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weltm2006
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.07.2010
IP: Logged
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Hoehere Planungskosten durch hoehere Handwerkerkosten?
Im August 2005 begannen wir, den Umbau unseres Einfamilienhauses mit einem Architekten zu planen. Ein Bauvertrag wurde vereinbart, der alle Leistungsphasen ausser "Objektbetreuung, Dokumentation" beinhaltet. Uns wurde gesagt, wir muessten nicht alle Baumassnahmen sofort durchfuehren; wir haetten dafuer fuenf Jahre Zeit. Also haben wir den Umbau in zwei Phasen durchgefuehrt: Kostenteilung etwa 85% Phase 1, 15% Phase 2.
Die erste Phase war Ende 2006/Anfang 2007 beendet. Wir teilten dem Archtekten mit, dass wir die restlichen Baumasnahmen erst in ein paar Jahren durchfuehren wollten, und bekamen eine "Schlussrechnung" noch im Jahr 2006 (mit dem damalig gueltigen Mehrwertsteuersatz von 16%). Zugrundegelegt wurden:
Kostenschaetzung 100.000
Kostenberechnung 138.000
Kostenanschlag 143.000
Kostenfeststellung 152.000
Alle 8 Leistungsphasen wurden abgerechnet.
Die zweite Phase geht jetz langsam zu Ende und wir haben eine Abschlagsrechnung bekommen:
Kostenschaetzung 0
Kostenberechnung 35.000
Kostenanschlag 35.000
Kostenfestellung 35.000 (alle drei Summen identisch)
Der Architekt erklaert, er habe in der alten Schlussrechnung nicht alle Kosten fuer die erste Umbauphase erfasst - es kamen Rechnung von 15.000 aus dem Jahr 2007 zu den Kosten fuer Umbauphase 2 von etwa 20.000 dazu.
Alle 8 Leistungsphasen wurden wieder abgerechnet.
Was wir nicht verstehen:
Wir meinen, die Leistungen in Leistungsphasen 1 - 4 und vielleicht auch 5 waren fuer das gesamte Projekt in der erste Schlussrechnung enthalten. Doch die jetzt eingeflossenen Handwerkerrechnungen erhoehen nachtraeglich nicht nur die Kostenfeststellung, sondern auch die Kostenberechnung und den Kostenanschlag. Das fuehrt dazu, dass der Architekt eine hoehere Verguetung verlangt fuer die in 2005/6 schon erbrachte und bezahlte Leistungen. Ist er dazu berechtigt?
Bin fuer aufklaerende Hinweise dankbar!
Gruesse
weltm2006
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05.07.2010 at 08:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Hoehere Planungskosten durch hoehere Handwerkerkosten?
Guten Tag,
schauen Sie doch mal in die Kostenberechnungen, die Sie erhalten haben. Können Sie da die Zahlen wiederfinden?
Falls nicht, wie begründet denn der Planer, dass in der Realisierungsphase der Entwurf geändert (und die Kostenberechnung nach oben gesetzt) werden musste? Sie hatten doch sicherlich vor Beginn der Baumaßnahmen eine Baugenehmigung basierend auf einem definierten Entwurf zu berechneten Kosten. Hier geht es um die Frage, ob denn die Leistungen, die in der Kostenberechnung 2005 enthalten waren, nur teurer wurden als berechnet (dann würde sich die Kostenerhöhung in der Realisierung erst ab Lph. 5 bzw. 8 bemerkbar machen) oder ob zusätzliche Leistungen hinzukamen - entweder als tatsächlich zusätzlich geplante Maßnahmen nach vorliegender Baugenehmigung oder als vergessene Posten in der Kostenberechnung.
Es zeugt auch von miserabler Leistung des Planers (wenn nicht gar einer Telkündigng der Restleistungen mit ganz anderen juristischen Folgen), wenn er eine Schlußrechnung stellt, obwohl noch gar nicht alle Unternehmerrechnungen vorliegen, die er zu prüfen hat, d.h. dass noch Leistungen von ihm zu erbringen sind. Wann haben Sie denn alles Kostenfeststellungen (und über welche Summe) erhalten, d.h. Zusammenstellungen aller Unternehmerrechnungen? Gab es laufende Kostenprognosen (speziell zum Zeitpunkt der "Schlussrechnung")?
Eine juristische Frage ganz eigener Art wäre, ob denn eine Schlussrechnung (bzw. Teilschußrechnung für den 1. BA) (mit Bindungswirkung des Architekten) vorlag, wenn er wusste, dass noch nicht ale Leistungen seinerseits erbracht waren. Dann müssten Sie evtl. nach dieser Schlussrechnung gar nichts mehr an den Planer zahlen. Aber das müsste wohl ein Jurist beantworten.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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05.07.2010 at 13:07 Uhr |
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weltm2006
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.07.2010
IP: Logged
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Re: Re: Hoehere Planungskosten durch hoehere Handwerkerkosten?
Hallo,
vielen Dank fuer die hilfreiche Antwort.
quote: fdoell wrote: schauen Sie doch mal in die Kostenberechnungen, die Sie erhalten haben. Können Sie da die Zahlen wiederfinden?
Wir haben eine Kostenberechnung von Maerz 2006 ueber die 138.000, die in der "Schlussrechnung " von Dez. 2006 erscheinen. Tatsaechlich fehlen dort Posten fuer Gewerke, die in der 2. Bauphase ausgefuehrt wurden. Ist uns wohl damals nicht aufgefallen (Immerhin zeigen die im Dez. 2005 genehmigten Bauplaene das neue Bad der 2. Phase samt Sanitaereinrichtungen.) Andereseits enthaelt die Kostenberechnung Posten, die zu den "vergessenen" Rechnungen der 1. Phase gehoeren, d.h. zu den Rechnungen, die erst nach Erstellung der Schlussrechnung" eintrafen. Diese sollen also sicherlich nicht in die "neue" Kostenberechnung fuer die 2. Phase einfliessen.
quote: Hier geht es um die Frage, ob denn die Leistungen, die in der Kostenberechnung 2005 enthalten waren, nur teurer wurden als berechnet (dann würde sich die Kostenerhöhung in der Realisierung erst ab Lph. 5 bzw. 8 bemerkbar machen) oder ob zusätzliche Leistungen hinzukamen - entweder als tatsächlich zusätzlich geplante Maßnahmen nach vorliegender Baugenehmigung oder als vergessene Posten in der Kostenberechnung.
Eigentlich sind alle Arbeiten teuerer geworden als angesetzt. (Kommt uns zumindest so vor.) Andere wurden in der Berechnung vom Architekten ausgelassen, ohne dass wir es merkten, einige haben wir erst nachtraeglich geplant.
quote: Es zeugt auch von miserabler Leistung des Planers (wenn nicht gar einer Telkündigng der Restleistungen mit ganz anderen juristischen Folgen), wenn er eine Schlußrechnung stellt, obwohl noch gar nicht alle Unternehmerrechnungen vorliegen, die er zu prüfen hat, d.h. dass noch Leistungen von ihm zu erbringen sind.
Damals, im Dez. 2006, stand eine MWSt Erhoehung an...
quote: Wann haben Sie denn alles Kostenfeststellungen (und über welche Summe) erhalten, d.h. Zusammenstellungen aller Unternehmerrechnungen?
Die Kostenfestellung erscheint lediglich als Zahl (152.000) in einer Excel-Tabelle, die der Schlussrechnung von Dez 2006 beilag. Eine unvollstaendige Aufschluessellung ueber 116.000) haben wir zwei Monate voher bekommen.
quote: Gab es laufende Kostenprognosen (speziell zum Zeitpunkt der "Schlussrechnung" ?
Kostenkontrolle ja, Prognosen nein. Jedenfalls keine, die die 2. Phase betreffen.
quote: Eine juristische Frage ganz eigener Art wäre, ob denn eine Schlussrechnung (bzw. Teilschußrechnung für den 1. BA) (mit Bindungswirkung des Architekten) vorlag, wenn er wusste, dass noch nicht ale Leistungen seinerseits erbracht waren. Dann müssten Sie evtl. nach dieser Schlussrechnung gar nichts mehr an den Planer zahlen. Aber das müsste wohl ein Jurist beantworten.
War vielleicht ein Fehler vom Architekt. Wir haben uns aber tatsaechlich vom Begriff "Schlussrechnung" zu dem Gedanken verleiten lassen, dass die Architektenleistung fuers gesamte Projekt bezahlt war. Mal sehen, ob er uns deswegen entgegenkommt.
Nochmals vielen Dank fuer die Aufklaerung!
weltm2006
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06.07.2010 at 11:07 Uhr |
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