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krawinkel
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.07.2010
IP: Logged
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Definition rechnerische Ergebnisse LPH 9
Hallo,
ich bin auf der Suche was genau mit der "Zusammenstellung der rechnerischen Ergebnisse" lt. Leistungsphase 9 HOAI gemeint ist? Beinhaltet das das Aufführen bzw. Zusammenstellen der einzelnen Summen aus Kostenschätzung, - berechnung, - anschlag und -feststellung? oder nur das Eregbnis der Kostenfestellung?
Die HOAI definiert den Begriff leider nicht genauer.
Vielen Dank für Antworten sagt
Krawinkel
(Dipl. Ingin Landschaftsarchitektur)
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08.07.2010 at 15:38 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Definition rechnerische Ergebnisse LPH 9
Aus verschiedenen Kommentaren habe ich mal zusammengestellt:
Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts =
- Erfassen, ordnen und aufbereiten aller bei der Planung und Baudurchführung angefallenen Daten als Ausgangspunkt für eine bessere Durchdringung und Lösung zukünftiger Planungsaufgaben
- Dokumentation sowohl für den Planer als auch den Bauherrn
- Beinhaltet auch die nach dem Stand der Ausführung fortgeschriebenen Ausführungspläne (keine Bestandsunterlagen)
Das kann also solche Auswertungen beinhalten wie
- Investkosten pro m² Nutz- und Nebenfläche
- Investkosten pro m³ umbauter Raum
- Zusammenfassende Darstellung sonstiger Kennzahlen, z.B. berechneter Energieverbrauch je m² Wohnfläche und Jahr (für einen Energiepass)
- Zusammenfassung von wesentlichen Kennzahlen technischer Einrichtungen, z.B. Trafoleistungen, max. Aufzugslasten, rechnerische Ansätze wie Verkehrslasten je m² Nutzfläche
- usw. usw.
Machen Sie doch ein zentrales Kennblatt (auf dem Ihr Firmenname gut erkennbar ist) und stellen Sie die wesentlichen Daten zusammen, wie sie z.B. für einen Verkaufsprospekt in Kurzform zusammengestellt werden müssten (natürlich nur, was nicht in den Besonderen Leistungen enthalten ist). Das ganze können Sie dann auch noch als Referenzblatt für zukünftige Kunden verwenden...
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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08.07.2010 at 17:17 Uhr |
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HOAschI
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 26.02.2013
IP: Logged
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Re: Definition rechnerische Ergebnisse LPH 9
Hallo,
ich würde diese Frage gerne weiterspinnen.
Also eine Kostenfestellung ist obligatorisch in der Leistungsphase 8 - ok.
Auch die Tiefe - nämlich bis zu dritten Gliederungsebene - ok.
Aber:
- welche Kostengruppen müssen nun in der KF nun von mir aufgenommen/ausgefüllt werden
-- alle oder nur die vom Auftrag betroffenen ?-
- Wer liefert die Angaben zu Kostengruppen, die mich nicht berührt haben z.B. Grundstückskosten, .... ?
- Wer von den am Projekt Beteiligten hat welche Mitwirkungspflicht mir gegenüber, damit ich meine Pflichten aus LPH 8 hinsichtlich der Kostenfeststellung nach DIN erfüllen kann ?
Bin gespannt auf Meinungen.
[Edited by HOAschI on 14.02.2014 at 01:19 Uhr]
[Edited by HOAschI on 14.02.2014 at 01:19 Uhr]
[Edited by HOAschI on 14.02.2014 at 01:20 Uhr]
[Edited by HOAschI on 14.02.2014 at 01:21 Uhr]
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14.02.2014 at 01:18 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Re: Definition rechnerische Ergebnisse LPH 9
quote: HOAschI wrote:
- welche Kostengruppen müssen nun in der KF nun von mir aufgenommen/ausgefüllt werden
-- alle oder nur die vom Auftrag betroffenen ?
Als Objektplaner schuldet man eine vollständige Kostenfeststellung.
quote: - Wer liefert die Angaben zu Kostengruppen, die mich nicht berührt haben z.B. Grundstückskosten, .... ?
- Wer von den am Projekt Beteiligten hat welche Mitwirkungspflicht mir gegenüber, damit ich meine Pflichten aus LPH 8 hinsichtlich der Kostenfeststellung nach DIN erfüllen kann ?
Die liefert Ihnen -wenn Sie sie noch nicht kennen - der Auftraggeber oder - falls die mitspielen - direkt die übrigen Planungsbeteilligten.
Sollte der AG da nicht mitspielen wollen, weil er Ihnen die Kostenangaben ncht machen möchte, machen Sie halt eine Kostenzusammenstellung derjenigen KGen, die Sie kennen, notfalls nur der eigenen. Schreiben Sie dann deutlich auf die Kostenblätter, welche Objekte enthalten sind und welche vrsl. nicht. Bei der Kostenkontrolle können Sie dann natürlich auch nur KB, KA und KF der Gewerke vergleichen, die Sie betreut haben. Bei den TGA-Gewerken ist dies nach HOAI 2013 Anl. 15.1 nun auch eine eigene Grundleistung (Lph. 8 h und i).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.02.2014 at 14:26 Uhr |
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