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Diplom1
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.03.2011
IP: Logged
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Rift oder AHO Tabellen
Hallo liebe Mitglieder, kann mir jemand erklären, wann ich allgemein die Rift oder die AHO benutze? Kommt das bei Überschreitung der HOAI 2009 Tafelwerten nur auf die vertragliche Regelung an?
Ich vestehe den Unterschied zwischen Rift und AHO nicht ganz. Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank im Voraus!
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26.09.2011 at 13:38 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Rift oder AHO Tabellen
Guten Tag,
die Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) werden von Bund und Ländern herausgegeben und können angewendet werden, wenn die Tafelwerte der HOAI überschritten werden und dadurch das Honorar gemäß § 7 Abs. 2 frei vereinbart wird. Gemäß einem Urteil des BGH vom 24.06.2004 (24 U 57/01) ist entsprechend § 632 Abs. 2 BGB eine übliche Vergütung zu zahlen, wenn die anrechenbaren Kosten die Tafelwerte überschreiten und zwischen den Vertragsparteien keine Honorarvereinbarung getroffen worden ist. Für eine übliche Vergütung wäre aber zunächst erst einmal festzustellen, was in vergleichbaren Projekten dieser Größenordnung üblich ist. Eine Fortschreibung der Honorartabellen für anrechenbare Kosten kommt ohne entsprechende Vereinbarung der Vertragsparteien nicht in Betracht, weil die Honorartabelle des § 16 Abs. 1 HOAI 1996 (HOAI 2009: § 34 Abs. 1) ein in sich geschlossenes System ist.
Die RiFT-Tabellen können und müssen also nur angewendet werden, wenn das ausdrücklich vereinbart worden ist. Es sind aber auch andere Vereinbarungen möglich.
Der AHO ( http://www.aho.de) ist der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. Der AHO gibt eine Schriftenreihe als unverbindliche Honorierungsempfehlungen und Praxishilfen heraus. So das Heft 14, HOAI-Tafelfortschreibung, Erweiterte Honorartabellen. Diese Empfehlungen des AHO sind aber alle eben nur Empfehlungen und unverbindlich. Sie können aber ebenso wie die RiFT-Tabellen als Hilfestellung für eine Honorarvereinbarung genutzt werden.
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Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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26.09.2011 at 18:39 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Rift oder AHO Tabellen
Hallo Diplom1,
quote: Diplom1 wrote:
Ich vestehe den Unterschied zwischen Rift und AHO nicht ganz. Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.
Die RifT-Tabellen wurden von der Auftraggeber-Fraktion erarbeitet und die AHO-Tafeln von der Auftragnehmerseite. Man kann sich lebhaft vorstellen, dass dies zwangsläufig zu unterschiedlichen Ergebnissen führen muss und in welche Richtung die Ergebnisse ausschlagen, kann man sich ja denken.
Wenn nicht einer der Beiden (AG oder AN) vollig dominiert, dann wird man sich, wie bei den Tarifrunden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften am Ende einigen müssen.
Stell dir vor, du wärst Mieter! Welchen Vertragvordruck würdest du bevorzugen.........den des Mietervereins oder den des Haus- und Grundstückseigentümerverbandes?
Viele Grüße
bento
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26.09.2011 at 20:24 Uhr |
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