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inga
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 02.02.2011
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Architekt schaltet Versicherung nicht ein
Hallo zusammen,
Unser Bauvorhaben ist absolut schief gelaufen, die gravierenden Mängel sind teils von den Unternehmern, in erster Linie jedoch vom Architekten zu verantworten (LPh 1-9). Der Architekt (mittlerweile von uns bzw. unserem Abwalt gekündigt) ist pleite und schaltet seine Haftpflichtversicherung nicht ein, da er einen hohen Selbstbehalt hat, den er nicht zahlen kann (oder will).
Es steht nun eine Klage an (furchtbar!!!).
Frage: Kann der Architekt das Verfahren tatsächlich durchziehen, ohne seine Versicherung einzuschalten??? Weil er zwar befürchten muss, verurteilt zu werden, aber sicher ist, nicht zahlen zu müssen, da er ja nichts hat?
Geht das? Ist das erlaubt?
Für uns wäre es der Ruin, wir müssten in die Privatinsolvenz.
Kennt sich jemand aus???
Vielen Dank für eure Antworten,
inga.
[Edited by inga on 28.04.2011 at 20:53 Uhr]
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28.04.2011 at 20:53 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Architekt schaltet Versicherung nicht ein
Der Planer versteht wohl seine Pflicht zur Haftung und die Aufgabe der Planungshaftpflicht nicht ganz.
Wenn er die Versicherung nicht einschaltet und in Regreß genommen wird, haftet er für die ganze Schadenssumme, sonst nur mit dem Selbstbehalt. Der liegt üblicherweise bei 2.500, 5.000 oder 10.000 €, wobei die 10.000 von seriösen Versicherungen bei Einzelunternehmen gar nicht versichern werden, weil sie nicht wissen, ob der die im Fall des Falles überhaupt aufbringen kann. Die Frage ist also: von was reden wir hier?
Die Planungshaftpflichtversicherung hat zunächst die Aufgabe, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren (das kostet den Planer gar nichts, ist mit den Prämien abgegolten). Der Vorteil für den Bauherrn dabei ist, dass ihm Fachleute zur Schadensabwickung und ggf. auch Schadensbegrenzung gegenübersitzen, die eine seriöse Fallabwicklung anstreben. Diese Versicherungsleistung nicht in Anspruch zu nehmen, ist schlicht dumm.
Im übrigen ist der Selbstbehalt des Planers eine Leistung, die er der Versicherung schuldet und nicht dem Bauherrn. Wenn also der Planer zur Zahlung eines Betrages verurteilt wird, zahlt die Versicherung diesen Betrag dem Bauherrn aus und holt sich den Selbstbehalt intern vom Planer wieder.
Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft kennen, nehmen Sie doch mal direkt Kontakt mit denen auf, vielleicht hilft das ja weiter.
Ansonsten sollten Sie vielleicht noch mal mit dem Planer reden und ihm vor allem klar machen, dass er mit seinem ganzen Vermögen haftet und deshalb ja eigentlich die Versicherung abgeschlosen hat...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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29.04.2011 at 08:36 Uhr |
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inga
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 02.02.2011
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Re: Architekt schaltet Versicherung nicht ein
Hallo Herr Doell,
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Sie schreiben zum Schluss:
"Ansonsten sollten Sie vielleicht noch mal mit dem Planer reden und ihm vor allem klar machen, dass er mit seinem ganzen Vermögen haftet und deshalb ja eigentlich die Versicherung abgeschlosen hat..."
Das Problem ist, dass der Architekt laut eigener Aussage KEIN Vermögen hat. Es scheint ihm also lieber zu sein, einen Offenbarungseid (hoffentlich der richtige Begriff?) zu leisten als seine Versicherung einzuschalten und den Selbstbehalt zahlen zu müssen.
DARF er das?
Wir werden in jedem Fall aber seine Versicherung anrufen und um Auskunft bitten.
Vielen Dank noch mal,
inga.
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29.04.2011 at 08:48 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Architekt schaltet Versicherung nicht ein
Nun, einen Selbstbehalt von 2.500 oder 5.000 € kann man notfalls auch abstottern. Das müsste im Laufe von 1-2 Jahren doch bei üblichen Umsätzen machbar sein. Oder hat er einen wesentlich höheren Selbstbehalt?
Sie sollten sich von dem Gejammere nicht irritieren lassen. Wenn das Gericht ihn zum Regreß verpflichtet und Sie wissen, dass er eine Planungshaftpflicht hat, muss er die dem Gericht sicher benennen und sie auch einschalten. Ein bißchen Vertrauen in deutsche Gerichte (und Ihren Anwalt) sollten Sie da schon haben...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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29.04.2011 at 09:22 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Architekt schaltet Versicherung nicht ein
Hallo inga,
sicher, dass er überhaupt eine Haftpflichtversicherung hat bzw. die Prämie bezahlt hat?
Eigentlich müsste das Bauordnungsamt oder die zuständige Architektenkammer eine Kopie des Versicherungsscheins haben. Vielleicht kommt man darüber an die Versicherung!
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die nicht verpflichtet ist, aufgrund der Meldung eines Dritten aktiv zu werden. Wenn der Planer also den Schaden nicht meldet, hätte die Versicherung vermutlich keinen Anlass tätig zu werden und welche Versicherung zahlt schon ohne Verpflichtung!
Im Gegenteil: der Schaden scheint ja schon etwas älter zu sein (Vertrag ist sogar schon gekündigt, weil er nicht tätig wurde) und da hätte die Versicherung sogar eine 1a-Ausrede, weil er den Sachverhalt nicht zeitnah gemeldet hat.
Ist schon ein kurioser Fall!
Viel Erfolg
bento
P.S.:
Nur vom Hörensagen ist man noch nicht pleite; erst wenn man eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat oder - im Falle einer Gesellschaft - das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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29.04.2011 at 14:23 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Architekt schaltet Versicherung nicht ein
Hallo bento,
"Eigentlich müsste das Bauordnungsamt oder die zuständige Architektenkammer eine Kopie des Versicherungsscheins haben." - ist das in manchen Bundesländern so? Meine Planungshaftpflicht wurde nur mal bei größeren Bewerbungen dem potentiellen AG vorgezeigt, sonst hat sich in Bayern noch niemand dafür interessiert...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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29.04.2011 at 18:42 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Architekt schaltet Versicherung nicht ein
Hallo Herr Doell,
bei der Architektenkammer BW hätte man beispielsweise eine Chance aufgrund § 2a Nr. 3 Architektengesetz ([url=http://] http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Architektenrecht_Berufsrecht/Merkblatt35-Architektengesetz2011.pdf[/url])
Bei den Ingenieurkammern muss man normalerweise zur Anerkennung der Bauvorlageberechtigung u.a. einen Haftpflichtnachweis vorlegen muss. Siehe z.B. nachfolgenden Link, wobei dort Pkt. 6 vermutlich wichtiger ist als Pkt.5 ([url=http://] http://www.ingkh.de/fileadmin/daten/ingkh/pdf/antraege/antrag_bvb.pdf[/url])
Natürlich wird man bei den Kammern nicht mehr viel erreichen können, wenn der Architekt/Ingenieur schon etliche Jahre im Beruf ist. Die Frage ist auch, ob man dort aus Datenschutzgründen überhaupt eine Auskunft bekommt? Letztendlich dürfte aber die Kammer gleichwohl ein Interesse daran haben, dass ein Planer (nach eigenen Angaben) pleite ist!!
Im Bauantrag muss der Bauvorlageberechtigte normalerweise eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Siehe z.B. die Versicherer- und Versichertennummerabfrage im nachfolgenden Link unter Pkt. III ( [url=http://] http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Anlage01BauantragE.pdf[/url])
Ob es dann immer gemacht wird, ist eine andere Sache.
Viele Grüße
bento
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29.04.2011 at 20:54 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Architekt schaltet Versicherung nicht ein
Ich habe gerade noch ein interessantes Urteil dazu gelesen, siehe http://www.baurechtsurteile.de/architektenrecht/architektenhaftung/1090-keine-berufshaftpflichtversicherung-geldbusse-fuer-architekt. Das sollten Sie dem Architekten ruhig einmal zeigen...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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08.05.2011 at 19:13 Uhr |
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