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Cool1967
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.05.2010
IP: Logged
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Freigabe der Planung durch den Bauherrn !?!
Es ist zwar kein reines HOAI-Thema ich hoffe aber trotzdem auf Tipps von Kollegen:
Bislang war ich immer der Auffassung, dass die Planung durch den Bauherrn zur Ausführung freigegeben wird.
Hierzu bekommt der Bauherr die Pläne 2-fach mit der Bitte einen freigegebenen Plansatz an uns zurück zu senden. Bislang war das immer normal und lief auch unproblematisch ab.
Nun haben wir einen Bauherrn, der unsere Ausführungsplanung absolut nicht freigeben möchte ... gibt aber hierfür auch keine speziellen Gründe an, außer "...es wäre nicht seine Aufgabe und er könne dies auch fachlich garnicht ...".
Meine Fragen hierzu:
Ist der Bauherr nicht verpflichtet die Ausführungsplanung freizugeben ?
Welches Risiko gehen wir ein, wenn die Planung nicht vom Bauherrn freigegeben wird ?
Ist eine Planung, nach Übergabe an den Bauherrn, nach einer gewissen Frist, "automatisch" freigegeben sofern keine Einwände seitens des Bauherrn vorliegen ?
Wie sieht das ganze rechtlich aus, ich hoffe Ihr habt den ein oder anderen Rat für mich.
Schon mal besten Dank im Voraus !
Gruß, Cool1967
[Edited by Cool1967 on 15.05.2010 at 12:24 Uhr]
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15.05.2010 at 12:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Freigabe der Planung durch den Bauherrn !?!
Guten Tag,
ich kenne die Baufreigabe als einen Akt, der vom planenden Büro ausgeht und der ausführenden Firma bescheinigt, dass dies der Plan ist, nach dem sie bauen soll. Damit es eben nicht ein veralteter Plan ist, der vielleicht zur Ausschrebung verwendet wurde, mittlerweile aber in Details überholt ist o.ä.
Etwas anders ist es, dass der Bauherr der Ausführungsplanung zustimmt. Das braucht er aber nicht durch eine Unterschrift auf einem Plan zu tun; hierzu genügt Ihr Protokoll über eine diesbezügliche Besprechung. Wenn er dann noch mit diesem Plan und Ihren Ausschreibungsunterlagen Angebote einholt oder gar Aufträge erteilt, dürfte er auch indirekt dieser Planung zugestimmt haben.
Also zumindest ich kann die Argumentation des Bauherrn gut nachvollziehen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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17.05.2010 at 08:27 Uhr |
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CSchmidt
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 16.06.2010
IP: Logged
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Re: Freigabe der Planung durch den Bauherrn !?!
Hallo Cool1967,
das Thema der Freigabe der Planung wird in vielen Projekten immer wieder kontrovers diskutiert. Wir praktizieren dies in unseren Projekten ebenfalls und speziell um die vorgelegte Planung als Basis der folgenden Planungsphase zu fixieren.
Die Bereitschaft der Bauherren dieses Verfahren zu akzeptieren mag je nach Umfeld verschieden sein.
Z.B. in der pharmazeutischen Industrie ist dieses Vorgehen sehr üblich - wobei sich hier i.Allg. die Freigabe des Bauherren auf die Übereinstimmung mit der Aufgabenstellung (Lastenheft/User Requirements) bezieht.
Für die fachliche Richtigkeit, Realisierbarkeit sowie Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen ist üblicherweise trotzdem der Planer verantwortlich.
Nach meiner Auffassung kann diese Verantwortung auch nicht delegiert werden - insbesondere, da bei Problemen dem AG von den Gerichten üblicherweise eine nicht ausreichende Fachkenntnis zugebilligt wird.
Mit den besten Grüßen,
CSchmidt.
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16.06.2010 at 10:11 Uhr |
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