Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Honorarabrechnung ohne Ausbildung
Beitrag von Nachricht
tklucsab
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.09.2010
IP: Logged
icon Honorarabrechnung ohne Ausbildung

Kann eine Firma nach HOAI abrechnen, obwohl keine Ingenieurausbildung bzw. Architektenausbildung vorhanden ist.
Ist es ausreichend das Wissen zu haben ohne Abschluß ??

29.09.2010 at 18:56 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
Smojo
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 22.10.2009
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung ohne Ausbildung

Hallo,
gemäß § 1 HOAI regelt die HOAI die Berechnung der Entgelte für Architekten und Ingenieure im Inland.
Wenn Ihre Firma keine Architekten und / oder Ingenieure beschäftigt können Sie sich nicht auf Basis der HOAI abrechnen.
Für die Berechnung von Entgelten nach HOAI müsste ja auch eine Architekten-/Ingenieurleistung erbracht worden sein (Planung / Bauüberwachung entsprechend der Leistungsbilder der HOAI).
Wenn Sie Ingenieurleistungen erbringen obwohl Sie dafür nicht qualifiziert sind, ergibt das sicher ein rechtliches Problem.

Gruß
Smojo

30.09.2010 at 07:05 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung ohne Ausbildung

Leider falsch, Smojo.

Die HOAI regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen im Inland, soweit die Leistungen durch die HOAI erfasst sind und vom Inland aus erbracht werden.

Das bedeutet, dass die HOAI für jeden gilt, der die entsprechenden Leistungen erbringt! Ausnahmen sind Unternehmen, die sich mit der Herstellung von Bauwerken oder Bauteilen befassen und die Planungsleistungen mit erbringen. Diese sind nach der Rechtsprechung nicht an die HOAI gebunden.

Dass die Erbringung von Leistungen durch Personen, die das Fachgebiet nicht studiert haben, evtl. fachlich und damit haftungsrechtlich ein Problem sein kann, trifft allerdings zu. Das wäre jedoch eine andere Fragestellung.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.09.2010 at 09:16 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Honorarabrechnung ohne Ausbildung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no