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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Ingenieurbauwerke und Maschinentechnik
Beitrag von Nachricht
ostseetom
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 23.03.2010
IP: Logged
icon Ingenieurbauwerke und Maschinentechnik

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe auf einer Kläranlage ein Fettannahmestation zu errichten. Diese besteht aus einem Vorlagebehälter für die angelieferten Fette sowie einem Maschinengebäude mit der entsprechenden Maschinentechnik wie Annahme-, Umwälz- und Dosierpumpen. Kann ich diese als Ingenieurbauwerk nach § 40 ansetzen oder muß ich es trennen in Objektplanung für Gebäude und Ingenieurbauwerke. Wie ist die Maschinentechnik einzurechnen, kann diese auch allein in den Ingenieurbauwerk Berücksichtigung finden?
Vielen Dank.

16.02.2011 at 15:28 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Ingenieurbauwerke und Maschinentechnik

Wenn das Gebäude selbständig benutzbar ist, d.h. einen eigenen Eingang von außen hat, ist es nach der Definition in § 2 (2) HOAI ein Gebäude, da die weiteren notwendigen Bedingungen wie Überdeckung, von Menschen betretbar und dem möglichen Schutz von Manschen, Tieren und Sachen dienen könnend i.d.R. erfüllt sind (andernfalls wäre es ein Ingenieurbauwerk). Die Kosten der technischen Anlagen sind dabei nach § 32 (2) mit der dort genannten Abminderungsregel anrechenbar.

Die Maschinentechnik ist nach Teil 4 HOAI Technische Ausrüstung Anlagengruppe 7 als Nutzungsspezifische Anlage zu berechnen, da die gesamte Kläranlage als Ingenieurbauwerk und die Fettannahmestation somit als "maschinen- und elektrotechnische Anlage in Ingenieurbauwerken" betrachtet werden kann.

Ich weiß, dass es um die Vergütung der Planung von Maschinentechnik und Verfahrens- und Prozeßtechnik auch noch dezidierte Fachdiskussionen gibt, würde es aber der Einfachheit mal so probieren wie ich es Ihnen vorgeschlagen habe. Wer es anders (i.d.R. komplizierter) rechnen will, müsste dann erst mal begründen, wieso der vorgeschlagene Fall nicht vorliegt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.02.2011 at 20:35 Uhr
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