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Richard
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Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
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Objektabgrenzung Gebäudeklassen bei einer Schule mit Turnhalle
Hallo,
im Rahmen der Zuordnung einer Schule mit einer Turnhalle zu den Gebäudeklassen ist die Frage aufgetreten, ob es sich um ein oder zwei Gebäude handelt.
Die Gebäude werden von einer zentralen HL-Anlage im Schulgebäude bedient.
Ich bin der Meinung es handelt sich dennoch um zwei Gebäude, da die sich der funktionale Zusammenhang mit einem gewissen technischem Aufwand trennen läßt. Duch den Einbau einer eigenen HL-Anlage und dem Umbau der Leitungssysteme an wenigen Punkten oder auch einem eigenen Versorgungsanschluss von der Hauptstraße aus, könnte die Turnhalle eigenständig versorgt werden kann.
Liege ich damit richtig?
Vielen Dank vorab für eine kurze Hilfstellung!
Viele Grüsse
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02.02.2012 at 14:37 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
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Re: Objektabgrenzung Gebäudeklassen bei einer Schule mit Turnhalle
Guten Tag,
Ihre Fragestellung ist leider nicht eindeutig:
Was verstehen Sie unter "Gebäudeklassen"? Die HOAI kennt diesen Begriff nicht. Meinen Sie die Honorarzonen?
Um welche Planung geht es, um die technische Ausrüstung und die Frage, ob es sich um ein oder um zwei Objekte handelt?
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Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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02.02.2012 at 17:53 Uhr |
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Richard
Level: Sr. Member
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Re: Objektabgrenzung Gebäudeklassen bei einer Schule mit Turnhalle
Guten Abend,
ich habe da wohl zwei Bereiche verbunden, wo ich dachte die Bewertung ist gleich:
Im Prinzip geht es um zwei Fragen:
1) Ist der Umbau der Schule mit Turnhalle honorartechnisch als ein Gebäude zu werten oder als zwei? Der Umbau betrifft sowohl Rohbaumaßnahmen als auch die Modernisierung der Haustechnik?
2) Ist das Gebäude gem. LBO (BY) als ein Gebäude der Klasse 5 einzuordnen oder als zwei Gebäude mit verschiedenen Gebäudeklasse für das Schulgebäude und die Turnhalle?
Vielleicht können Sie mir zu Pkt. 2) auch eine kurze Hilfestellung geben.
Vielen Dank vorab!
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02.02.2012 at 23:23 Uhr |
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fhempel
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Re: Objektabgrenzung Gebäudeklassen bei einer Schule mit Turnhalle
Guten Tag,
zu Frage 1:
gemäß § 11 Abs. 1 HOAI handelt es sich um zwei getrennt abzurechnende Objekte (Gebäude), da die Objektbedingungen für das Schulgebäude und die Turnhalle unterschiedlich sein dürften. Außerdem ist nicht gesagt, dass für beide Objekte dieselbe Honorarzone gilt, da sich diese bei Umbauten nach dem Schwierigkeitsgrad der Planung des jeweiligen Umbaus richtet.
Bei der Planung für die Technischen Ausrüstung ist ebenfalls davon auszugehen, dass hier unterschiedliche Objekte für Schulgebäude und Turnhalle vorliegen. Wenn allerdings eine technische Anlage, z.B. Heizung, beide Gebäude gemeinsam versorgt, dann ist hier von einem Objekt auszugehen. Wenn also z.B. die Wärmeerzeugung im Schulgebäude untergebracht ist und die Turnhalle von dort aus mit Wärme versorgt und beheizt wird, dann handelt es sich bei dieser Heizungsanlage um ein Objekt. In die gleiche Richtung zielt § 52 Abs. 2 HOAI. Die Objekte der technischen Ausrüstung definieren sich nicht über die Gebäude, sondern über die Anlage selbst.
Zu beachten ist aber auch, dass die Honorare für die Technische Ausrüstung entsprechend § 52 Abs. 1 HOAI für die Anlagengruppen nach § 51 Abs. 2 HOAI jeweils getrennt zu ermitteln sind. Wenn Anlagen einer Anlagengruppe verschiedenen Honorarzonen zuzuordnen sind, sind dann die Honorare gemäß § 54 Abs. 3 auch noch nach Einzelhonoraren der verschiedenen Honorarzonen zu ermitteln.
zu Frage 2:
Hier handelt es sich offensichtlich nicht um eine Frage zur HOAI, sondern zur bayrischen Landesbauordnung bzw. zur MBO. Da kann ich Ihnen nicht helfen, da ich diese LBO nicht kenne. Unsere LBO in NRW kennt keine Gebäudeklassen.
[Edited by fhempel on 03.02.2012 at 13:34 Uhr]
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Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
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03.02.2012 at 09:08 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Objektabgrenzung Gebäudeklassen bei einer Schule mit Turnhalle
Zu den Gebäudeklassen siehe Bay BauO Art. 2 Abs. 3 http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-BauOBY2007rahmen&doc.part=X.
Welchen Klassen die Gebäude zuzuordnen sind, ergibt sich anhand
- der Gebäudehöhe (bis 7 m, bis 13 m, sonstige)
- freistehend oder nicht
- Anzahl Nutzungseinheiten
- Nutzfläche
- land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung
- unterirdische Gebäude
Das müssten Sie anhand Ihrer Projektdaten eigentlich leicht selbst bestimmen können - wenn Sie als Gebäudeplaner tätig und gar bauvorlageberechtigt sind, gehört das doch zum kleinen Einmaleins, oder?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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04.02.2012 at 00:25 Uhr |
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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
Registriert seit: 12.05.2009
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Re: Objektabgrenzung Gebäudeklassen bei einer Schule mit Turnhalle
Guten Morgen!
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten, haben mir sehr geholfen.
Wünsche Ihnen noch einen angenehmen Wochenauftakt!
Viele Grüße!
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06.02.2012 at 08:52 Uhr |
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Richard
Level: Sr. Member
Beiträge: 53
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Re: Objektabgrenzung Gebäudeklassen bei einer Schule mit Turnhalle
Lieber Herr Doell,
ich bin leider kein Gebäudeplaner und hier auch nur als Koordinator zwischen Bauherr und Planer eingebunden.
Unsere Planer sind sich aber mit der Genehmigungsbehörde auch nicht einig, ob es sich um ein oder zwei Gebäde handelt. Hauptkritikpunkt ist eben die gemeinsam genutze Wärmeversorgung.
Nach Art. 2 Begriffe, Abs. 2 (Bay BauO) muss ein Gebäude eine "selbständig benutzbare" Einheit sein.
Aus einem anderen Streitfall habe ich die Aussage, dass es u. U. zwei Gebäude sein können, wenn das Gebäude ohne eigene Wärmeversorgung mit geringem "umgebaut" und somit eigenständig genutz werden könnte. Eine definitive Entscheidung dazu habe ich aber nicht.
Es ist kein HOAI-Thema - sorry, vielleicht können Sie mir aber dennoch eine Hilfestellung oder einen Link dafür geben.
Vielen Dank nochmals!
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06.02.2012 at 09:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Objektabgrenzung Gebäudeklassen bei einer Schule mit Turnhalle
Die selbständige Benutzbarkeit von Gebäuden gem. Landesbauordnung wird z.B. in der Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung so erläutert:
Gebäude sind selbständig benutzbar, wenn sie nach ihrer Zweckbestimmung eine eigenständige Funktion besitzen. Sie dürfen in dieser Funktion nicht von anderen baulichen Anlagen abhängig sein. Nicht selbständig benutzbar sind zum Beispiel Anbauten, die nur vom Innern eines angrenzenden Gebäudes aus betretbar sind. Umgekehrt beeinträchtigen innere Verbindungen zwischen aneinandergebauten Gebäuden nicht deren Selbständigkeit, wenn jedes für sich vom Freien zu seiner Benutzung zugänglich ist. Unter dieser Voraussetzung bestehen Gebäudegruppen, wie Reihenhäuser und Doppelhäuser, aus mehreren selbständigen Gebäuden, auch wenn sie auf einem Grundstück errichtet sind.
Die selbständige Benutzbarkeit verlangt also keinesfalls, dass die Gebäude eine selbständige Heizung haben müssen!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.02.2012 at 10:56 Uhr |
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