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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Honorarberechnung bei Modernisierung / Umbau
Beitrag von Nachricht
Enno1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 12.12.2010
IP: Logged
icon Honorarberechnung bei Modernisierung / Umbau

Guten Tag,

wir planen ein Haus (Bjh. 1968 ) mit Grundstück für 85.000 Euro zu kaufen und nahezu zu entkernen, die Räume neu aufzuteilen (tragende Wände verschieben) und auch das Dachgeschoss neu zu erschliessen sowie die Fassade zu dämmen. Auf welcher Grundlage erfolgt in diesem Fall die Honorarabrechnung?

[Edited by Enno1234 on 12.12.2010 at 12:54 Uhr]

12.12.2010 at 12:54 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung bei Modernisierung / Umbau

Hallo,

Kurzantwort: § 35 HOAI 2009 ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#35[/url])

Viele Grüße
bento

12.12.2010 at 13:47 Uhr
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Enno1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 12.12.2010
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung bei Modernisierung / Umbau

Danke für die schnelle Antwort!!

Habe ich eine Chance herauszufinden, welche Zone für mich anwendbar wird? Also was nach §5 sehr gering bis sehr hoch bedeutet?

Honorarzone I

Gebäude mit sehr geringen Planungsanforderungen, das heißt mit

sehr geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
einem Funktionsbereich,
sehr geringen gestalterischen Anforderungen,
einfachsten Konstruktionen,
keiner oder einfacher technischer Ausrüstung,
keinem oder einfachem Ausbau;


Honorarzone II

Gebäude mit geringen Planungsanforderungen, das heißt mit

geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
wenigen Funktionsbereichen,
geringen gestalterischen Anforderungen,
einfachen Konstruktionen,
geringer technischer Ausrüstung,
geringem Ausbau;


Honorarzone III

Die Honorarzonen III und IV sind im Bereich Wohnungsbau üblich. (Anm. d. Redaktion )


Gebäude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit

durchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
mehreren einfachen Funktionsbereichen,
durchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,
normalen und gebräuchlichen Konstruktionen,
durchschnittlicher technischer Ausrüstung,
durchschnittlichem Ausbau;
Honorarzone IV

Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit

überdurchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
mehreren einfachen Funktionsbereichen,
überdurchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,
überdurchschnittlichen konstruktiven Anforderungen,
überdurchschnittlicher technischer Ausrüstung,
überdurchschnittlichem Ausbau;
Honorarzone V

Gebäude mit sehr hohen Planungsanforderungen, das heißt mit

sehr hohen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
einer Vielzahl von Funktionebereichen mit umfassenden Beziehungen,
sehr hohen gestalterischen Anforderungen,
sehr hohen konstruktiven Anforderungen,
einer vielfältigen technischer Ausrüstung mit hohen technischen Ansprüchen,
umfangreichem qualitativ hervorragendem Ausbau

[Edited by Enno1234 on 12.12.2010 at 14:24 Uhr]

12.12.2010 at 14:12 Uhr
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Enno1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 12.12.2010
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung bei Modernisierung / Umbau

Habs gefunden, danke!


§12 Objektliste für Gebäude

Anhand der Objektliste für Gebäude kann man ersehen, welcher Gebäudetyp einer Honorarzone zu zuordnen ist.


Nachstehende Gebäude werden nach Maßgabe der in §11 genannten Merkmale in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:


Honorarzone I

Schlaf- und Unterkunftsbaracken und andere Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung;
Pausenhallen, Spielhallen, Liege- und Wandelhallen, Einstellhallen,Verbindungsgänge, Feldscheunen und andere einfache landwirtschaftliche Gebäude;
Tribünenbauten, Wetterschutzhäuser.


Honorarzone II

Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen;
Garagenbauten, Parkhäuser, Gewächshäuser;
geschlossene, eingeschossige Hallen und Gebäude als selbständige Bauaufgabe;
Kassengebäude, Bootshäuser, einfache Werkstätten ohne Kranbahnen;
Verkaufslager, Unfall- und Sanitätswachen;
Musikpavillons.


Honorarzone III

Wohnhäuser, Wohnheime und Heime mit durchschnittlicher Ausstattung;
Kinderhorte, Kindergärten, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, Grundschulen;
Jugendfreizeitstätten, Jugendzentren, Bürgerhäuser, Studentenhäuser, Altentagesstätten und andere Betreuungseinrichtungen;
Fertigungsgebäude der metallverarbeitenden Industrie, Druckereien, Kühlhäuser;
Werkstätten, geschlossene Hallen und landwirtschaftliche Gebäude, soweit nicht in Honorarzone I, II oder IV erwähnt;
Parkhäuser mit integrierten weiteren Nutzungsarten;
Bürobauten mit durchschnittlicher Ausstattung, Ladenbauten,Einkaufszentren, Märkte und Großmärkte, Messehallen, Gaststätten, Kantinen, Mensen, Wirtschaftsgebäude, Feuerwachen, Rettungsstationen, Ambulatorien, Pflegeheime ohne medizinisch-technische Ausrüstung, Hilfskrankenhäuser;
Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuser;
Turn- und Sportgebäude sowie -anlagen, soweit nicht in Honorarzone II oder IV erwähnt.
Honorarzone IV

Wohnungshäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Terrassen- und Hügelhäuser, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit entsprechendem Ausbau und Hausgruppen in planungsaufwendiger verdichteter Bauweise auf kleineren Grundstücken, Heime mit zusätzlichen medizinisch-technischen Einrichtungen;
Zentralwerkstätten, Brauereien, Produktionsgebäude der Automobilindustrie, Kraftwerksgebäude;
Schulen, ausgenommen Grundschulen; Bildungszentren, Volkshochschulen, Fachhochschulen, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaalgebäude, Laborgebäude, Bibliotheken und Archive, Institutsgebäude für Lehre und Forschung, soweit nicht in Honorarzone V erwähnt;
landwirtschaftliche Gebäude mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Großküchen, Hotels, Banken, Kaufhäuser, Rathäuser, Parlaments- und Gerichtsgebäude sowie sonstige Gebäude für die Verwaltung mit überdurchschnittlicher Ausstattung;
Krankenhäuser der Versorgungsstufe I und II, Fachkrankenhäuser, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmung, Therapie- und Rehabilitätseinrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur und Genesung;
Kirchen, Konzerthallen, Museen, Studiobühnen, Mehrzweckhallen für religiöse, kulturelle oder sportliche Zwecke;
Hallenschwimmbäder, Sportleistungszentren, Großsportstätten.


Honorarzone V

Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken;
Stahlwerksgebäude, Sintergebäude, Kokereien;
Studios für Rundfunk, Fernsehen und Theater, Konzertgebäude, Theaterbauten, Kulissengebäude, Gebäude für die wissenschaftliche Forschung (experimentelle Fachrichtungen).

12.12.2010 at 14:26 Uhr
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