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Bernhard A.
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 05.07.2010
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Vorentwurf Akquise ?
Hallo Forum !
Ich bin seit über 30 Jahren selbständiger Architekt. Jetzt habe ich zum ersten mal das Problem, dass ein Auftraggeber, für meinen Vorentwurf, gar nichts bezahlen will ! In dieser Arbeitsphase habe ich bislang noch nie Verträge gemacht. Damit habe ich über all die Jahre sehr gute Erfahrungen gemacht. Ein (lösbares) Problem besteht immer dann, wenn ein zukünftiger Bauherr seinen, bis dahin mündlichen Auftrag, aus für mich auch nachvollziehbaren Gründen, abbrechen muss. Das kommt fast jedes Jahr einmal vor. Ich erkläre dem Auftraggeber dann, als Beispiel, dass ich bis zum Arbeitsabbruch, wie auch in diesem Fall, Selbstkosten, für den Entwurf, von ca. 800 € gehabt hätte. Darauf kommt meist von der Auftraggeberseite ein großes Stöhnen, sie hätten durch den Abbruch, des geplantes Bauvorhabens, nicht mehr von meiner Leistung. Diese Situation kenne ich. Ich biete Ihnen dann als Kompromiss eine Zahlung von z.B. 500 € an. Dann gingen wir beide mit Schmerzen, aber anständig, aus dieser Situation heraus. In 30 Jahren konnte ich diese Fälle, immer auf diese Weise, lösen.
Erstmals, kommt mir jetzt, der am Anfang genannte Auftraggeber, und sagt ohne, dass ich überhaupt mit ihm verhandeln konnte, meine Arbeit wäre Akquise gewesen und ich bekäme keinen Cent. (Das hätte er sich bei anderen Architekten und seinem Anwalt nachgefragt) Wenn aber doch noch in einigen Jahren evt. gebaut würde, bekäme ich auf jeden Fall den Auftrag. Ich halte das für Augenwischerei und mein „Geistiges Eigentum“(Entwurf) steht ihm (fast unkontrollierbar) unbezahlt zur Verfügung.
Vom Auftrags-Ablauf ist es fast wie immer gewesen. Er rief an (auf Empfehlung) und wir unterhielten uns einige Minuten. Da es sich um einen Anbau/Umbau handelte schlug ich vor, den ersten Besprechungstermin an seinem Wohnhaus zu machen, weil ich mir dabei sofort ein Bild über den Bestand machen konnte. Dabei wurden mir die Wünsche der Jungen und Alten Familie unterbreitet. Ich sollte nach groben Vorstellungen der Bauherren jetzt einen Entwurf anfertigen. Ich sagte Ihnen, dass ich aufgrund der Helligkeit morgen wieder kommen würde um Photos vom Objekt zu machen. Ich wies sie noch darauf hin, dass die bestehende, aber ungenehmigte Grenzgarage, zu lang wäre und diese Garage zu Problemen im Genehmigungsverfahren führen könnte. Ich teilte ihnen mit, dass ich anschließend beim Bauamt den B-Plan einsehen würde, um die Genehmigungsfähigkeit des Anbaues zu überprüfen.
Auf Nachfrage sage ich grundsätzlich jedem „Neu-Bauherrn“ dass nur der/das erste Besuch/Gespräch bei mir kostenlos sei; Vorentwürfe seien immer kostenpflichtig !
Nach einem ¾ - Jahr kann ich heute nicht mehr sagen, ob wir in diesem Fall über die Kosten eines Vorentwurfes gesprochen haben.
Den gewünschten Entwurf, mit Variante, lieferte ich, in Verbindung mit den erforderlichen Erläuterungen, in einem weiteren Gespräch, vereinbarungsgemäß nach ca. 4 Wochen ab.
Sie wollten sich nach Durchsicht der Pläne bald wieder melden.
2 Monate später fragte ich nach. Mir wurde gesagt, Sie würden sich ca. in einem Monat wieder melden. 7 Monate später hakte ich nochmals nach und erfuhr, dass der Junge Mann arbeitslos geworden sei und vorläufig an Bauen nicht mehr zu denken sei.
Auf meine Anfrage, nach einer Abschlagszahlung für den Entwurf, war die Familie scheinbar schon vorbereitet. Ohne weitere Überlegung wurde mir mitgeteilt, dass Architekten-Entwürfe Akquise seien und sie dafür nicht zahlen brauchten und ich auch keinen Cent bekommen würde.
Von der AK NRW habe ich mir Gerichts-Urteile zu dieser Situation kommen lassen. Mein Eindruck ist, dass die Gerichte eher zugunsten der Auftraggeber entscheiden. Etwa ein Verhältnis von 40:60 gegen die Architekten.
Wie sollte ich mich verhalten ? Die ganze Angelegenheit unter Lehrgeld verbuchen oder aus Prinzip (für 800 € lohnt sich eigentlich keine Klage-nach HOAI ca. 2.500 €) per Gericht, die Sache entscheiden lassen?
Gruß
Bernhard A.
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28.07.2010 at 16:35 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
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Re: Vorentwurf Akquise ?
Werter Kollege,
ich mache das noch keine 30 Jahre, sondern erst 10. Was ich jetzt schreiben werde, wird Sie wahrscheinlich nicht begeistern.
Wir machen keine (Vor-)entwürfe ohne schriftliche Vereinbarung. Wenn sich eine Bauherrschaft noch nicht entscheiden möchte, tut es auch ein kleiner, kurzer Vorvertrag (1 Seite reicht) oder ähnliches. Davor sollte man als Architekt keine Angst haben - das ist nicht verboten, uncool oder ehrenrührig! Im Gegenteil: Sie zeigen so Ihren Bauherren, dass Sie verbindlich sind, dass Sie auch vertragliche und finanzielle Sachen ernst nehmen - denn das sollen Sie ja in den LP 6-8 auch im Interesse des Bauherren (Bauverträge, Kostenkontrolle, etc.).
Außerdem soll ein Vertrag dazu dienen, sich zu vertragen, Klarheit zu schaffen. Sie selbst können sich ja auch nicht mehr erinnern.
Im Übrigen ist das, was Sie tun, ziemlich inkonsequent:
Auf der einen Seite wissen Sie ja, dass die HOAI zwingendes Preisrecht ist. Wollen aber garnicht danach abrechnen, sondern genaugenommen NICHTS für Ihren Entwurf (denn die 800 € sind ja, wie Sie schreiben, "Selbstkosten", die Sie hatten). Und dann geben Sie auch noch 37,5% Rabatt (bei 500 €), also ZAHLEN selbst dafür, Ihr geistiges Eigentum herausgegeben zu haben. Es tut mir leid: so sieht das ein Bauherr, der ein bisschen wirtschaftlich denken kann. Diese 'Abrechnungsart' schadet uns allen! Warum machen Sie das? Ist Ihre Arbeit nicht einmal den Mindestsatz wert? Müssen Sie von Ihrer Arbeit nicht leben?
Auf der anderen Seite gibt der Bauherr an, Ihre bisherige Tätigkeit wäre kostenfreie Akquise und will garnichts zahlen.
Also: entweder es war umsonst oder es ist der Mindestsatz HOAI fällig.
Meiner Meinung nach sollten Sie den Fall als Lehrgeld verbuchen. Sie können ja wahrscheinlich nicht nachweisen, dass Sie einen mündlichen Vertrag hatten. Das könnte vor Gericht schlecht aussehen...
Bitte sehen Sie mir meine jugendliche Aufregung nach. Und machen Sie nicht so weiter.
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28.07.2010 at 23:26 Uhr |
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Bernhard A.
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 05.07.2010
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Re: Vorentwurf Akquise ?
Hallo Herr Kollege !
Danke für die Stellungnahme.
Vom Grundsatz haben Sie sicherlich in vielen Punkten Recht.
Meine Aufträge berechne ich sonst immer, zumindest, zum Mindestsatz. Ich arbeite leider nicht zum Vergnügen und muss auch davon leben.
Es geht hier nur um Auftraggeber, die unverschuldet Ihren Auftrag, wie oben geschildert, abbrechen müssen. (nicht um solche die nur Schnorren wollen und dann mit dem Entwurf zu einem Architekten gehen, der seine Arbeit fast verschenkt – davon habe ich in meinem Umfeld genug).
Sog. „Abbrecher“ (unverschuldet) können in der Regel keinen Nutzen aus meiner Arbeit ziehen. Warum soll ich Ihnen in dieser Situation nicht entgegen kommen ? Sie reden dann in ihrem Bekanntenkreis weiter gut über mich. Das ist wichtig für mich, da ich mindestens 90 % meiner Aufträge über die „Mund zu Mund-Propaganda“ bekomme. Die Leute sollen jedoch aus Prinzip wissen, dass es meine Arbeit nicht für „umsonst“ gibt. Ich weise die sog. „Abbrecher“ schon darauf hin, dass der Entwurf weiter mein geistiges Eigentum bleibt, weil eben nicht nach HOAI abgerechnet worden ist. Es kommt auch vor das solche Leute nach einigen Jahren doch noch bauen (meistens aber mit neuen Ideen)
Jedenfalls komme ich mir, mit meiner bisherigen Methode, mit den sog. „Abbrechern“ umzugehen, wesentlich kollegialer vor, wie viele Architekten in meinem Umfeld, die Ihre Entwürfe bewusst kostenlos abgeben. In Regel merken diese Kollegen gar nicht, dass der Bauherr, einen für sich kostenlosen, Architektenwettbewerb veranstaltet, an dem sich dann mehrere solcher Kollegen, ohne Honorar beteiligen.
Zukünftig werde ich jetzt aber auch, wie Sie, in irgendeiner schriftlichen Form, auf die Kostenpflichtigkeit meiner Entwürfe hinweisen !
Verträge lassen sich nun einmal besser nach dem Entwurf machen !
Mir ging es bei meiner Anfrage aber darum, wie man solche Fälle (wie oben geschildert) lösen kann, wo man augenscheinlich ausgenutzt werden soll ? (Ich war ja, nach seinen Angaben, auch schon der 2.Architekt ; der 1. hätte für seinen Entwurf ja auch kein Geld genommen) Meine Kundschaft ist fast zu 98 % anständig. Ich hatte in 30 Jahren bislang nur 4 Honorar-Streitigkeiten vor Gericht. (3 x gewonnen, einmal Vergleich)
Gruß
Bernhard A.
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29.07.2010 at 11:47 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Vorentwurf Akquise ?
Guten Tag,
schon im Studienfach "Baurecht" vor über 30 Jahren lernte ich, dass der Satz "Mol mer mol e Plänsche" (mal mir mal ein "Plänchen") nach einschlägigen Urteilen den Auftrag zur Erstellung einer Vorplanung darstellt. Das Problem scheint die Beweisfähigkeit der mündlichen Beauftragung zu sein.
Vielleicht ein Vorschlag für die Zukunft: machen Sie einen Aktenvermerk über Ihr erstes Treffen, in dem Sie auf die Honorarpflichtigkeit Ihres Tuns hinweisen. Noch besser: entwerfen Sie einen (Stufen-)Vertrag nach dem 1. Treffen, in dem als 1. Stufe die Vorplanung abgerufen wird und in dem auch das voraussichtliche Honorar ausgeworfen ist. Bitten Sie um Gegenzeichnung, wenn Sie tatsächlich Ihr Geld nach dem 1. Treffen auch wollen. Damit geht der Bauherr nur das Risiko der möglicherweise aus finanziellen Gründen nicht weiter verwertbaren Vorplanung ein. Und Sie bekommen ein anständiges Honorar dafür.
Noch eine psychologische Überlegung dazu: wer nicht klar sagt, was seine Leistungen kosten und auch davon überzeugt ist, dass die eigene Arbeit dieses Geld wert ist, macht sich kleiner als er ist, hält möglicherweise insgeheim selbst nichts von der These, dass die eigene Leistung (oder man selbst) etwas wert ist und dass einem zusteht, was einem zusteht. Ich habe auch vor Jahren zu aus meiner Sicht zu geringen Stundensätzen gearbeitet; als mir das bewusst wurde, habe ich mir gesagt, was meine Arbeit eigentlich wert ist und - siehe da - plötzlich kommen mehr und mehr Aufträge zu diesem höheren Stundensatz und ich habe keine Probleme mehr damit, das jemand meine Sätze zu hoch erscheinen. (Ich pflege dazu zu sagen: "wenn mein PKW in einer Vertragswerkstatt von einem Mechaniker oder Autoelektriker oder Lackierer behandelt wird, kostet mich das netto 130-132 €. So teuer bin ich gar nicht...")
Wenn Sie unverschuldet in Not geratenen Auftraggebern entgegenkommen wollen, können Sie ja immer noch das Honorar für die erbrachten Leistungen berechnen und auf den entgangenen Gewinn für die bereits beauftragten, aber noch nicht erbrachten Leistungen verzichten. Aber bitte nicht darunter, das schadet auch meiner Erfahrung nach der gesamten Planungsbranche!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.07.2010 at 16:02 Uhr |
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Bernhard A.
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 05.07.2010
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Re: Vorentwurf Akquise ?
Hallo Herr Doell !
Auch Ihnen herzlichen Dank für die brauchbaren Ratschläge zur Zukunft. Ich werde versuchen sie umzusetzen.
Es bleibt zu bedenken, dass die o.g. Probleme nur sehr selten da sind. Und diesen einen Fall von „Ausnutzung“ werde ich wohl leider unter „Lehrgeld“ abhaken müssen.
Ich habe bei meinen Schilderungen jedoch noch Themen angeschnitten, auf die in beiden Antworten nicht eingegangen wurde.
Dafür werde ich aber ein neues Thema anfangen.
Gruß
Bernhard A.
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01.08.2010 at 13:26 Uhr |
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