei uns noch in Anfangsphase.
Leistungen des Architekten bei Elektrik, ebenso wie bei Fensterbauer, Installateur, Stukkateur
(diese Handwerker wurden auf unseren Wunsch hin namentlich genannt), ruhig dazusitzen, wenn die Handwerker miteinander oder mit uns sprachen sprachen.

9. Wahl der Überschrift
Die Überschrift war wohlüberlegt. Sie sollte zu Widerspruch auffordern. Somit bedanke ich mich bei Ihnen recht herzlich für die schnelle Kommentierung meines Artikels. Insbesondere danke ich für Ihre konkreten Fragen, die ich zu beantworten mir Mühe gebe.

Es ist mir bewußt, daß es die Arbeit eines Architekten sein sollte künstlerisch zu arbeite, hier aber wurden die Entwürfe meiner Frau sklavisch am PC nachgezeichnet.

10. letzter Punkt

Ich habe nichts gegen Kalkulationssätze, bin aber etwas überrascht 17 000 Euro zu bezahlen für eine Kostenschätzung. Noch Ende Februar besuchten wir die Fertighausaustellung in Fellbach um zu überlegen, ob wir nicht doch ein neues Haus kaufen sollen. In diesem Fall hätten wir dann die Summe ohne Sinn und Zweck bezahlt, zumal ich als Laie auf eine ähnliche Summe wie der Architekt kam.


Wir würden uns sehr auf eine weiterer Kommentierung freuen eine erneute Kommentierung freuen.

Zur Unterschrift Bernie: Ich möchte meinen Namen nicht im Internet veröffentlichen. Bei Bedarf stelle ich aber meine Email Adresse bereit. .


Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich

Bernie mit Familie

26.03.2010 at 21:27 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Stundensatz Architekt ??

OK Bernie mit Familie,

einer der typischen Fälle also: "Laie beauftragt Architekten, um herauszufinden, ob seine Ideen machbar und finanzierbar sind - Architekt macht was (eine Mischung aus Konzeptplanung und Handwerker fragen wie's geht) und berechnet dann einen Haufen Honorar, auch denn der Auftraggeber nicht wirklich weiß wofür".

Um das ganze abzukürzen, hier meine Empfehlung:

1. Beauftragen Sie einen Sachversändigen für die Leistungen der Architekten (Namen gibt es ggf. über die Architektenkammer Ihres Bundeslandes), anhand der Ihnen vorliegenden Unterlagen festzustellen, welche Leistungen der Planer erbracht hat.

2. Beauftragen Sie einen Honorarsachverständigen (evtl. gibt es für die beiden Sachverständigenleistungen der Einfachheit halber eine Person), auszurechnen, wieviel Honorar dem Planer zusteht.

3. Kürzen Sie die Rechnung auf dieses Honorar unter Hinzufügung der beiden Sachverständigengutachten.

Wenn die Leistung so gering ist wie geschildert, haben Sie dann einen Haufen Geld gespart. Und mit einem Teil dieses Ersparten machen Sie mit Ihrer Familie was sehr schönes und ein bißchen Verrücktes. Einverstanden?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.03.2010 at 22:39 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Stundensatz Architekt ??
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