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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wechsel der Honorarzone
Beitrag von Nachricht
depodoc
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 10.11.2010
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icon Wechsel der Honorarzone

Guten Abend, bin neu hier und habe folgende Erstfrage. Ein Vertrag wurde auf Basis der alten HOAI geschlossen. Vereinbart wurde für eine Verkehrsanlage Honorarzone II unten. Im Laufe der Planungsabwicklung stellt sich heraus, dass das Objekt der HZ III zuzuordnen ist. Meine Frage:
Ist mit dem Vertragsabschluss für immer und ewig geklärt, dass der Mindestsatz gezahlt wird (so wurde mir das erklärt), selbst wenn das Objekt die HZ wechselt??
Vielen Dank für die Unterstützung!!

depodoc

10.11.2010 at 19:56 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Wechsel der Honorarzone

Stellt sich im Laufe des Planungsprozesses heraus, dass die bei Beauftragung vorgenommene Zuordnung unzutreffend war, ist nach der Rechtsprechung die richtige Honorarzone zur Abrechnung zu vewenden (OLG Koblenz, Urt. vom 14.06.2006 - 6 U 994/05 - nachfolgend: BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - VII ZR 136/06 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)).

Leitsatz: "Die objektive Honorarzonenbestimmung orientiert sich an den Planungsanforderungen des realisierten Vertragsgegenstandes." Grundsatz ist dabei, dass das Honrar nach der objektiv zu beurteilenden Honorarzone zu berechnen ist, da eine Abrechnung auf Basis einer niedrigeren Honorarzone eine unzulässige Mindesthonorarunterschreitung bedeuten würde.

Nach dem og. Urteil steht dem Planer grundsätzlich das Mindesthonorar der zutreffenden Honorarzone zu, wobei sich das Gericht auf den HOAI-Kommentar Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., § 4 Rdnr. 79 beruft.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.11.2010 at 21:30 Uhr
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depodoc
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 10.11.2010
IP: Logged
icon Re: Wechsel der Honorarzone

Hallo Fdoell, vielen Dank für die schnelle Antwort und die Klarstellung, dass sich die objektive Honorarzonenbestimmung an den Planungsanforderungen des realisierten Vertragsgegenstandes orientiert.

So viel zur Honorarzone!

Meine Frage ging dahin, ob mit dem HZ-wechsel auch "eine freie Wahl" der Mindest- oder Höchstsätze innerhalb der neuen HZ möglich ist, oder ob dies mit Vertragsabschluss (vereinbart wurde ja HZ II unten) klar ist, dass nur HZ III UNTEN zur Abrechnung gelangen kann.

Besten Dank!

depodoc

11.11.2010 at 07:33 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Wechsel der Honorarzone

Grundsätzlich gibt es nach dem og. Urteil wohl nur den Mindestsatz. Zumindest wenn man vor Gericht gehen muss. Dabei unterstelle ich mal, dass die Auseinandersetzung mit ganzen Honorarzonen für Juristen deutlich einfacher ist als eine differenzierte Betrachtung einzelner technischer Aspekte - dazu gibt es aber m.W. noch kein spezifisches Urteil.

Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie als AG und AN eine gütliche und gerechte Einigung erzielen möchten. Dann kann man auch folgende Überlegung anstellen: woran ersehen Sie denn, dass sich die Honorarzone ändert? Hat sich das Objekt geändert, so dass nach den Objektlisten eine andere Hz zu wählen ist oder haben sich einzelne Aspekte schwieriger gestaltet als zuerst angenommen, so das nach der Punktebewertungsmethode mehr Punkte zusammenkommen? In letzterem Fall müsste man evl. nicht zwingend von Hz II min auf Hz III min gehen, es wäre auch Hz II + 80% oder Hz III + 10% denkbar usw.

Um also einen anderen Honorarsatz als den Mindestsatz zu begründen, muss man wohl meist auf die eine oder andere Art zumindest gedanklich die Punktebwertungsmethode anwenden.

Mit welchen Begründungen werden denn bei Ihnen andere als Mindestsätze angedacht oder diskutiert?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

11.11.2010 at 19:41 Uhr
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depodoc
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 10.11.2010
IP: Logged
icon Re: Wechsel der Honorarzone

Es geht um eine Vordiskussion zur Rechnungslegung. HZ II unten wurde angeboten und beauftragt, das Objekt gehört aber nach Objektliste und der Punktemethode wohl eindeutig in HZ III, aber die Verteilung von Punkten ist ja höchst diskutabel und letztendlich nicht abschließend belastbar und eher streitbar.

Ich berate in dem vorliegenden Fall die AG - Seite und der AN, der aus meiner Sicht kein HOAI-Experte ist, stellt sich einfach auf den Standpunkt, dass auf Grund der Punktemethode HZ III oben, wenn nicht sogar IV unten berechtigt ist. Der AG ist eher an einer gerichtsfesten und harten Lösung interessiert, da ihn der AN an der ein oder anderen Stelle (sowohl während der Vergabephase als auch im Zuge der Leistungserbringung) "hinter die Fichte" geführt hat. Im vorliegenden Fall ist es eher so, dass der AN - die HOAI-Unwissenheit des AG ahnend - einfach HZ II unten angeboten hat (+ einige weitere sehr unsaubere Tricks), sich so den Auftrag gesichert hat und jetzt die "Sowieso-" HZ III zur Abrechnung bringen will. Es gibt also keinen Grund, den AN zu "schonen".

Besten Dank für Ihren Rat.

11.11.2010 at 20:42 Uhr
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depodoc
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 10.11.2010
IP: Logged
icon Re: Wechsel der Honorarzone

Herr Döll, habe jetzt selber nochmal geforscht, es müsste eigentlich bei dem Mindestsatz bleiben (BGH, Urteil vom 27. 11. 2008 - VII ZR 211/ 07; OLG Rostock).

Grüsse aus Berlin

12.11.2010 at 13:53 Uhr
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