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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : honorarzone bei gebundener bauweise
Beitrag von Nachricht
larchi
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 21.11.2006
IP: Logged
icon honorarzone bei gebundener bauweise

mich beschäftigt die Frage, welcher Honorarzone bei der Objektplanung die gebundene Bauweise bei einer innerstädtischen Erschließungsstraße (Natursteinpflaster) in einem Denkmalbereich zugeordnet werden kann.

In der Objektliste kann ich keinen Hinweis erkennen. Dort sind 'innerörtliche Straßen' der HZ III zugeordnet. Die höheren HZ enthalten keinen Hinweis auf 'innerörtliches' bzw. auf die Art der Bauausführung.
Möglicherweise ist dieser Punkt über den von-bis Satz regelbar.
Einem Kommentar von Locher/Koeble habe ich auch keinen Hinweis entnehmen können.

Hinweise sind deshalb willkommen.

07.03.2012 at 09:58 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: honorarzone bei gebundener bauweise

Guten Tag,

fachlich würde mich interessieren, wie Sie denn ein Natursteinpflaster binden wollen? Mit bituminösem Heißverguss oder vollfugiger Vermörtelung anstelle Sand-Kies-Verfugung unter Außerachtlassung einschlägiger Normen? Oder meinten Sie eine Pflasterdecke mit einer (z.B. hydraulisch oder bituminös) gebundenen Tragschicht darunter?

Unabhängig davon ist die Art des Oberbaus einer Fahrbahn kein direktes Kriterium für die Wahl einer Honorarzone bei Verkehrsanlagen; indirekt kann sie natürlich nach § 43 Abs. 2 i.V.m. § 47 Abs. 2 HOAI in die Punktebewertung einfliessen. Halten Sie denn eine solche Konstruktion für so viel schwieriger als andere (bzgl. des Planungs- oder Überwachungsaufwandes), so dass Sie meinen, mit einem Honorar in Zone III nicht auskömmlich vergütet zu werden? Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung ist ja bei Verkehrsanlagen nach HOAI 2009 frei vereinbar, da könnten Sie häufigere Baustellenbesuche entsprechend einkalkulieren und begründen. Bzgl. der Planung sehe ich da jedoch nicht unbedingt höheren Aufwand; ein Ausführungsdetail - ob nun so oder so - müssen Sie ja in jedem Fall einmal zeichnen.

Bitte beachten Sie auch: handelt es sich nicht um Fahrbahnen, sondern um Fußgängerbereiche, so gehört die Oberflächenbefestigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 2 HOAI zu den Freianlagen, während der übrige Unter- und Oberbau nach Anlage 3.5.3 zu den Verkehrsanlagen zählt. Fußgängerbereiche gehören nämlich immer zu 2 Leistungsbildern; in der HOAI ist dies übrigens einzigartig!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.03.2012 at 18:28 Uhr
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larchi
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 21.11.2006
IP: Logged
icon Re: honorarzone bei gebundener bauweise

Danke für die Hinweise. Hintergrund meiner Frage ist ganz richtig die Auskömmlichkeit.

Die Regelbauweise bei Neubau oder Sanierung von Pflasterstraßen ist ja die ungebundene Bauweise; die gebundene Bauweise mit
Mörtelfuge bzw. kunststoffgebudnener Mörtelfüge auf speziellem Unterbau gilt als eine Sonderbauweise. Es gibt hier keine
etablierten Normen sondern bestenfalls Arbeits- und Merkblätter, Hinweise von Sachverständigen (mit Abweichungen im Detail)
und ähnliches.

Obschon die Planung und Ausschreibung einen höheren Aufwand verlangt ist es eben v.a. die Bauüberwachung, die
aufwändig ist, weil die Anforderungen an die Qualität der Ausführung um ein vielfaches höher sind als bei Standardbauweise.
Schon bei den üblichen Pflasterarbeiten ist die Überwachung der Einhaltung der guten fachlichen Praxis oft nicht ganz einfach.

Aufgrund der ungleich höheren Anzahl von potentiellen Fehlerquellen bei der gebundenen Bauweise ist eine sehr dichte Abfolge
der Überwachung fast schon zwangsläufig. Damit weicht die Überwachung von den üblichen Gepflogenheiten ab, die
zwar eine intensivere Kontrolle von wichtigen Bauschritten kennt (dürfte in der Regel eh oft gemacht werden, weil man ja
bei einem guten Verhältnis zum Bauherrn erst recht ein vernünftiges Werk abliefern will), sonst aber von häufig von einem
wöchentlichen Rythmus ausgeht.

Ihre Hinweise zeigen aber schon Richtungen auf, in die gedacht werden kann.

07.03.2012 at 19:16 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : honorarzone bei gebundener bauweise
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