Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wechsel des Architekten / Kosten
Beitrag von Nachricht
D.N.
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.06.2010
IP: Logged
icon Wechsel des Architekten / Kosten

Hallo zusammen!

Wir sind in einer unschönen Lage bzgl. unseres geplanten Bauvorhabens (ca. 170.000 EUR) und würden uns gerne sachkundigere Meinungen einholen.

Wir haben ein Grundstück für ein Reihenmittelhaus erworben. Das Grundstück gehört ohne Verpflichtungen also uns. Die anderen Reihenhäuser stehen schon. Diese sind alle von eine und demselben Architekten geplant und mit ein und demselben Bauunternehmer errichtet worden.

Aus verschiedenen Gründen besteht von unserer Seite aus nicht mehr volles Vertrauen zum Bauunternehmer, so dass wir überlegen, diesen zu wechseln. Dies steht aber noch nicht fest. Vom Bauunternehmer haben wir die Aussage, dass ihm ein Wechsel gleich sei.

In der Baubeschreibung dieses Bauunternehmers stand, dass wir für die Baugenehmigungsunterlagen ca. 3600,- EUR direkt an den Architekten zahlen müssten. Für Statik und Ausführungsplanungen etc. müssten wir nichts mehr zahlen.

Da wir bisher davon ausgegangen sind, dass wir mit diesem Bauunternehmer und diesem Architekten bauen werden, hatten wir schon Kontakt zum Architekten und es wurden kleinere Änderungen am öffentlich zugänglichen Entwurf gemacht (Vorabzug), wie andere Fenstermaße, nicht tragende Wand etwas versetzt. Bei einem Reihenhaus kann man ja nicht allzu viel ändern. Diese Änderungen wurden erst mit dem "alten" Bauunternehmer besprochen und von ihm an den Architekten weitergegeben, mit dem wir bis dato keinen Kontakt hatten. Der Architekt hat uns dann von sich aus die Vorabzüge zugemailt. Da wir noch weitere kleinere Änderungen haben wollten, haben wir diese dann direkt an den Architekten geschickt und hatten so direkten Kontakt zu ihm. Wir hatten da noch keinen Vertrag unterzeichnet - weder mit dem Bauunternehmer noch mit dem Architekten. Für uns Laien waren dass alles Vorplanungen. Diese haben sich sehr gezogen.
Wir sind dann zum Architekten und wollten den Vertrag bzgl. der Baugenehmigungsunterlagen unterzeichnen und haben nach der Unterzeichnung gesagt, dass noch nicht feststeht, mit welchem Bauunternehmer wir bauen werden. Dies haben wir nicht absichtlich erst nach Unterzeichnung erwähnt, sondern weil wir uns nicht bewusst waren, dass es ein Problem sein könnte. (Es soll unser erstes Haus werden und wir sind eben totale Baulaien.) Dann wurde uns mitgeteilt, dass dies nicht so einfach möglich sei, der Bauantrag unter diesen Umständen so nicht gestellt werden könnte, wir uns mit dem Bauunternehmer einigen sollten und ansonsten auf uns (enorme) weitere Kosten für die Ausführungsplanungen etc. zukommen würden. Hiervon waren/sind wir sehr überrascht und es wäre uns auch nicht möglich, diese erwähnten Mehrkosten finanziell zu tragen. Wir hatten, wie geschrieben, schon die Baugenehmigungsunterlagen unterschrieben, der Vertrag (ca. 3600,- EUR) hierfür wurde aber noch nicht unterschrieben. Dies hatte der Architekt aus oben angeführten Grund verweigert. Wir haben durch den Grundstückskauf keine Verpflichtung, mit einem speziellen Bauunternehmer bzw. Architekten zu bauen.

Aufgrund der Aussage des Architekten, dass er die Baugenehmigung so nicht einreichen würde, haben wir uns bei einem anderen Architekten erkundigt.
Ein anderer Architekt hatte uns dann die Auskunft gegeben, dass er die komplette Planung übernehmen könnte und uns ein gutes Angebot gemacht. Es sagte auch, es sein kein Problem, dass ein anderer Architekt die Hausreihe geplant habe und wir ruhig so bauen könnten, wie die anderen Häuser aussähen, da wir die Baugenehmigung sonst sowieso nicht bekämen.

Jetzt waren wir beim Architekten und haben darum gebeten, die unterzeichneten Unterlagen für die Baugenehmigung zu zerreißen, da wir uns bisher noch für keinen Bauunternehmer endgültig entschieden hätten und ggf. auch mit einem anderen Architekten bauen würden, da uns beim ersten Treffen gesagt worden ist, dass wir so (ohne den "alten" Bauunternehmer) den geplanten Vertrag so nicht unterzeichnen könnten und - sollten wir ohne diesen "alten" Bauunternehmer bauen - signifikant höhere Architektenkosten auf uns zukämen. (Weshalb?)
Bei diesem zweiten Treffen wurde uns verweigert, die unterzeichneten Unterlagen für die Baugenehmigung zu vernichten und uns mitgeteilt, dass der Architekt seine Rechte bzw. Kosten in jedem Fall geltend machen würde und er auch bzgl. des Copyright juristisch einschreiten würde, falls wir zu einem anderen Architekten gehen würden. Die Baugenehmigungsunterlagen sind bisher noch nicht eingereicht worden.

Wie ist die sachkundige Beurteilung der Lage?

Wir haben absolut nichts gegen den "alten" Architekten und verstehen, dass er nicht möchte, dass wir zu einem anderen Architekten gehen. Das ist nachvollziehbar und darüber brauchen wir nicht diskutieren.

Auf der anderen Seite ist es uns nicht möglich, die in den Raum gestellten Mehrkosten bei einem möglichen Wechsel des Bauunternehmers (steht noch nicht fest!) zu tragen. In diesem Fall würden wir eben gerne auch den Architekten wechseln wollen.

Also ergeben sich für uns folgende Fragen:

1) Welche Kosten könnte der "alte" Architekt im Falle eines Architekten-Wechsels geltend machen? "Nur" die ca. 3600 EUR, von denen wir bei Unterzeichnung der Baugenehmigungsunterlagen ausgegangen sind? Es wurden uns vorher nie andere Kosten genannt. Oder mehr?

2) Was könnte der "alte" Architekt gegen uns oder den "neuen" Architekten im Falle eines Wechsels juristisch geltend machen (Copyright bei Reihenmittelhaus, sonstige Kosten, etc.)?

3) Könnte der "alte" Bauunternehmer im Falle eines Wechsels etwas gegen uns geltend machen, obwohl wir bei ihm noch keinen Vertrag unterschrieben haben und wir die Aussage haben, ihm sei ein Bauunternehmerwechsel durch uns gleich?

Noch einmal: Wir würden den "alten" Bauunternehmer aufgrund unseres Gefühls (verlorenes Vertrauen) wechseln wollen, haben nichts gegen den "alten" Architekten. Nur die möglichen (angedrohten) "Wechselkosten" waren uns so nicht bewusst und uns wurde dann vom "alten" Architekten die Einreichung der Baugenehmigungsunterlagen mit Verweis auf die Sachlage verweigert. Nur daher haben wir uns nach einem "neuen" Architekten umgesehen.

Wir wünschen uns eine einvernehmliche und gleichzeitig kostengünstige Lösung. Was wir hier abklären möchten, ist die rechtliche Lage (hier keine Rechtsberatung, wir wissen).

Vielen Dank im Voraus.

D.N.

08.06.2010 at 15:27 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Wechsel des Architekten / Kosten

Verstehe ich das richtig: Fast alle Reihenhäuser stehen schon und irgendwo ist jetzt noch ein Loch?

Sehr ungewöhnlich!

quote:
1) Welche Kosten könnte der "alte" Architekt im Falle eines Architekten-Wechsels geltend machen? "Nur" die ca. 3600 EUR, von denen wir bei Unterzeichnung der Baugenehmigungsunterlagen ausgegangen sind? Es wurden uns vorher nie andere Kosten genannt. Oder mehr?

Wenn wir hier nur von den Architektenleistungen der Leistungsphase 1-4 reden, also bis zur Baugenehmigung, dann würden dem Architekten überschläglich gerechnet etwas über 5.000,- € brutto zustehen.

quote:
2) Was könnte der "alte" Architekt gegen uns oder den "neuen" Architekten im Falle eines Wechsels juristisch geltend machen (Copyright bei Reihenmittelhaus, sonstige Kosten, etc.)?

Er kann zumindest das Honorar für die - auch mdl. - beauftragten Leistungen einfordern, muss sie dann aber auch erbringen.
Wegen dem Urheberrecht würde ich mir bei einem normalen Reihenhaus keine ernsthaften Sorgen machen, zumal er ja gerade mit den entsprechenden Planungsleistungen beauftragt wurde.

quote:
3) Könnte der "alte" Bauunternehmer im Falle eines Wechsels etwas gegen uns geltend machen, obwohl wir bei ihm noch keinen Vertrag unterschrieben haben und wir die Aussage haben, ihm sei ein Bauunternehmerwechsel durch uns gleich?

Definitiv nein!

Schönes RestWE
bento
13.06.2010 at 19:02 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wechsel des Architekten / Kosten
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no