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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Zahlungsfristen AG
Beitrag von Nachricht
bauleiter
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 27.08.2009
IP: Logged
icon Zahlungsfristen AG

Hallo Spezialisten,
ich habe einen Auftrag nach HOAI Stand Januar 2002 für die Leistungsphasen 6-9.
Nach Abschluss der Arbeiten habe ich die SR gestellt.
Der AG weigert sich die Leistungsphase 9 vor Ablauf der Gewährleistungsfristen zu zahlen.
Ich habe daraufhin den AG gebeten, die in der SR zu ersehende Summe für LP9 abzuziehen und den Rest der ST als Teilschlussrechnung zu überweisen.
Muss der AG darauf eingehen, oder muß ich eine neue Rechnung schreiben?
In welcher Frist muß die Rechnung gezahlt werden?
Gelten hier auch die Fristen der VOB?

[Edited by bauleiter on 17.05.2010 at 16:59 Uhr]

17.05.2010 at 16:28 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: Zahlungsfristen AG

Lieber Kollege,
Ihre Aussage, dass Sie die SR nach Abschluss der Arbeiten gestellt haben ist leider falsch. Bei einem Auftrag über die Leistungsphasen 6 bis 9 sind Ihre Arbeiten erst nach Ablauf der Gewährleistungsfristen der Unternehmer fertiggestellt und können auch erst dann schlussgerechnet werden. Und auch erst dann beginnt Ihre Gewährleistungszeit zu laufen.

Soweit hier nicht bei der Vertragsgründung vorgebeugt wurde entspricht es gerade dem Vertrag, dass Sie Ihre Schlussrechnung erst in einigen Jahren stellen können.

Es ist jedoch sicherlich fair, wenn nach Fertigstellung des Objektes eine Teilschlussrechnung über die bis dahin fertiggestellten Leistungsphasen erstellt werden kann. Dies benötigt aber einer vertraglichen Vereinbarung oder zumindest einer einvernehmlichen Absprache mit dem AG.

Viele Grüße aus Köln
Manfred Abt

____________________________
--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

17.05.2010 at 17:12 Uhr
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bauleiter
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 27.08.2009
IP: Logged
icon Re: Re: Zahlungsfristen AG

quote:
AQUA-Bautechnik wrote:

Soweit hier nicht bei der Vertragsgründung vorgebeugt wurde entspricht es gerade dem Vertrag, dass Sie Ihre Schlussrechnung erst in einigen Jahren stellen können.

Es ist jedoch sicherlich fair, wenn nach Fertigstellung des Objektes eine Teilschlussrechnung über die bis dahin fertiggestellten Leistungsphasen erstellt werden kann. Dies benötigt aber einer vertraglichen Vereinbarung oder zumindest einer einvernehmlichen Absprache mit dem AG.

Viele Grüße aus Köln
Manfred Abt


Danke für die Antwort!
Gibt es evtl. so eine Art Gewohnheitsrecht?
Ich bekomme seit ca. 15 Jahren Bauleitungsaufträge vom gleichen AG, und habe immer nach Fertigstellung meine SR gestellt und auch voll bezahlt bekommen (ohne Berücksichtigung der Gewährleistungsfristen, die bei einzelnen Gewerken 10 - 15 Jahre laufen.)
Muß ich dann tatsächlich 15 Jahre warten? Ich bin 65+, bekommen meine Erben die Rechnung ausbezahlt?

17.05.2010 at 17:25 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Zahlungsfristen AG

Guten Tag,

in der HOAI 1996/2002 war die Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten, mit dem Honorar der Lph. 9 abgegolten.

In der HOAI 2009 wurde dies - korrespondierend mit Neuregelungen in der VOB - auf 4 Jahre gekürzt.

Was auch immer das für Gewerke sein mögen mit 10 oder 15 Jahren Gewährleistung, so lange muss keiner auf sein Honorar warten...

Ansonsten ist Herrn Abt nur beizupflichten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.05.2010 at 22:33 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Zahlungsfristen AG
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