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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : eingesprungener Entwurfsverfasser
Beitrag von Nachricht
Guido
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 26.10.2010
IP: Logged
icon eingesprungener Entwurfsverfasser

Während meiner Diplomarbeit bekam ich die Anfrage eines Bekannten, ob ich ihm die Bauzeichnungen für einen Anbau machen kann.

Beim ersten Treffen stellte sich heraus, dass er keine konkreten Vorstellungen hatte und ich am Ende die Leistungsphasen 1-4 erledigt hatte, wobei ein bereits diplomierter Studienkollege als Entwurfverfasser unterzeichnete. Dieser stand mir von Begin an beratend zur Seite.

Die Leistungsphasen zogen sich aufgrund meiner Diplomarbeit und einer Bauvoranfrage über ein halbes Jahr. Gegen Ende wurde der Bauherr zunehmend respektlos und wirft mir Unerfahrenheit und schlechte Beratung vor. Die Bauleitung wollte er dann selbst übernehmen und erst durch die Baugenehmigung hat er erfahren, dass er dafür qualifiziert sein muss.

Mittlerweile hatte ich mein Diplom bestanden, war aber wegen des gestörten Verhältnisses nicht mehr bereit, die Bauleitung zu übernehmen.

Ich habe dann dem Entwurfsverfasser meine Dienstleistungen in Rechnung gestellt und der Entwurfsverfasser hat dem Bauherrn die Rechnung nach HOAI gestellt. Dieser will nun knapp über 1000,- Euro abziehen.

Haben wir das Recht auf unserer Seite?

26.10.2010 at 14:04 Uhr
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bento
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Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: eingesprungener Entwurfsverfasser

Hallo,

wer hat denn da für wen gearbeitet?

Viele Grüße
Bento

26.10.2010 at 21:05 Uhr
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Guido
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 26.10.2010
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icon Re: eingesprungener Entwurfsverfasser

Hallo Bento,

der Auftrag ging an mich als Student ohne schriftlichen Vertrag und ohne Honorarvereinbarung. Ich habe also für den Bauherrn gearbeitet.

Mein damaliger Mitkommilitone war zwar stetig informiert und stand beratend zur Seite, hat aber eigentlich nur den Antrag als Entwurfsverfasser im Auftrag vom Bauherrn unterschrieben.

Weil ich nicht sicher war, ob ich als Student dem Bauherrn eine Rechnung nach HOAI stellen darf, hat der Entwurfsverfasser diese als Gesamtrechnung über alle erbrachten Leistungen gestellt.

Leider habe ich erst im nachhinein begriffen, dass der Bauherr ohne Architekt, Dipl.-Ing. oder Zimmerermeister ganz schnell und ganz billig bauen wollte und nur einen Doofen gesucht hat, der mal eben einen Bauantrag stellt. Jetzt stellt er sich quer und will von der Gesamtrechnung 1000 Euro abziehen.

Der Entwurfsverfasser und ich sind uns jetzt unsicher, ob wir es zu einem Verfahren kommen lassen können.

Viele Grüße
Guido


27.10.2010 at 09:02 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: eingesprungener Entwurfsverfasser

Hallo Guido,

1. Du durftest den Auftrag annehmen und hättest ihn auch unter deinem Namen abrechnen dürfen.

2. Vorausgesetzt die a.K. bewegen sich oberhalb des Tabelleneingangswertes von 25.565,- € (was ich bei einem Anbau stark annehme), können/müssen die erbrachten Leistungen nach den Mindestsätzen der HOAI abgerechnet werden.

3. Kurios ist natürlich, dass du den Auftrag mdl. erhalten hast und der "Entwurfsverfasser" ihn jetzt abrechnet, aber ich würde vorsichtig annehmen, dass dies kein Problem sein sollte, da dein Bauherr erstens die Leistungen entgegengenommen hat und zweitens diesen Umstand offensichtlich auch gar nicht in Frage stellt.

4. Falls die Honorarrechnung richtig aufgestellt ist, kann der Bauherr natürlich nicht einfach einen x-beliebigen Betrag abziehen, weil er mit eurer Leistung nicht zufrieden war oder weil ihm der Betrag schlichtweg zu hoch erschien. Bei Beanstandungen hätte er euch ein Nachbesserungsrecht einräumen müssen!

5. Ich weiß ja nicht, wie hoch die Rechnung ausgefallen ist und ich würde auch versuchen, die 1.000,- € noch zu erhalten, da ihr eigentlich im Recht seid, aber das wirkliche Leben lehrt einen manchmal, bei dieser Größenordnung eine gewisse deadline nicht zu überschreiten.

6. Ich hoffe, dein Kollege "Entwurfsverfasser" hat wenigstens eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, denn er steht ja jetzt als offizieller Rechnungsaussteller in der Haftung. Wie das im Innenverhältnis zwischen euch aussieht, da möchte ich gar nicht drüber nachdenken.

7. Scheint sich ja um deine erste Rechnung zu handeln! Hast du ans Finanzamt gedacht?

Viele Grüße
bento

27.10.2010 at 17:54 Uhr
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Guido
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 26.10.2010
IP: Logged
icon Re: eingesprungener Entwurfsverfasser

Vielen Dank, Bento,

es ist meine erste Rechnung für Planungsarbeiten, aber eine Steuernummer hab ich.

Wir sind halt davon ausgegangen, dass der Entwurfsverfasser auch der Rechnungsaussteller sein muss. Wahrscheinlich können wir das jetzt nicht mehr rückgängig machen, oder?

Ansonsten wird die ganze Sache unter "durch Fehler lernt man am besten" und "beim nächsten mal wird alles gut" verbucht. Nur schade, dass man gleich beim ersten Auftrag so einen Bauherrn bekommt. Da muss man aufpassen, dass einem nicht der Spaß vergeht.

Eine Einzelobjektversicherung haben wir nicht abgeschlossen. Wir dachten, dass das Risiko in den LV 1-4 recht überschaubar ist. Der Anbau steht wie gezeichnet, mit den notwendigen Abstandsflächen, Größe und Höhe. Aber wahrscheinlich ist es ratsam, bei diesen Verhältnissen doch noch eine Versicherung rückwirkend abzuschließen.

Herzliche Grüße
Guido

27.10.2010 at 19:25 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : eingesprungener Entwurfsverfasser
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