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sagger
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 21.06.2010
IP: Logged
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örtliche Bauüberwachung
Hallo!
Um es gleich vorweg zu sagen: Ich bin absolut NICHT vom Fach!!! Bin eigentlich Jura-Student!
Ich soll im Rahmen einer Gastausbildung (Verwaltung) folgende Honorare für Kanalsanierungen berechnen:
Kosten: 280.000 / 720.000 brutto
Honorarzone II ohne Leistungsphase I
Örtliche Bauüberwachung 2,61% bei gleichzeitigem Abzug von 2% bei der Bauoberleitung - Nebenkosten 5% - Umbauzuschlag 20%.
Das Interpolieren habe ich mir notgedrungen schon erarbeitet! (Hoffe ich!)
Meine Fragen:
Werden die 2,61% von den Baukosten genommen?
Ich muss doch die 19% Umsatzsteuer zunächst aus den Kosten rausrechnen, damit ich sie am am Ende nicht doppelt habe, oder??
Hoffe es kann mir jemand helfen! Ist absolut nicht mein Gebiet!!!
[Edited by sagger on 21.06.2010 at 17:12 Uhr]
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21.06.2010 at 16:55 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: örtliche Bauüberwachung
Und da werden nun gerade Juristen wegen ihrer doch in alle Lebensbereiche hineinragenden Fachkenntnisse immer wieder als Behörden- und Abteilungsleiter berufen... Sorry für meinen Sarkasmus, aber es gibt nun mal Themen, da brennt einem Praktiker gelegentlich die Seele. Nehmen Sie es also bitte nicht persönlich, eher symptomatisch.
Tipp und Bitte (als Bauingenieur an den Juristen): wenn Sie keine Ahnung haben, verschaffen Sie sich doch welche, z.B. indem Sie die Vorschrift mal durchlesen. Zumal Sie ja gerade eine Verwaltungsausbildung machen und vielleicht nicht so viele Fertigstellungstermine wie in der späteren Praxis haben...
Wenn man Ihre Fragen so liest, kommt unweigerlich auf: ist das "nur" eine Übungsaufgabe oder ein "echter" Fall - die darin genannten Tendenzen sind haftungsrechtlich nicht unwichtig:
Keine Lph. 1 - wer macht sie denn dann? Wofür 2% Abzug bei der Bauoberleitung? Welche Leistung soll dafür im Gegenzug entfallen oder handelt es sich um eine Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze?
quote: sagger wrote:
Kosten: 280.000 / 720.000 brutto
Ja was denn nun? 280.000 / 720.000 = 0,388 (€?) und das auch noch brutto? Oder was bedeutet diese Schreibweise?
quote: Das Interpolieren habe ich mir notgedrungen schon erarbeitet! (Hoffe ich!)
Ja, lernt man das denn heute nicht mehr in der Schule, so als Voraussetzung zum Abitur (und dies dann als Voraussetzung zum Jurastudium...)?
quote: Werden die 2,61% von den Baukosten genommen?
Welche HOAI benutzen Sie denn da? Schon gelesen: es gibt seit August 2009 eine ganz neue, ganz andere! Da nun die Örtliche Bauüberwachung frei vereinbart werden kann, sind es nicht mehr viele Planer, die die Leistung für einen solchen Prozentsatz anbieten (ohne Angaben zur Bauzeit und zu den Kosten bei Bauzeitverlängerung). Sieht mehr nach einer Bauherrenvorgabe mit spitzem Bleistift aus....
quote: Ich muss doch die 19% Umsatzsteuer zunächst aus den Kosten rausrechnen, damit ich sie am am Ende nicht doppelt habe, oder??
Haben Sie denn die HOAI mal gelesen? In § 9 a.F. und § 4 Abs. 1 n.F. finden Sie da klare Angaben: anrechenbare Kosten werden ohne Ust. berechnet!
Und die Frage, ob denn das Honorar aus den Baukosten berechnet wird? Da gebe ich jetzt mal keine Antwort, mal sehen, ob Sie meinen og. Tipp befolgen (kleiner Hinweis: schauen Sie mal in § 52 ff. bzw.. § 57 a.F. oder auch in § 41 und Anlage 2 Nr. 2.8.8. in Verbindung mit § 3 Nr. 3 n.F.)
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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21.06.2010 at 21:04 Uhr |
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sagger
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 21.06.2010
IP: Logged
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Re: örtliche Bauüberwachung
Hallo und Danke für die Antwort!
Evtl. hätte ich zum Verständnis erwähnen sollen, dass ich noch relativ am Anfang meines Studiums stehe und dass es sich um eine Übungsaufgabe im Rahmen eines "Praktikums" handelt!
Es handelt sich um Honorarberechnungen für 2 Bauvorhaben!
A: 280000€ brutto und B: 720000€ brutto.
Die 2,61% sollen für die örtliche Bauüberwachung angesetzt werden - dafür im Gegenzug quasi 2% bei der Bauoberleitung abgezogen werden. Restliche Angaben wie oben bereits erwähnt.
Wie ich aus Ihren Aussagen schließen kann, hat der Ersteller dieser Aufgabe wohl auch nicht das entsprechende Fachwissen (schlimm genug!)
Es soll die HOAI 2009 Anwendung finden, die mir allerdings auch nur in Auszügen zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt wurde!
Mittlerweile habe ich mir den kompletten Text via Internet besorgt und werde diesen auch selbstverständlich lesen!
MfG!
PS: Ich hoffe ich habe hier niemanden verärgert!!
PPS: Interpolieren steht heute wohl nicht mehr auf den Lehrplänen der meisten Gymnasien!!!
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22.06.2010 at 11:14 Uhr |
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