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Fritze
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.04.2012
IP: Logged
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was sind sonstige anrechenbare Kosten?
Hallo,
ich soll eine Honorarberechnung überprüfen und bin dabei über eine Passus gestolpert, der sich mir nicht so einfach erklärt:
In KG 300 habe ich 150.000 € anrechenbare Kosten und in KG 400 200.000 € anrechenbare Kosten.
Jetzt erhöht der Planer in KG 300 die ARK mit der Begründung auf HOAI §32 (2) und ich möchte es gerne nachvollziehen (mir geht es ums Erklären und nicht ums Preisedrücken).
Probleme habe ich jetzt bei der Definition der Begrifflichkeiten des §:
- was sind die sonstigen ARK
- nachdem ich von diesen 25% genommen habe, von welchen Kosten nehme ich dann die Hälfte der Rest-75%?
Irgendwie komme ich bei meinen Annahmen immer auf andere Ergebnisse als der Planer.
Die bisherigen Fragen hier bezogen sich auf die alte HOAI, ich muß es für die HOAI 2009 wissen.
Wäre schön, wenn ihr mir da helfen könntet - Danke schön.
Gruß
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03.04.2012 at 14:18 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: was sind sonstige anrechenbare Kosten?
Aus den Kosten der Kostenberechnung sind zunächst nach § 4 anrechenbare Kosten zu ermitteln. Nach Abs. 1 betrifft dies nur tatsächliche Kosten, sprich monetäre Mittelabflüsse (also keine fiktive Kosten für vorhandene Bausubstanz mehr wie noch in der alten HOAI vereinbar), nach Abs. 2 werden bestimmte Kosten so angesetzt, als wenn alles von einem ausführenden Unternehmen zu ortsüblichen Preisen geliefert und eingebaut wäre.
Nehmen wir einmal an, die von Ihnen genannten Kosten der Baukonstruktion seien 150.000 und die der technischen Anlagen seien 200.000 € (die HOAI nennt explizit keine Kostengruppen nach DIN 276-1!).
Dann sind anrechenbar:
Baukonstruktion 150.000 € (entsprechend - aus Sicht der technischen Anlagen - auch gleichzeitig die sonstigen anrechenbaren Kosten)
Bis 25% dieser Summe = 25% von 150.000 = 37.500 € werden die Kosten der technischen Anlagen voll angesetzt, hier also 37.500 € (lägen die Kosten der technischen Anlagen unter 37.500 €, würden natürlich nur die tatsächlichen Summen angesetzt).
Der darüber hinausgehende Betrag der technischen Anlage ist 200.000 - 37.500 = 162.500 €. Dieser wird nun nur zur Hälfte, also mit 81.250 € angesetzt.
In Summe sind also anrechenbar bei der Gebäudeplanung: 150.000 + 37.500 + 81.250 = 268.750 € (von insgesamt 350.000 € Herstellkosten).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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05.04.2012 at 04:04 Uhr |
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