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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : bauleitererklärung als bauüberwacer gem. hoai
Beitrag von Nachricht
schubidu
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 08.08.2008
IP: Logged
icon bauleitererklärung als bauüberwacer gem. hoai

hallo!
leider führte die nutzung der suchfunktion nicht zum gewünschten erfolg.

folgendes:
ich bin als faching. beauftragt die lp 8 zu übernehmen.
jetzt fordert der ag von mir eine bauleitererklärung. dies habe ich abgelehnt, da ich der meinung bin, daß ich als ing. mit lp8 nach hoai nicht der bauLEITER bin.
nach hbo § 51 sucht sich der bauleiter für fachbereiche die er nicht abdecken kann einen fachbauleiter.
in meinem vertrag steht aber ganz klar überwacher.
ich kenne es, daß die bauleitererklärung vom bauleiter des ausführenden unternehmen kommt.

1. bin ich etwa doch der bauleiter nach hbo?
2. darf bzw. soll ich sowas unterschreiben?
3. was für eine zusätzliche haftung gehe ich mit so einer erklärung ein?

ich hatte schon überlegt im fall der fälle ein bauüberwachererklärung zu erstellen

sinngemäß:
im zuge der baumaßnahme wurde die ordnungsgemäße ausführung gemäß hoai überwacht (siehe protokolle).
es konnten bei den baubegehungen keine sichtbaren mängel festgestellt werden.


besten dank für eure antworten im voraus.

24.08.2011 at 17:55 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: bauleitererklärung als bauüberwacer gem. hoai

Guten Tag,

die Hessische Bauordnung führt in § 51 aus:

"§ 51 Bauleitung

(1) 1 Die mit der Bauleitung beauftragte Person hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht, insbesondere

1. den nach § 3 Abs. 3 eingeführten Technischen Baubestimmungen,

2. den genehmigten Bauvorlagen, soweit eine bauaufsichtliche Prüfung entfällt den eingereichten Bauvorlagen,

3. den Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers

entsprechend ausgeführt wird, und die hierfür erforderlichen Weisungen zu erteilen.

2 Im Rahmen dieser Aufgabe ist für den sicheren Betrieb der Baustelle, insbesondere das gefahrlose Ineinandergreifen aller Arbeiten zu sorgen.


(2) 1 Die Bauleitung darf nur übernehmen, wer über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügt; für die Mindestqualifikation gilt § 49 Abs. 6 entsprechend.

2 Verfügt die mit der Bauleitung beauftragte Person auf Teilgebieten nicht über die erforderliche Eignung, insbesondere Sachkunde und Erfahrung, sind geeignete Personen für die Fachbauleitung heranzuziehen.

3 Diese treten insoweit an die Stelle der Bauleitung.

4 Aufgabe der Bauleitung bleibt es, die Tätigkeiten der Fachbauleitungen und die eigene Tätigkeit aufeinander abzustimmen."


Die Frage ist also:

a) will der Bauherr Sie zum Bauleiter bestellen oder

b) erwartet er von Ihnen nach erfolgter Bauüberwachung die Bauleitererklärung?

Falls a) zutrifft, ist die Frage, ob denn kein Objektplaner in der Bauüberwachung tätig ist, der ja gerade auch die ganzen Fachbauleiter koordinieren soll - also eine Tätigkeit, die zu den Grundleistungen der Lph 8 der Gebäudeplanung gehört. Falls nicht, dürfte die Tätigkeit als Bauleiter nach § 51 HBO für das Gesamtbauvorhaben den Leistungsumfang der Objektüberwachung einer Technischen Ausrüstung deutlich überschreiten - was zum einen bedeutet, dass Sie das fachlich evtl. gar nicht leisten können und zum anderen, dass diese Tätigkeit mit dem Honorar für die Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung allein nicht abgegolten sein dürfte.

Falls b) zutrifft, warnt die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen asuführlich vor nachträglichen Bauleitererklärungen für Leistungen, bei denen Sie nicht die Objektüberwachung ausgeübt haben, denn Sie haften - unabhängig von einer nämlich rechtsunwirksamen Haftungsfreistellung des Bauherrn Ihnen gegenüber - durch die öffentlich-rechtliche Funktion als HBO-Bauleiter gegenüber dem Staat und seinen Ausführungsorganen nämlich im vollen Umfang! Siehe auch http://www.akh.de/npf/site/News?idNews=3961.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

25.08.2011 at 18:42 Uhr
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schubidu
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 08.08.2008
IP: Logged
icon Re: bauleitererklärung als bauüberwacer gem. hoai

danke für die antwort.
es ist wohl eher fall b.

ich bin eingesetzt für lp 8, für ein technisches gewerk.
auf der baustelle gibt es einen bauleiter.
nun wünscht der bauherr, daß ich für mein fachgewerk eine bauleitererklärung abgebe und bezieht sich auf § 51 (2), daß er mich ja genau auf grund des fehlenden fachwissens des bauleiters hierfür beauftragt hat. mein vetrag bezieht sich jedoch auf die lp 8 nach hoai für technische ausrüstung und danach bin ich halt nur überwachend tätig und trage dem bauleiter mein fachwissen für eine korrekte ausführung bei.


[Edited by schubidu on 25.08.2011 at 21:23 Uhr]

25.08.2011 at 19:41 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: bauleitererklärung als bauüberwacer gem. hoai

Nun, Sie könnten eine Erklärung im Sinne der HBO abgeben, die sich explizit nur auf Ihr Fachgewerk bezieht und in dem Sie das Gebäude und andere Fachgewerke ausdrücklich ausschließen.

Sie können ja auch mal bei der Bauaufsichtsbehörde anrufen und fragen, wie die das sehen, welche Erfordernisse bzgl. der HBO-Erklärungen für technische Gewerke bestehen.

Auf keinen Fall sollten jedoch eine Erkärung abgeben für Leistungen, die Sie nicht überwacht haben (s. oben genannter Verweis auf Haftungsthemen). Für die Gebäudeleistungen sollte die entsprechende HBO-Erklärung vom Objekt-/Bauüberwacher des Gebäudes abgegeben werden.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.08.2011 at 10:00 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: bauleitererklärung als bauüberwacer gem. hoai

Wer, wenn nicht der mit der Objektüberwachung Beauftragte, sollte denn sonst eine Fachbauleitererklärung für die von ihm überwachten Gewerke abgeben (können)?

Ich glaube, das ist vollig losgelöst von der Tatsache, dass man nur LP 8 beauftragt bekommen hat (obwohl ich das schon sehr eigenartig finde).

Viele Grüße
bento

27.08.2011 at 14:27 Uhr
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