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m.schuckert
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 18.12.2011
IP: Logged
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Zeithonorar zum Höchstbetrag
Hallo,
nach der neuen HOAI 2009 sind Zeithonorare frei vereinbar.
Heißt das, dass Zeithonorarvereinbarungen durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag weiterhin vereinbar sind für Besondere Leistungen?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
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18.12.2011 at 17:19 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Zeithonorar zum Höchstbetrag
Guten Abend,
immer, wenn in der HOAI angegeben wird, dass ein Honorar frei vereinbart werden kann, also die HOAI keine verbindliche Regelung vorschreibt, dürfen Sie auch ein Honorar frei vereinbaren. Wie Sie das machen, ist Ihnen und Ihrem Vertragspartner folglich überlassen. Sie können Pauschalen vereinbaren, Sie können einen Stundensatz für die Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbaren oder alles sonstige, was denkbar ist. Die frühere Regelung des damaligen § 6 dürfen Sie natürlich auch anwenden. Es gibt in der HOAI nur noch verbindliche Regeln und ansonsten, so z.B. für Besondere Leistungen, völlige Freiheit bei der Honorarvereinbarung (im Rahmen der grundsätzlichen Grenzen des BGB).
[Edited by fhempel on 18.12.2011 at 20:29 Uhr]
____________________________
Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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18.12.2011 at 20:27 Uhr |
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m.schuckert
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 18.12.2011
IP: Logged
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Re: Zeithonorar zum Höchstbetrag
Vielen Dank für die Antwort.
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18.12.2011 at 21:51 Uhr |
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