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bau-mein-haus
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 31.08.2011
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Einbeziehung des eigenen Honorares des Architekten als Baunebenkosten?
Hallo, ich habe folgende Frage: wir haben die Endabrechnung unserer Architektin erhalten, wo Sie auch die Grundlagen für ihr Honorar aufschlüsselt. Sie hat für uns das Baumeisterpaket in allen Leistungsphasen betreut. Daneben haben wir noch selbst Bauleistungen beauftragt, wo aber durch Sie keinerlei Leistungen erbracht wurden. In der Abrechnung sind nunmehr zum einen das Baumeisterpaket mit 154.000 Euro netto sowie unter Baunebenkosten ihr eigenes geschätztes Honorar von 21.xxx Euro aufgeführt. Auf die Gesamtsumme hat Sie dann ihr Honorar ermittelt. Ist das nicht doppeltgemoppelt? Wie wäre der richtige Verfahrensgang? Vielen Dank für die Antwort! Viele Grüße aus Sachsen.
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31.08.2011 at 10:28 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Einbeziehung des eigenen Honorares des Architekten als Baunebenkosten?
§ 32 Besondere Grundlagen des Honorars
(1) Anrechenbar sind für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten die Kosten der Baukonstruktion.
(2) Anrechenbar für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,
1. vollständig bis zu 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten und
2. zur Hälfte mit dem 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag.
Schauen Sie doch noch einmal genau, ob nicht der Einfachheit halber der Honorarrechnung nur die Kostenberechnung als Ganzes beigefügt wurde (in der die Baunebenkosten natürlich auiftauchen müssen), aus der dann die og. anrechenbaren Kosten entnommen wurden, oder ob tatsächlich bei der Honorarherleitung die Kosten einschließlich Baunebenkosten als anrechenbare Kosten bezeichnet wurden. Letzteres wäre natürlich falsch.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.09.2011 at 10:50 Uhr |
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bau-mein-haus
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 31.08.2011
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Re: Einbeziehung des eigenen Honorares des Architekten als Baunebenkosten?
Sie haben recht, nach Überprüfung handelt es sich tatsächlich um die Kostenfeststellung, allerdings ist die Honorarabrechnung trotzdem nicht ganz stimmig, da die zugrunde gelegten anrechenbaren Kosten deutlich höher sind, als die des von ihr betreuten Baumeisterpaketes. Können denn tatsächlich auch die von uns selbst geplanten/überwachten Ausbauleistungen wie Elektrik, Tor/Türen und Fenstern mit denen die Archtiekten rein gar nicht "am Hut" hatte in die Abrechnung einbezogen werden (so lese ich jetzt die von Ihnen zitierte Vorschrift)? Darauf bezogen wurden doch keine Leistungen von Ihr erbracht? MfG
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02.09.2011 at 14:22 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
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Re: Einbeziehung des eigenen Honorares des Architekten als Baunebenkosten?
Baunebenkosten (Kostengruppe 700 DIN 276-1:2008-12) sind kein Bestandteil der zur Honorarermittlung anrechenbaren Kosten. Allerdings ist der Begriff "Baumeisterpaket" kein Fachbegriff während "Baunebenkosten ein Fachbegriff ist (Kostengruppe 700 DIN 276-1:2008-12). Es besteht deshalb die Gefahr, dass wir Ihre Frage falsch verstehen und Ihnen deshalb falsche oder unzulängliche Antworten geben.
Ich kann Ihnen anbieten, mir die Rechnung einmal anzusehen und Ihnen dann eine fundierte Antwort auf Ihre Frage zu geben. Sie können mir die Rechnung (zusammen mit der fraglichen Kostenaufstellung) entweder per Fax oder per Email zusenden. Eine solche erste und einfache Überprüfung wäre für Sie selbstverständlich kostenlos.
____________________________
Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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02.09.2011 at 14:26 Uhr |
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bau-mein-haus
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
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Re: Einbeziehung des eigenen Honorares des Architekten als Baunebenkosten?
Leider kann ich derzeit nur über den von meinem AG geduldeten Internetzugang am Arbeitsplatz kommunizieren, da Häusl noch nicht verdrahtet ist. Ich denke das Problem mit den Baunebenkosten habe ich verstanden. Auf der abschließenden Kostenfeststellung stehen nur zwei Zahlen : Bruttokosten Bauvertrag Baumeister (183.000, netto 154.xxx)) sowie (unter Nebenkosten) Honorar Architekt (Brutto 25.411,0 . In der Honorarschlußrechnung ist für die Bemessung des Honorars jedoch ein Wert von 168.067,23 zugrundegelegt, der deutlich von der o.g. Bauvertrags-Nettosumme abweicht. Auf Nachfragen, wie sich denn die Berechnungsgrundlage zusammensetzt gab es bisher keine schlüssige Antwort.Jetzt kam mir durch die zitierte Fundstelle Ihre Kollegen die Idee, dass Sie vielleicht Kosten von Maßnahmen einbezieht, die wir in Eigenleistung geplant/betreut etc haben. D.h. dort ist Sie in keinster Weise mit einer Leistung tätig geworden. Darf Sie das dann trotzdem einbeziehen?
[Edited by bau-mein-haus on 02.09.2011 at 14:44 Uhr]
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02.09.2011 at 14:43 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
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Re: Re: Einbeziehung des eigenen Honorares des Architekten als Baunebenkosten?
quote: bau-mein-haus wrote:
Sie haben recht, nach Überprüfung handelt es sich tatsächlich um die Kostenfeststellung, allerdings ist die Honorarabrechnung trotzdem nicht ganz stimmig, da die zugrunde gelegten anrechenbaren Kosten deutlich höher sind, als die des von ihr betreuten Baumeisterpaketes. Können denn tatsächlich auch die von uns selbst geplanten/überwachten Ausbauleistungen wie Elektrik, Tor/Türen und Fenstern mit denen die Archtiekten rein gar nicht "am Hut" hatte in die Abrechnung einbezogen werden (so lese ich jetzt die von Ihnen zitierte Vorschrift)? Darauf bezogen wurden doch keine Leistungen von Ihr erbracht? MfG
Da haben sich unsere Antworten wohl überschnitten.
Zu Ihrer letzten Frage: hier könnte eventuell eine Honorarminderung nach § 8 Abs. 2 HOAI 2009 anzusetzen sein:
quote:
(2) Werden nicht alle Leistungen einer Leistungsphase übertragen, so darf für die übertragenen Leistungen nur ein Honorar berechnet und vereinbart werden, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht. Das Gleiche gilt, wenn wesentliche Teile von Leistungen dem Auftragnehmer nicht übertragen werden. Ein zusätzlicher Koordinierungs- und Einarbeitungsaufwand ist zu berücksichtigen.
Allerdings kann das, wenn überhaupt, nur die Leistungsphasen 6 bis 8 betreffen. In allen anderen Leistungsphasen bis hin zur Ausführungsplanung müssen vom Architekten diese Bauteile mit geplant werden. Wenn er z.B. die Fenster nicht geplant hätte, wären in den Wänden auch nicht die entsprechenden Aussparungen vorhanden gewesen.
Ob allerdings die Architektin im Zuge ihrer Bauleitung (ich gehe davon aus, dass sie mit dieser beauftragt war) wirklich keinerlei Bauleitung für die Türen und Fenster gemacht hat, ist zumindest zweifelhaft.
Die Elektrik ist Bestandteil der Planung für die Technische Ausrüstung. Diese Planung ist als Fachplanung nicht Bestandteil der Gebäudeplanung. Trotzdem werden die Kosten für die Technische Ausrüstung bei den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung berücksichtigt, weil der Gebäudeplaner immer auch hierfür einen gewissen Aufwand hat, z.B. für die Planung von Schlitzen, Durchbrüchen, Lage des Zählerschranks usw. (siehe § 32 HOAI oben in der Antwort vom Kollegen Doell). Wenn Ihre Architektin die Elektroplanung gemacht hätte, würde ihr dafür zusätzlich ein Honorar für diese Technische Ausrüstung neben dem Honorar für die Gebäudeplanung zustehen.
____________________________
Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
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02.09.2011 at 14:44 Uhr |
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bau-mein-haus
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 31.08.2011
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Re: Einbeziehung des eigenen Honorares des Architekten als Baunebenkosten?
vielen Dank für die rasche Aufarbeitung. -wir haben der Architektin quasi einen fertigen Entwurf gegeben, Sie hat nur noch mal draufgeschaut, ob alles stimmig ist, dann wurde unser Entwurf nahezu 1:1 gebaut, auch bei der Elektrik haben wir festgelegt wo was hinkommt. Und dann darf Sie darauf auch noch Honorar veranschlagen - daher: (bitte als Vertreter des Berufsstandes nicht übelnehmen): aber ich glaube,wenn ich das so lese die HOAI ist eine Lizenz zum Gelddrucken...
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02.09.2011 at 14:52 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Einbeziehung des eigenen Honorares des Architekten als Baunebenkosten?
1) Was ist ein Baumeisterpaket?
2 Existiert ein schriftlicher Vertrag und was steht dort ggfls. zur Honorierung?
3) Gibt es eine Kostenberechnung?
4) Die anrechenbaren Kosten sind nachvollziehbar zu ermitteln und nicht einfach als Zahlenwert "in den Raum zu werfen"!
Viele Grüße
bento
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02.09.2011 at 19:23 Uhr |
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