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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Abbruch Planung - Kosten?
Beitrag von Nachricht
schmusebaer-claudia
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.01.2011
IP: Logged
icon Abbruch Planung - Kosten?

Hallo,

ich hätte da mal ne Frage!
Wir hatten vor auf einem Anbau eine Terasse und Wintergarten zu bauen. Die alten Pläne des Anbaues haben wir dem Architekten gegeben.
Wir - blauäugig - dachten ca. 30.000 Eu würden reichen,. Architekt meinte KOstenschätzung 30 ooo netto. okay. Statiker war da, schaute das vorhandene Dach von oben an, Es wurde Pläne erstellt, eingereicht, genehmigt. Dann wurden -wußte ich nicht - Ausschreibungen verschickt -. Dann kam der Architekt auf die Idee, doch mal von unten in das Dach zu schauen, ups - war ganz anders wie auf den Plänen, Kosten ca. das doppelte auf einmal. Dann haben wir das ganze gestoppt. Nun bekomme ich eine Rechnung: LP 2 - 4 Kostenschätzung 30,252,- und 20 % Umbauzuschlag, LP 5-6 Kostenanschlag 50.574, + 20 % Umbauzuschlag. brutto 2.945,- Euro, abzgl. 1 TZ 1.350,- noch zu zahlen 1.595,- Euro
Muß der Architekt nicht vorher die tatsächlichen Grunddaten anschauen? Deswegen nehme ich (Laie) mir doch einen.
Oder muß ich wirklich zahlen?

mfg schmusebaer

03.01.2011 at 10:55 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abbruch Planung - Kosten?

Guten Tag,

zur Pflicht, sich bei einer Umbauplanung mit dem Bestand zu befassen, gab es hier vor kurzem unter http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1477&page=0#5349 einen Thread. Das gilt m.E. sowohl für den Objektplaner als auch für den Tragwerksplaner.

Spätestens bei der Entwurfsplanung also (eigentlch aber zu Beginn der Bearbeitung) wäre zur Erarbeitung der vollständigen konstruktiven Lösung des Objektplaners und zur Berechnung der Einwirkung neuer Verkehrslasten auf das bestehende Tragsystem zu prüfen gewesen, wie denn die vorhandene Konstruktion und ihre Verbindungen überhaupt aussehen und welche Tragfähigkeiten bestehen. Durch dieses Versäumnis ist die gesamte Entwurfs- und Genehmigungsplanung für Sie so nicht brauchbar.

Eine darauf aufbauende Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe natürlich auch nicht. Es mutet allerdings etwas merkwürdig an, wenn Sie nichts davon wussten, dass Ihr Planer diese Leistungsphasen in Angriff nimmt. Haben Sie denn nicht mit dem Planer über eine Ausschreibung gesprochen? In welchem Umfang haben Sie denn einen Planungsauftrag erteilt?

Nach der HOAI 2009 (die bei Auftragserteilungen ab dem 18.8.2009 gilt) ist die Basis der Honorarberechnung nur noch die Kostenberechnung. Wenn der Auftrag also nicht schon vorher bestand, kann ein Honorar nur auf Basis der Kostenberechnung berechnet werden.

Ich würde allerdings mit dem Planer sprechen, dass die Planung insgesamt nicht nutzbar ist bzw. dass spätestens bei einer korrekten Kostenberechnung (bzw. schon bei einer korrekten Kostenschätzung am Ende der Vorplanung) das Projekt angesichts der zu erwartenden Kosten von Ihnen abgebrochen worden wäre. Zudem fehlt aus der Grundlagenermittlung (liegt die Ihnen schrifltich vor?) die Aussage des Planers, dass die vorhandene Tragkonstruktion zu überprüfen ist. Somit war also evtl. bereits schon die Grundlagenermittlung fehlerhaft.

Was für Pläne waren denn das, die Sie dem Planer gegeben haben? (Vorentwuf, Entwurf, Ausführung, wohl kein Bestand).

Alles in allem - ohne Detailkenntnis - könnte es sogar sein, dass Sie fast kein Honorar für erbrachte Leistungen zu zahlen haben bzw. welches hierfür zurückfordern können, weil die durchgeführten Planungen allesamt für Sie nicht brauchbar sind bzw. bei früherer Kenntnis der Kosten das Projekt abgebrochen worden wäre.

Zur Gesamtvergütung des Planers ist aber auch zu beachten, welche Leistungen zu Beginn beauftragt wurden. Da bei Planungen das Werkvertragsrecht gilt, hat der Planer bei Kündigung des Auftrages aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (die bestehende Konstruktion und die daraus folgenden höheren Kosten sind nicht von ihm zu vertreten) den Anspruch auf das volle Honorar für die beauftragten Leistungen abzüglich der ersparten Aufwendungen.

Zu dem Honorar für erbrachte Leistungen kommt somit evtl. noch ein Honorar für nicht erbrachte Leistungen. Haben Sie das schriftlich im Vertrag geregelt ? (Gibt es übrhaupt einen schriftlichen Vertrag?)

Ich würde zunächst einmal nichts bezahlen und mitteilen, dass die Leistungen der Lph. 1-4 fehlerhaft und damit für Sie unbrauchbar erbracht wurden und Sie bei Kenntnis der zu erwartenden Baukosten keine weiteren Leistungen beauftragt hätten bzw. das Projekt vorher beendet hätten.

Bitte beachten Sie: alle Aussagen sind hier auf Grund Ihrer vagen Angaben gemacht. Vielleicht klingt die Geschichte aus dem Mund des Planers ganz anders und die vorhandenen Unterlagen sagen noch etwas anderes - für diesen Fall wäre die Vorgehensweise und Argumentation ebenfalls evtl. ganz anders anzusetzen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

03.01.2011 at 14:01 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Abbruch Planung - Kosten?

Hallo schmusebaer,

quote:
schmusebaer-claudia wrote:
Wir - blauäugig - dachten ca. 30.000 Eu würden reichen,. Architekt meinte KOstenschätzung 30 ooo netto. okay.

Hier scheint noch ein Missverständnis hinzu zu kommen, was immer wieder auftritt!
Der erste Satz suggeriert, dass der Bauherr nicht mehr als insgesamt 30.000,- € ausgeben möchte. Dann wollen wir mal schauen, was dann noch für die reinen Baukosten übrig bleibt:

1. Abzug MwSt. --> da warens nur noch 25.200,- € netto

2. Abzug ca. (geschätzt) 16 % für Architekt und Statiker ---> da warens nur noch 21.700,- € netto (dabei würde das Honorar schon gar nicht mehr nach HOAI zu ermitteln sein!)

Ups, hatte der Architekt nicht von 30.000,- € netto gesprochen (s.o)? Oder waren da schon seine Kosten und die des Statikers enthalten? Selbst dann wäre er ja von 35.700,-€ brutto ausgegangen!! Wollte der Bauherr nicht nur 30.000,- € ausgeben?

Und selbst wenn in den 30.000,-€ Nettokosten seine Kosten und die des Statikers enthalten gewesen wären, dann dürfte die Kostenschätzung niemals bei 30.252,- € liegen, denn die Kosten der beiden Herren zählen nicht zu den anrechenbaren Kosten.

Wieso wird den Leistungsphasen 2-4 die Kostenschätzung zugrunde gelegt und nicht die Kostenberechnung? Das wäre selbst nach alter HOAI falsch!

Ich vermute mal, dass die Sache mit den Kosten nirgendwo schriftlich (falls überhaupt etwas schriftlich existiert) festgehalten wurde.

Wenn man den Bauherrn fragt, wird er sagen: 30.000,- Brutto-Gesamtkosten!
Wenn man den Planer fragt, wird er sagen: 30.000,- netto Kostengruppe 300

..........und da beträgt die Differenz eben ca. 11.500,- €!

Viel Erfolg beim Argumentieren
bento
03.01.2011 at 22:06 Uhr
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