Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Prüfung der Schalpläne des Statikers durch den Architekten
Beitrag von Nachricht
NikNolte
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 30.06.2009
IP: Logged
icon Prüfung der Schalpläne des Statikers durch den Architekten

Gehört es zu den Grundleistungen eines Architekten die Schalpläne (Ausführungspläne) des Statikers auf Übereinstimmung mit seiner Planung zu prüfen
Diese Frage betrifft auch die A-Planung aller anderen unmittelbar planerisch Beteiligte zu , z.B. TGA..

28.02.2012 at 17:23 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
icon Re: Prüfung der Schalpläne des Statikers durch den Architekten

Guten Tag,

hierzu 2 Urteile:

OLG Schleswig, Urteil vom 11.04.2006 - 3 U 78/03:
Der mit der Leistungsphase 8 des § 15 HOAI beauftragte Architekt muss im Rahmen seiner Objektüberwachungspflicht Widersprüche zwischen Statik und Bewehrungsplänen erkennen und diese durch Nachfrage beim Statiker aufklären.

OLG Jena, Beschluss vom 12.03.2008 - 1 U 723/07:
1. Der Architekt kann sich grundsätzlich auf das Sonderwissen des Tragwerksplaners verlassen.
2. Bei groben oder offensichtlichen, für ihn erkennbaren Mängeln der Statik haftet der Architekt als Gesamtschuldner neben dem Tragwerksplaner.
3. Für einen Architekten sind Mängel der Statik im Regelfall nicht erkennbar, wenn sie nicht einmal vom besser ausgebildeten Prüfstatiker erkannt werden.


Diese Urteile zeigen, dass ein Architekt zwar nicht die Statik vollständig prüfen, aber für ihn offensichtliche Mängel erkennen muss. Dazu gehört sicherlich auch, dass ein Architekt Fehler in Schalplänen erkennen muss, er diese also zumindest daraufhin überprüfen sollte, ob sie seinen Planungsvorgaben und damit seiner Ausführungsplanung entsprechen.

Dazu passt auch, dass eine (Grund-)Leistung der Leistungsphase 5 das Integrieren der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (dazu zählt der Statiker) und eine Leistung der Leistungsphase 8 das "Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis" sind.

____________________________
Viele Grüße

Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel

Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB

http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de

28.02.2012 at 18:29 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
NikNolte
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 30.06.2009
IP: Logged
icon Re: Prüfung der Schalpläne des Statikers durch den Architekten

So weit wollte ich garnicht gehen... Konkreter

Wenn ein Architekt mit der Ausführunsplanung beauftragt ist, also bis einschl. LP 5, stellt sich die Frage, ob er im Rahmen seiner Koordinierungspflicht auch die Ausführungspläne unmittelbarer Planungsbeteiligter (also nicht Plänen von anderen Gewerken, also z.B. Metallbauer) auf Übereinstimmung mit seiner Planung prüfen muß, z.B. der TG-Planung, Statiker, etc.(nur Schalpläne, keine Bewehrungspläne). ??

28.02.2012 at 18:45 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
icon Re: Prüfung der Schalpläne des Statikers durch den Architekten

Hallo,

meine Antwort hat sich nicht ausschließlich auf die Objektüberwachung bezogen. Das Urteil des OLG Jena ist z.B. auch auf die Ausführungsplanung zu beziehen und ich habe ja auch die Grundleistung aus der Leistungsphase 5 genannt.

Wenn der mit der Ausführungsplanung beauftragte Architekt Planungsleistungen anderer fachlich Beteiligter in seine Ausführungsplanung integrieren muss und dabei offensichtliche Fehler erkennt, muss er auf diese hinweisen. Der Architekt ist der für das gesamt Objekt "Gebäude" zuständige und verantwortliche Planer, der dabei von den Fachingenieuren Tragwerksplaner und Planer der technischen Gebäudeausrüstung unterstützt wird. Der Architekt muss nicht die Fachplanungen bis ins letzte Detail akribisch prüfen, aber offensichtliche Fehler muss er erkennen. Wenn ihm also die Schal- und Bewehrungspläne des Tragwerksplaners vorgelegt werden, muss er diese zumindest auf grobe und offensichtliche Fehler hin überprüfen. Dazu gehört z.B., dass er die wesentliche Maßangaben überprüft.

Es ist zunächst auch nicht die Frage, ob es sich hierbei um eine Grundleistung handelt oder nicht, sondern vielmehr um die Frage, ob ein Architekt eine solche Leistung im Sinne einer mangelfreien Planungsleistung schuldet.

In Anlage 2, Ziffer 2.6.5 wird als Besondere Leistung der Ausführungsplanung bei Gebäuden das Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen) genannt. Weil hier ausdrücklich nicht an der Planung fachlich Beteiligte genannt werden, kann das Prüfen von Plänen von fachlich Beteiligten auch als Grundleistung im Sinne von Anlage 11, Leistungsphase 5, Buchstabe d, HOAI angesehen werden. Das selbe gilt dann natürlich auch für die weiteren Planungen fachlich Beteiligter, also der Technischen Ausrüstung.
Mit anderen Worten wird eine solche Prüfung durch das Honorar für die Leistungsphase 5 der Gebäudeplanung mit vergütet.

____________________________
Viele Grüße

Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel

Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB

http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de

28.02.2012 at 20:52 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
NikNolte
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 30.06.2009
IP: Logged
icon Re: Prüfung der Schalpläne des Statikers durch den Architekten

Vielen Dank !!!!

29.02.2012 at 06:28 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Prüfung der Schalpläne des Statikers durch den Architekten
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no