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tklucsab
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.09.2010
IP: Logged
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Honorarabrechnung ohne Ausbildung
Kann eine Firma nach HOAI abrechnen, obwohl keine Ingenieurausbildung bzw. Architektenausbildung vorhanden ist.
Ist es ausreichend das Wissen zu haben ohne Abschluß ??
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29.09.2010 at 18:56 Uhr |
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Smojo
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 22.10.2009
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung ohne Ausbildung
Hallo,
gemäß § 1 HOAI regelt die HOAI die Berechnung der Entgelte für Architekten und Ingenieure im Inland.
Wenn Ihre Firma keine Architekten und / oder Ingenieure beschäftigt können Sie sich nicht auf Basis der HOAI abrechnen.
Für die Berechnung von Entgelten nach HOAI müsste ja auch eine Architekten-/Ingenieurleistung erbracht worden sein (Planung / Bauüberwachung entsprechend der Leistungsbilder der HOAI).
Wenn Sie Ingenieurleistungen erbringen obwohl Sie dafür nicht qualifiziert sind, ergibt das sicher ein rechtliches Problem.
Gruß
Smojo
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30.09.2010 at 07:05 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung ohne Ausbildung
Leider falsch, Smojo.
Die HOAI regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen im Inland, soweit die Leistungen durch die HOAI erfasst sind und vom Inland aus erbracht werden.
Das bedeutet, dass die HOAI für jeden gilt, der die entsprechenden Leistungen erbringt! Ausnahmen sind Unternehmen, die sich mit der Herstellung von Bauwerken oder Bauteilen befassen und die Planungsleistungen mit erbringen. Diese sind nach der Rechtsprechung nicht an die HOAI gebunden.
Dass die Erbringung von Leistungen durch Personen, die das Fachgebiet nicht studiert haben, evtl. fachlich und damit haftungsrechtlich ein Problem sein kann, trifft allerdings zu. Das wäre jedoch eine andere Fragestellung.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.09.2010 at 09:16 Uhr |
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