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MaWe
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 18.04.2012
IP: Logged
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Ingenieurbauwerk oder Technische Ausrüstung
Folgende Fragestellung:
Es handelt sich um einen Armaturentausch an einer Wasserversorgungsleitung zu einem Hochbehälter.
Aus meiner Sicht handelt es sich um ein Bauwerk und Anlage der Wasserversorgung und fällt somit unter das Ingenieurbauwerk.
Wasseranlagen aus der Technischen Ausrüstung sind aus meiner Sicht nur die Wasserversorgungsleitungen im Gebäude (ab der Übergabestelle z.B. Wasserzähler) die unter die TGA-Planung fallen.
Liege ich mit dieser Interpretation richtig?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
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18.04.2012 at 06:26 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Ingenieurbauwerk oder Technische Ausrüstung
Guten Tag,
gemäß § 51 Abs. 1 HOAI sind Leistungen der Technischen Ausrüstung Fachplanungen für die Objektplanung. Es handelt sich demnach hierbei um technische Anlagen, die unmittelbar einem Objekt, z.B. einem Gebäude als Bestandteil der Gebäudetechnik, dienen.
Gemäß § 40 Nr. 1 HOAI zählen Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung zu den Ingenieurbauwerken.
Wenn es sich also bei der Armatur um ein Bauteil der allgemeinen Wasserversorgungsanlage handelt, fällt die Leistung unter die Ingenieurbauwerke.
Teile der speziellen Wasserversorgung, also ab der Übergabe der öffentlichen Wasserversorgung in die projektspezifische Wasserversorgung sind dagegen der technischen Ausrüstung zuzurechnen.
Zur Unterscheidung hilft die DIN 276:
Bauteile der allgemeinen Wasserversorgung als Ingenieurbauwerke sind z.B. der Kostengruppe 365 DIN 276-4 zuzuordnen.
Die Versorgungsleitungen von Objekten von der Anschlussstelle an die öffentliche Versorgung bis zum Objekt sind der Kostengruppe 542 DIN 276-1 sowohl bei Objekten des Ingenieurbaus als auch bei Gebäuden zuzuordnen und zählen zu der Technischen Ausrüstung. Diese Versorgungsleitungen werden übrigens vielfach fälschlicherweise als nichtöffentliche Erschließung, KGR 230 DIN 276-1, eingeordnet. Tatsächlich handelt es sich aber hierbei um Technische Anlagen in Außenanlagen!
Die Versorgungsleitungen innerhalb der Objekte sind der Kostengruppe 410 DIN 276-4 bei Objekten des Ingenieurbaus und der Kostengruppe 412 DIN 276-1 bei Gebäuden zuzuordnen und zählen zu der Technischen Ausrüstung.
Da es sich bei der beschriebenen Wasserversorgungsleitung offensichtlich um eine Versorgungsleitung für ein spezielles Objekt handelt (der KGR 542 DIN 276-1 zuzuordnen), handelt es sich bei der Leistung um die Planung einer Technischen Ausrüstung.
[Edited by fhempel on 18.04.2012 at 09:31 Uhr]
____________________________
Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
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18.04.2012 at 09:28 Uhr |
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