fdoell
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Re: Angebot für Bebauungsplanänderung
Die wesentliche Frage scheint mir zu sein, wieviel Sie von den vorhandenen BBP unverändert übernehmen können und wie hoch Ihr Aufwand ist, um das feststellen zu können (das ergibt sich ja erst im Laufe der Bearbeitung und kann deshalb kaum vorab pauschaliert berücksichtigt werden). Sind wirklich alle Fachplanungen der Gemeinde und der TÖB, alle Nutzungen, die Gestaltung, Erschließung und die ökologischen Randbedingungen unverändert geblieben?
Eigentlich haben Sie ja die Antwort schon selbst gegeben: es handelt sich um eine Neuplanung, keine Änderung. Bei den Prozentpunkten der Lphn. kann man dann ggf. einige Abstriche machen, wenn Ihnen die Zeichnungen in Ihrem CAD-Format und die Festetzungen, Maßnahmen, Begründungen und Kosten in Ihrem Office-Format vorgelegt werden und Sie diese ungefragt übernehmen können.
Ich würde das "übernehmen und ein bißchen ändern" sehr genau hinterfragen und das Angebot darauf abstimmen. was Sie tatsächlich unverändert übernehmen können.
Mein Vorschlag: machen Sie ein Angebot für eine Neuplanung über alles und vereinbaren Sie, dass die Flächen, die komplett unverändert übernommen werden können, prozentual in Lph. X oder Y zu einer definierten Minderung führen.
Also z.B. Gesamtfläche 40 ha. Werden letztendlich 18 ha komplett unverändert übernommen, sind das im Beispiel 45% der Gesamtfläche. Ihr Angebot: in den Telleistungen 3 Vorentwurf und 4 Entwurf wird das Honorar für die Übernahme vorhandener unveränderter Planung zu X% gemindert. Von den 40 v.H. in Lph. 3 werden z.B. die Hälfte, sprich 20 v.H., zu 45% gemindert, es werden somit für Lph. 3 noch abgerechnet: 20 v.H. + 55%*20v.H. = 31 v.H. In Lph. 4 werden die 30 v.H. z.B. zu 40% anteilig gemindert, es wird also angesetzt: 18 v.H. + 12 v.H.*55% = 24,6 v.H.
Sie müssen natürlich Ihre zutreffenden Ansätze wählen. Die Begründung: der unveränderte Teil ist für die Überprüfungen, Abstimmungen usw. (d.h. den Aufwand um überhaupt festzustellen dass etwas nicht zu ändern ist). Der zu mindernde Anteil ist derjenige, der für die Planungsdarstellung in Zeichnung, Text und Kostenberechnung steht. Er wird nur anteilig für die Flächen angesetzt, für die das alles neu aufzustellen ist.. Wählen Sie die Prozentsätze so, dass das Honorar angesichts der Qualität und Übernahmefähigkeit der vorhandenen Unterlagen auskömmlich ist. Vergessen Sie Reserven für Unvorhergehenes nicht.
Alles in allem kommt das ganze den AG etwas günstger als eine komplette Neuplanung, unter Berücksichtigung des notwendigen Überprüfungsaufwandes jedoch vielleicht nicht so viel günstiger, wie er sich das vorab erhofft hat.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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