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WM Ingenieure
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 12.08.2010
IP: Logged
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Honorar f. Brandschutznachweis
Guten Morgen!
Ich bin dabei zur Vorbereitung eines Streitfalles mein Honorar zu ermitteln. Insbesondere für die Leistung des Brandschutznachweises. Dieser war nicht vereinbart im Vertrag, wurde aber erforderlich als die Baugenehmigung erteilt wurde.
Man ist ja bemüht und so hat ein Mitarbeiter das ohne mein Wissen erstellt, war aber auch in meinem Sinn, keine Frage.
Jetzt finde ich keine Basis auf der ich das abrechnen kann, in der HOAI finde ich nichts.
Hat jemand einen ähnlichen Fall gehabt?
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Frohes Schaffen weiterhin
WM Ingenieure
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12.08.2010 at 08:45 Uhr |
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Smojo
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 22.10.2009
IP: Logged
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Re: Honorar f. Brandschutznachweis
Hallo,
nach kurzer Recherche im Internet bin ich auf folgenden Aufsatz gestoßen:
http://www.bkpv.de/ver/pdf/gb2008/rohrmueller_brandschutz.pdf
Dieser bezeichnet die Leistung Brandschutznachweis als Grundleistung des Architekten.
Darüber hinaus gibt es in der AHO-Schriftenreihe das Heft 17: "Leistungen für Brandschutz" in dem ein Vorschlag zum Leistungsbild und der Honorierung erarbeitet wurde.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruß
Smojo
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12.08.2010 at 10:16 Uhr |
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WM Ingenieure
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 12.08.2010
IP: Logged
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Re: Honorar f. Brandschutznachweis
Danke für den Tip.
Exakt den Beitrag hatte ich vor dieser Frage auch gegoogelt.
Hilft aber nicht wirklich weiter. Ich bin der Statiker in der Angelegenheit. Der Architekt wäre wohl nicht in der Lage gewesen das zu erbringen. Ist eher was für uns Rechenkünstler.
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Frohes Schaffen weiterhin
WM Ingenieure
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12.08.2010 at 10:59 Uhr |
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rohrmüller
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 11.08.2009
IP: Logged
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Re: Honorar f. Brandschutznachweis
siehe jetzt auch den Aufsatz in
Baurecht 2011, 1078 ff. (Juli-Heft)
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ro
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08.07.2011 at 21:13 Uhr |
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