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funny83
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 27.01.2011
IP: Logged
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Angebot Statiker: Preis gerechtfertigt?
Hallo,
ich bin Inhaber eines Zimmereibetriebes und möchte eine neue Halle (15 x 40m) bauen. Die Planung der Halle wurde von mir selbst gemacht. In der Halle soll eine Betriebswohnung von 150 qm integriert werden.
Die Halle besteht aus 22 Köcherfundamenten mit Streifenfundamenten und einer Bodenplatte im Bereich der Wohnung. In die Köcher werden Stahlträger eingespannt (HEA200). Zwischen den Stahlträgern wird eine Holzrahmenbau-Konstruktion eingeschoben und mit Blech verkleidet.
Im Bereich der Halle ist die Ausführung der Dachkonstruktion mit Nagelbrettbindern geplant (hierfür liegt ab Werk bereits eine Statik vor und muss somit nicht vom Statiker mit einbezogen werden) und im Bereich der Wohnung soll ein normales Satteldach aufgeschlagen werden.
Hierfür habe ich bei einem Statiker die entsprechenden statischen Berechnungen angefragt. Nun berechnet der Statiker 9.000 EUR zzgl. MwSt. Hinzu kommen außerdem 4.650 EUR zzgl. MwSt. für einen Prüfstatiker.
Bauantrag und Planung haben wir alles selbst übernommen, die Halle wird auch von mir selbst gebaut. Die Baugenehmigung liegt bereits vor.
Nun habe ich Bedenken, ob der Statiker u. U. zu teuer ist. Kann mir jemand weiterhelfen?
MfG Funny
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27.01.2011 at 20:01 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Angebot Statiker: Preis gerechtfertigt?
Hallo Funny,
das kann man leider anhand der vorliegenden Angaben nicht sagen.
Offenbar besteht kein schriftlicher Vertrag und somit erfolgt die Honorarberechnung nach den Mindestsätzen der HOAI.
Hierzu benötigt man folgende Angaben, die eigentlich aus der Rechnung ersichtlich sein sollten:
a) Bauwerkskosten netto (Kostengruppe 300): 
b) Kosten der Technischen Anlagen netto (KG 400): 
c) Honorarzone: (vermutlich HZ III)
d) Welche Leistungsphasen: (vermutlich 1-6)
e) Nebenkosten: (evtl. Prozentangabe)
Nur mal so als Beispiel:
Nehmen wir an, alles zusammen würde 500.000,- € brutto kosten. Das wären dann 420.000,- € netto. Davon wären jetzt mal 350.000,- € für KG 300 und 70.000,- € für KG 400 unterstellt.
Damit ergäbe sich:
zu a) 350.000,- €
zu b) 70.000,- €
und weiterhin angenommen:
zu c): HZ III
zu d): LP 1-6
zu e): 4 %
dann ergäbe sich ein Honorar von 19.300,- € zzgl. MwSt.
Ist natürlich nur auf dieses Beispiel bezogen!
Kann man auch selbst mit dem HOAI-Rechner links auf dieser Seite berechnen oder einfach hier zu den o.g. Ziffern die entsprechenden Angaben posten.
Viele Grüße
bento
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27.01.2011 at 22:11 Uhr |
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