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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Technikanteil bei Medizinischen Geräten
Guten Tag,
die Frage kann so nicht beantwortet werden, weil die Honorarzone bei der technischen Ausrüstung nicht vom Gebäude und seiner technischen Ausstattung, sondern von den Anforderungen an die Bewertungsmerkmale von Anlagen der technischen Ausrüstung bestimmt wird. Vielfach sind sogar Anlagen innerhalb einer Anlagengruppe nach § 51 HOAI 2009 in unterschiedliche Honorarzonen einzuordnen (siehe § 54 Abs. 3 HOAI 2009). Zum Beispiel kann eine Heizungsanlage (Anlagengruppe 2, Wärmeversorgungsanlagen) aus Anlagen der Honorarzone II, z.B. aus einem thermostatisch geregelten Wärmeverteilungsnetz, und aus Anlagen der Honorarzone III, z.B. einer Wärmeerzeugung mit Wärmepumpe und solarer Unterstützung bestehen.
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Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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13.12.2011 at 22:12 Uhr |
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