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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Frage zu "Bauzeichnungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zwecks Aufteilung in Wohneigentum"
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Petra-01
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.11.2010
IP: Logged
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Frage zu "Bauzeichnungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zwecks Aufteilung in Wohneigentum"
Guten Tag, ich hoffe hier auf Hilfe zu einigen Fragen.
Vor einigen Monaten habe ich mit einem Freund zusammen ein Mehrfamilienhaus gekauft. Wir wollen es z.T. selber nutzen und zum Teil ist es vermietet. Nun wollen wir es aufteilen in Eigentumswohnungen damit jeder mit „seinen“ Wohnungen besser planen und wirtschaften kann.
Es handelt sich um ein 100 Jahre altes Haus mit vier Wohnungen und einer Gesamtwohnfläche von ca. 320m².
Da wir unerfahren sind und so etwas noch nie gemacht haben haben wir vor Ort bei Haus und Grund nachgefragt ob man uns einen Architekten nennen kann der die Bauzeichnungen anfertigt die ja wohl nötig sind um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu bekommen. Die Pläne die vorliegen sind auch 100 Jahr alt und entsprechen wohl nicht den Erfordernissen.
So kam ein netter junger Architekt ins Haus und hat sich alle Wohnungen angesehen um sich einen Überblick zu verschaffen. Er meinte es würde mehrere Tage in Anspruch nehmen alles zu vermessen und dann zu zeichnen.
Heute nun kam sein Angebot.
Zuerst bedankt er sich für unseren Auftrag, dazu schon die Frage ob ich den Auftrag schon vergeben habe, er hat bisher keinen schriftlichen Auftrag von uns erhalten. Bedarf es dazu nicht eines Angebotes und einer schriftlichen Auftragserteilung?
Dann bin ich irritiert weil das Angebot von seinem Vater erstellt ist und nicht von ihm als Architekten. Der Vater ist Makler, Fachwirt für Wohnwirtschaft und Immobilienwirt, Dipl. VWA ?
Aber das soll uns ja nicht stören wenn es fachgerecht gemacht wird?
Und die Kosten kommen uns recht hoch vor, er verlangt pauschal 2500,-€ plus MwSt. also insgesamt fast 3000€. Behördliche Kosten und Gebühren sind dabei nicht enthalten.
Ist das nicht sehr viel oder ist es angemessen?
Dann schreibt er dass er die abschließende Bearbeitung des Auftrags für Ende des 1. Quartals 2011 vorgesehen ist. Das erscheint uns nicht besonders schnell. Vielleicht hat er viel zu tun, mag sein, wir dachten es geht schneller? Oder muß man 4 Monate dafür einplanen und es ist die normale Zeit die so eine Auftrag beansprucht?
Als letztes, er will mit der Bearbeitung des Auftrags erst beginnen wenn wir die komplette Summe sofort überweisen!
Ist das üblich dass erst mit der Bearbeitung begonnen wird wenn man die gesamte Summe vorab bezahlt hat?
Das widerstrebt mir doch sehr, ich wäre ja bereit wenn ich sehe dass er mit der Arbeit anfängt einen Teil zu bezahlen und den Rest wenn der Auftrag erledigt ist. Oder liege ich damit völlig falsch?
Wir überlegen nun diesen Auftrag zu stornieren und jemand anderen zu beauftragen wissen aber nicht ob das geht und wen wir statt dessen fragen könnten.
Entschuldigen sie wenn ich hier wichtige Dinge nicht angegeben habe oder zu ausführlich beschrieben habe.
Ich wäre sehr dankbar für einige Meinungen und Rat und Hilfe! Vielen Dank dafür.
[Edited by Petra-01 on 26.11.2010 at 10:35 Uhr]
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25.11.2010 at 14:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Frage zu "Bauzeichnungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zwecks Aufteilung in Wohneigentum"
Es gibt einen alten Grundsatz bei Angeboten: "Erst sprechen wir über Leistung und dann über Honorar". Steht denn in dem Angebot, was Sie für den Pauschalbetrag alles bekommen? Rein gefühlsmäßig und ohne die Kalkulation dahinter genauer zu kennen, halte ich den Preis für Grundrisse, Schnitte und Ansichten für angemessen; werden nur Grundrisse bentigt, sollte das m.E. auch günstiger gehen. Welche Unterlagen Sie genau für die Abgeschlossenheitsbescheinigungen brauchen, sollten Sie vorher bei der zuständigen Behörde erfragen und sich dort vielleicht auch Muster ansehen.
Wenn Sie irritiert sind wegen des Angebotserstellers, fragen Sie nach, wer die Leistung in Person durchführen soll und welche Ausbildung bzw. Erfahrung diese hat.
Eine Begleichung der Rechnung vor Durchführung der Leistung ist nur in Ausnahmefällen üblich und ohne nähere Erläuterung würde ich das auch nicht machen.
Einen Zeitbedarf von 4 Monaten würde ich nur akzeptieren, wenn ich unbedingt diese Person haben will. Hinter 2.500 € stecken einige Tage Arbeit, ok, und die kann man - wenn man noch mehr Aufträge hat - auch nicht immer sofort und ausschließlich für ein Projekt erbringen. Ich würde jedoch eine solche Arbeit in 4 bis max. 6 Wochen verlangen; wenn es schnell gehen soll, müsste das ein leistungsfähiges Büro auch in 2 Wochen fertigstellen können.
Wenn Sie wissen, was Sie genau brauchen, fragen Sie doch mal bei Planungsbüros in Ihrem Ort oder im Nachbarort nach deren Preis - Vergleichen hilft!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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25.11.2010 at 21:10 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Frage zu "Bauzeichnungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zwecks Aufteilung in Wohneigentum"
Hallo Petra,
das ist relativ verbreitet, aber nicht in Ordnung. Wenn jemand dringend Arbeit sucht und Einkünfte braucht, dann macht er so etwas. Mit so jemandem würde ich schon aus Prinzip nicht arbeiten wollen.
Vorauskasse ist eigentlich nur bei Lieferungen ins Ausland üblich, im Inland: "Erst die Ware, dann das Geld." Die Lieferzeit für die Pläne sollte nicht mehr als 4 Wochen dauern. 2.500 EUR scheinen mir ganz OK, wenn auch Flächenberechnungen nach einschlägigen Vorschriften und Vermaßungen aller Räume eingetragen sind.
Wichtig wäre es, jetzt sofort und schriftlich mitzuteilen, dass nach dem Termin zur Klärung der Aufgabenstellung und dem Angebot vom ... kein weiteres Interesse an der Zusammenarbeit besteht. Dann ist die Sache sauber.
Aufträge kann man auch mündlich und durch Gewährenlassen, Entgegennehmen und Verwerten der Arbeit erteilen.
Christian Tietje, Dipl.-Ing. (FH)
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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25.11.2010 at 21:58 Uhr |
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Petra-01
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.11.2010
IP: Logged
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Re: Frage zu "Bauzeichnungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zwecks Aufteilung in Wohneigentum"
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Ich habe jetzt noch mal dort angerufen und mündlich mitgeteilt daß ich mit dem Zeitrahmen nicht einverstanden bin und auch nicht bereit die Rechnung vorab zu bezahlen, sondern wenn dann einen Teil bei Beginn der Arbeiten und den Rest bei Fertigstellung zu bezahlen.
Außerdem mache ich mich jetzt noch mal schlau was denn eingentlich wirklich erforderlich ist hier in der Stadt zur Erlangung der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
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26.11.2010 at 10:43 Uhr |
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Petra-01
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.11.2010
IP: Logged
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Re: Frage zu "Bauzeichnungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zwecks Aufteilung in Wohneigentum"
Heute war ich beim Bauamt und habe unsere Pläne die wir noch haben aus dem Jahr 1906 vorgelegt. Sie können durchaus verwendet werden, wir sollen sie kopieren und entsprechend ändern und beschriften und dann noch mal vorbeikommen.
Hört sich gut an!
Ansicht von vorne und den Schnitt durch das Haus kann man verwenden, die Grundrisse der einzelnen Wohnungen müßen nur ergänzt werden.
Leider ist keine Rückansicht mehr vorhanden, auch nicht in der Mappe mit den Originalunterlagen die ich eingesehen habe. Dafür brauche ich dann wohl doch jemanden der das macht.
Da mache ich mich nun auf die Suche.
Und dem Angebotsersteller habe ich persönlich abgesagt, er war ärgerlich, hat aber eingesehen daß es so nicht passt, für alle Beteiligten nicht.
Ich bin froh hier noch mal nachgefragt zu haben denn zwischen kleinen Änderungen in den vorhanden Plänen plus einer Rückansicht neu und dem Angebot alles neu für 3000€ zu machen liegen doch Welten.
Danke!
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29.11.2010 at 13:04 Uhr |
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Frage zu "Bauzeichnungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zwecks Aufteilung in Wohneigentum" |
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